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Beschwerde nach § 125 BBG.

Verfasst: 8. Nov 2018, 13:46
von Snooze
Hallo,

können Beschwerden gemäß § 125 BBG auch mündlich zur Niederschrift beim Vorgesetzten eingereicht werden?

Danke und VG

Re: Beschwerde nach § 125 BBG.

Verfasst: 8. Nov 2018, 15:04
von GFunkt
Meiner Meinung nach schon, weil es keine Vorschrift gibt, zumindest kenne ich keine, die eine bestimmte Form vorschreiben würde.

Re: Beschwerde nach § 125 BBG.

Verfasst: 8. Nov 2018, 19:48
von Ruheständler
...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist :mrgreen: das gesprochene Wort zur Niederschrift zu bringen,ist aber auf jeden Fall diese Niederschrift vom Beschwerdeführer zu unterschreiben.
Gruß vom Ruheständler

Re: Beschwerde nach § 125 BBG.

Verfasst: 17. Dez 2018, 19:04
von Snooze
Ruheständler hat geschrieben: 8. Nov 2018, 19:48 ...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist
War er bzw. sie ;)