Besoldung

Allgemeine Themen zum Bereich des öffentlichen Dienstes.

Moderator: Moderatoren

Antworten
Didi
Beiträge: 28
Registriert: 8. Nov 2016, 14:17
Behörde:

Besoldung

Beitrag von Didi »

Hallo zusammen,

eine Frage an die user hier im Forum. Ich bin jetzt seit 8 Monaten Krankgeschrieben, ich habe ein Gespräch mit einem Kollegen gehabt der mir gesagt hat, wenn ich länger wie 12 Monate Krankgeschrieben bin bekomme ich Krankengeld und 12 Monate später werde ich ausgesteuert. Bin Landesbeamter auf Lebenszeit seit 32 Jahre. Ich denke mal das sowas bei meinem Status nicht umsetzbar ist sondern nur bei Angestellten. Sehe ich das richtig oder habe ich 33 Jahre mit dem Kopf neben der Heizung geschlafen. Eines hat mein Kollege geschafft er hat mich Verunsichert. Für eine Information wer nun wie richtig liegt wäre ich sehr dankbar.Ich meine das ich nach 12 Monaten immer noch Bezüge bekomme, ich aber sowieso davon ausgehe das eine Vorstellung beim AA nicht mehr lange auf sich warten lässt.

Gru0 Didi
Benutzeravatar
Ruheständler
Beiträge: 861
Registriert: 17. Jul 2013, 22:24
Behörde: Zufluchtsort für häusliche Anlässe...
Geschlecht:

Re: Besoldung

Beitrag von Ruheständler »

Didi hat geschrieben: 16. Nov 2018, 21:10 Ich denke mal das sowas bei meinem Status nicht umsetzbar ist sondern nur bei Angestellten. Sehe ich das richtig...
... das siehst Du richtig, und dibedupp hat natürlich Recht mit seiner Aussage,frag noch einmal einen anderen kompetenteren Kollegen der Ahnung hat...
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
connigra
Beiträge: 404
Registriert: 1. Sep 2017, 17:23
Behörde:

Re: Besoldung

Beitrag von connigra »

Hei,
ein Beamter bekommt sein volles Gehalt bis er die Pensionsbezüge bekommt - furzegal wie lange er krank geschrieben ist. Manche sind 3 Jahre krank und werden erst dann pensioniert, da gibt es wohl keine starre Regelung, hängt halt vom Vorgesetzten ab. Soviel ich weiß gibt es eine offizielle Regelung die wohl besagt: wenn ersichtlich ist, dass ein Beamter länger als 6 Monate krank ist, kann der Dienstherr ihn auf Zeit pensionieren. Kann er - muss er nicht.
Meist auf 2 Jahre - damit umgeht der Dienstherr, dass er jahrelang dem Beamten den vollen Gehalt bezahlen muss.
Der Kollege geht wohl von normalen Arbeitgeber aus:
Grundsätzlich gilt, dass das Krankengeld wegen derselben Erkrankung erst einmal relativ lange läuft – nämlich 78 Wochen oder 19,5 Monate lang innerhalb von drei Jahren (§ 48 SGB V). ... In der Regel gibt es deshalb nach den sechs Wochen Entgeltfortzahlung noch bis zu 72 Wochen Krankengeld.

Grüße und gute Besserung wünscht Conni
Antworten