Beschwerde nach § 125 BBG.

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Snooze
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Beschwerde nach § 125 BBG.

Beitrag von Snooze »

Hallo,

können Beschwerden gemäß § 125 BBG auch mündlich zur Niederschrift beim Vorgesetzten eingereicht werden?

Danke und VG
GFunkt
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Re: Beschwerde nach § 125 BBG.

Beitrag von GFunkt »

Meiner Meinung nach schon, weil es keine Vorschrift gibt, zumindest kenne ich keine, die eine bestimmte Form vorschreiben würde.
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Ruheständler
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Re: Beschwerde nach § 125 BBG.

Beitrag von Ruheständler »

...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist :mrgreen: das gesprochene Wort zur Niederschrift zu bringen,ist aber auf jeden Fall diese Niederschrift vom Beschwerdeführer zu unterschreiben.
Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen:
Snooze
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Re: Beschwerde nach § 125 BBG.

Beitrag von Snooze »

Ruheständler hat geschrieben: 8. Nov 2018, 19:48 ...wenn der Vorgesetzte willens und in der Lage ist
War er bzw. sie ;)
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