Hallo,
können Beschwerden gemäß § 125 BBG auch mündlich zur Niederschrift beim Vorgesetzten eingereicht werden?
Danke und VG
Beschwerde nach § 125 BBG.
Moderator: Moderatoren
Re: Beschwerde nach § 125 BBG.
Meiner Meinung nach schon, weil es keine Vorschrift gibt, zumindest kenne ich keine, die eine bestimmte Form vorschreiben würde.
- Ruheständler
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Re: Beschwerde nach § 125 BBG.
...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist das gesprochene Wort zur Niederschrift zu bringen,ist aber auf jeden Fall diese Niederschrift vom Beschwerdeführer zu unterschreiben.
Gruß vom Ruheständler
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
Re: Beschwerde nach § 125 BBG.
War er bzw. sieRuheständler hat geschrieben: ↑8. Nov 2018, 19:48 ...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist