Polizeidiensttauglichkeit PDU

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Bergwanderer
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Polizeidiensttauglichkeit PDU

Beitrag von Bergwanderer »

Hallo zusammen,
hat von jemand hier im Forum Erfahrungen betreffend Veränderungen bei der eigenen Gesundheit die evtl zur Polizeidienstunfähigkeit führen könnten.
Bin 56 J. alt und muss seit kurzer Zeit Blutgerinner nehmen. Wer kann hier Tipps geben? Ich will natürlich nicht bei der Behörde als Erstes nachfragen. Der Schuß könnte nach hinten los gehen.
Danke für Eure Antworten, Gruß Bergwanderer
Bommbär
Beiträge: 10
Registriert: 17. Sep 2018, 11:18
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Re: Polizeidiensttauglichkeit PDU

Beitrag von Bommbär »

Hallo!
Vor der Dienstrechtsreform ist ein Kollege von mir von S nach K gewechselt. Er musste Blutgerinner nehmen. Nach der DR 2012 könnte das PDU bedeuten, der Rest ist bekannt.
Bergwanderer
Beiträge: 21
Registriert: 7. Mai 2017, 13:44
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Re: Polizeidiensttauglichkeit PDU

Beitrag von Bergwanderer »

Danke Bommbär. Welches Bundesland?

Habe jetzt die Richtlinien für Hessen gefunden..............jetzt heißt es "uffbasse"
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23.08.2018
Was bedeutet Polizeidiensttauglichkeit?

Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere Anforderungen an die körperliche und geistige Leistungsfähigkeit.

Nachfolgend sind -in nicht abschließender Aufzählung- einige Gründe aufgelistet, die in aller Regel eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen:

Ausschlussgründe:

In vier Rubriken unterteilt finden Sie nachstehend – in nicht abschließender Aufzählung ! – einige Gründe1, die in aller Regel eine Polizeidiensttauglichkeit ausschließen. Lassen Sie sich dabei bitte nicht von der Vielzahl der medizinischen Fachbegriffe irritieren. Sollten Sie von einem oder mehreren der aufgeführten Gründe betroffen sein, dürfte Ihnen der entsprechende Fachbegriff geläufig sein.

Als Ausschlussgründe für eine Polizeidiensttauglichkeit kommen prinzipiell alle vorliegenden oder ihrer Natur nach nicht heilbaren, eventuell auch nur schubweise auftretenden Gesundheitsstörungen in Betracht, die der Ausübung des Amtes, des unmittelbaren Zwangs auch unter Führung der Dienstwaffe, dem körperlichen Einsatz gegen Personen, ausreichendem Selbstschutz und Außen- und (Wechsel-)Schichtdienst entgegenstehen.

Die Ausschlussgründe werden vorliegend in folgende Rubriken unterteilt:

unzureichende gesundheitliche körperliche Leistungs-/Belastungsfähigkeit,
erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit,
Risiko für Bewusstseinsstörungen, erhebliche Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen,
unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit.

Zu Nr. 1

unzureichende gesundheitliche körperliche Leistungs-/Belastungsfähigkeit, z. B. durch

Stoffwechsel-, Autoimmun-, Bluterkrankungen oder in Folge von deren Behandlung,
z. B. Blutzuckererkrankung (Diabetes mellitus), behandlungspflichtige Schilddrüsenkrankheiten oder Hormonstörungen, Blutarmut (Anaemie),
Erkrankungen der Atemwege:
allergisches oder Anstrengungs-Bronchialasthma, hyperreagibles Bronchialsystem,
herabgesetzte Funktionalität oder Belastbarkeit von Wirbelsäule, Gelenken oder anderen Anteilen des Bewegungsapparates bei:

- (auch neurologisch bedingtem oder ungeklärtem) Zittern (Tremor),
- Bandscheibenvorfall, Zustand nach Bandscheibenoperation,
- relevanter Gefügestörung, z. B. Wirbelgleiten (Spondylolisthese),
- ungenügend stabilen Skelettanteilen, ungenügend stabilem Gelenk mit Verrenkungsgefahr: nach habitueller Gelenkluxation (Kniescheibenausrenkung bei -fehlform), bei fehlendem oder defektem vorderen Kreuzband,

aktuelle oder frühere Medikamentenwirkung:
nach/bei cytostatischer, radioonkologischer, immunsuppressiver oder hormoneller Behandlung,
naturgemäß unheilbare Darmerkrankungen (Morbus Crohn, Colitis ulcerosa) oder bei häufig auftretenden Durchfällen,
chronische Erkrankungen der Leber, Bauchspeicheldrüse, Nieren, innerer Organe (Hepatitis B, C und andere Formen, Pancreatitis),
unzureichende Leistungsfähigkeit der Herz-/Kreislauforgane, z. B.

- bei Herzklappenfehler oder Herzscheidewanddefekt,
- nach angio- oder cardiologischer Operation,
- bei Herzrhythmus-, Reizleitungsstörungen,
- bei Bluthochdruck, bei Kreislaufregulationsstörungen,
- im Belastungs-EKG (entsprechend den arbeitsmedizinischen Grundsätzen),
- in Verbindung mit Übergewicht.


Zu Nr. 2

erhöhte gesundheitliche Verletzbarkeit, z. B. durch

relevante Funktionsstörungen an folgenden Sinnesorganen:
Augen: Minderung des Sehvermögens, des räumlichen Sehens, bei Gesichtsfeldausfällen, bei Farbsinnschwäche (diesbezüglich unbedingt die näheren Hinweise zum Sinnesorgan Augen in den Bewerbungsunterlagen beachten!),
Ohren: Minderung des Hörvermögens, des Sprachverständnisses auch bereits eines Ohres, nach/bei Hörsturz oder Tinnitus, bei Trommelfelldefekt,
Geruchssinn.

Die Umstände des Polizeivollzugsdienstes fordern – allein bereits zum Eigenschutz – ein Mindestmaß oben angesprochener Sinnesfunktionen, das auch ohne Hilfsmittel (Sehhilfen, Hörgerät, Cochlea-Implantat) gewährleistet sein muss!
durch Implantate (einige Osteosynthese-Materialien), bei Ersatz von Körperteilen (z. B. an Gelenken, Intraocularlinse),
bei erhöhtem Risiko für Blutgerinnselbildung (Thromboseneigung/Thrombophilie) oder Blutung,
z. B. durch Gerinnungsleiden oder Medikamentenwirkung,
bei verminderten gesundheitlichen Abwehrkräften, die Risiko für Dienst unter den unterschiedlichen Witterungsbedingungen und bei Kontakt auch zu unbekannten, möglicherweise infektiösen Personen darstellen
(Immunsuppression durch Medikamente, Bestrahlung u.a.),
bei Vorliegen nur einer Niere (Dialysepflicht bei deren Verletzung!),
für psychische Verletzungen, z. B. nach bereits erlittenem Psychotrauma, nach bereits erlittener posttraumatischer Belastungsstörung u. ä.


Zu Nr. 3

Risiko für Bewusstseinsstörungen, erhebliche Stimmungs- oder Konzentrationsschwankungen, z. B.

bei Stoffwechsel- (Blutzuckererkrankung – Diabetes mellitus), Autoimmun-, psychischen Erkrankungen,
bei neurologischen Leiden (Anfallsleiden/Epilepsie, Krampfbereitschaft, Absencen),
c) in Folge von Medikamenteneinnahme oder Sucht(mitteleinnahme).


Zu Nr. 4

unzureichend stabiler seelischer Gesundheitszustand bzw. unzureichende psychische Leistungsfähigkeit, z. B.

durch nicht ausschließbare Eigen- oder Fremdgefährdung (nach autoaggressivem Verhalten, bei Sucht),
durch psychische Instabilität (ADHS, psychosomatische, Ess- oder Angststörung, Suchterkrankung),
durch naturgemäß unheilbare psychische Krankheiten (aufgetretene endogene „Depression“, Psychose, Borderline-Störung),
durch Persönlichkeitsstörung,
durch aktuelle oder frühere Medikamenten-/Suchtmitteleinnahme.

Zu beachten ist, dass eine nicht unbeachtliche Anzahl psychischer Leiden definitionsgemäß nicht „ausheilen“ kann, da diese mit schubweisen Verläufen – mitunter auch in großen zeitlichen Abständen – behaftet sind, somit dauerhaft fortbestehen (z. B. Depression, Suchterkrankung auch in der zeitweiligen Rückbildung/„Remission“).

Sofern Ihre medizinische Vorgeschichte noch Fragen offen lässt, ist damit zu rechnen, dass Sie gebeten werden, medizinische Unterlagen auf eigene Kosten nachzureichen und/oder sich ergänzend in einem separaten weiteren Termin beim Polizeiärztlichen Dienst befragen, ggf. untersuchen zu lassen.
Bommbär
Beiträge: 10
Registriert: 17. Sep 2018, 11:18
Behörde: Polizei

Re: Polizeidiensttauglichkeit PDU

Beitrag von Bommbär »

Hessen!🙄
Bergwanderer
Beiträge: 21
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Re: Polizeidiensttauglichkeit PDU

Beitrag von Bergwanderer »

Vor 25 Jahren hieß es mal "Hessen vorn""

Leider ist nichts mehr passiert........
Bergwanderer
Beiträge: 21
Registriert: 7. Mai 2017, 13:44
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Re: Polizeidiensttauglichkeit PDU

Beitrag von Bergwanderer »

Seit mindestens 25 Jahren ist nicht mehr viel passiert. In Bälde hat Hessen die rote Laterne aller Bundesländer. Das Motto kann nur sein *den Kopf elegant aus der Schlinge ziehen *. LAK, Dienst, Urlaub, krank, Kur und das letzte Jahr am besten garnicht mehr hingehen
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