Guten Tag,
bin etwas verunsichert. Ab dem 1 März 2018 bin ich krank geschrieben , am 20 März bin ich dann in Kur bis zum 09.05.2018. Der Kurarzt hat einen Bericht geschrieben das ich bei einer anderen Behörde einzusetzen bin und bis auf weiteres Krank bin. Nun haben wir schon Oktober das sind mittlerweile 8 Monate. Wann muss den der Beamte zum AA - Gesundheitsamt bestellt werden, da muss es doch fristen geben auch für Hessen wo ich beschäftigt bin.Weiß das jemand oder kann das über ein Jahr hinaus gehen. Für jede Information oder Meinung bedanke ich mich im voraus,
Gruß Didi
Amtsarzt - Gesundheitsamt
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Re: Amtsarzt - Gesundheitsamt
Von so nem Attest hab auch noch nix gehört. Andere Behörde.... Die wird sich nicht finden. Wer soll denn da für dich vermitteln? Das wird auf Dienstunfähigkeit raus laufen. Dein jetziges Amt weiß nur noch nicht, wie es das formulieren soll. Vermutlich kommen die mit "trotz intensiver Suche kein adäquater Dienstposten bei einer anderen Behörde gefunden".
Re: Amtsarzt - Gesundheitsamt
Soweit ich weiß, gibt es keine Vorschriften, ab wann der Dienstherr eine amtsärztliche Untersuchung anordnen muss/soll. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es ca. 6 bis 12 Monate dauern kann, bis die Anordnung kommt.
Re: Amtsarzt - Gesundheitsamt
Natürlich gibt es gesetzliche Regelungen. BeamtStG §26 regelt das. Wenn innerhalb von 6 Monaten jemanden länger alles 3 Monate dauerhaft dienstunfähig ist und in einer im Landesrecht bestimmten Frist keine Aussicht auf Erlangen der vollen Dienstfähigkeit besteht dann kann er (nach amtsärztlicher Untersuchung) in den vorzeitigen Ruhestand versetzt werden.
Die Frist im Landesrecht wird z. B. in Sachsen-Anhalt im LBG §45 Abs. 2 geregelt - 6 Monate.
Also sollte in der Regel die Vorstellung nach ca 9 Monaten ausreichen, es sei denn, Du hast einen hellsichtigen Dienstvorgesetzten, der Dich wie mich 8 Wochen nach dem Einsatz einer Hüftgelenkprotese schon weiß, dass der betreffende Beamten niemals mehr gesund wird...
Die Frist im Landesrecht wird z. B. in Sachsen-Anhalt im LBG §45 Abs. 2 geregelt - 6 Monate.
Also sollte in der Regel die Vorstellung nach ca 9 Monaten ausreichen, es sei denn, Du hast einen hellsichtigen Dienstvorgesetzten, der Dich wie mich 8 Wochen nach dem Einsatz einer Hüftgelenkprotese schon weiß, dass der betreffende Beamten niemals mehr gesund wird...