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Beschwerde nach § 125 BBG.
Verfasst: 8. Nov 2018, 13:46
von Snooze
Hallo,
können Beschwerden gemäß § 125 BBG auch mündlich zur Niederschrift beim Vorgesetzten eingereicht werden?
Danke und VG
Re: Beschwerde nach § 125 BBG.
Verfasst: 8. Nov 2018, 15:04
von GFunkt
Meiner Meinung nach schon, weil es keine Vorschrift gibt, zumindest kenne ich keine, die eine bestimmte Form vorschreiben würde.
Re: Beschwerde nach § 125 BBG.
Verfasst: 8. Nov 2018, 19:48
von Ruheständler
...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist
das gesprochene Wort zur Niederschrift zu bringen,ist aber auf jeden Fall diese Niederschrift vom Beschwerdeführer zu unterschreiben.
Gruß vom Ruheständler
Re: Beschwerde nach § 125 BBG.
Verfasst: 17. Dez 2018, 19:04
von Snooze
Ruheständler hat geschrieben: ↑8. Nov 2018, 19:48
...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist
War er bzw. sie