Ausnahmen von der 41h Woche

Themen speziell für Bundesbeamte

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maxg
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Ausnahmen von der 41h Woche

Beitrag von maxg »

Hallo,

bei uns in der Dienststelle wurde "halboffiziell" bekannt gegeben, dass die 41h-Woche zum 01.03.2006 kommt. Dass ich das zum ... finde, ist klar, aber man muss sich wohl ("zunächst" würde ich gerne schreiben :x ) damit arrangieren.

Auf Antrag kann - bei ungekützten Bezügen ! - weiter 40h/Woche gearbeitet werden bei Erfüllung eines der folgenden Tatbestände:

a) Schwerbehinderte
b) Betreuung pflegebedürftiger naher Angehöriger
c) Eltern von Kindern unter 12, die im Haushalt des Beamten leben und für die der Beamte das Kindergeld erhält.

Frage zu c):
Wenn man 2 (oder mehr) Kinder hat und beide Eltern Beamte sind, könnte man ja versuchen, je 1 Kind auf jede LSt.-Karte zu bringen. Damit würden beide bei 40h bleiben.
GEHT DAS ?
... gibt es "unerwünschte Nebenwirkungen" ???

Grüße
Max
arme Sau
Moderator
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Re: Ausnahmen von der 41h Woche

Beitrag von arme Sau »

maxg hat geschrieben: . . .

c) Eltern von Kindern unter 12, die im Haushalt des Beamten leben und für die der Beamte das Kindergeld erhält.

. . .

Grüße
Max
Hallo Max,

woher hast Du diese Informationen und speziell c) ??

Offizielle Quellen ??? Bitte nennen !
Daaaaaaaaaaaaanke
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arme Sau
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Hamburger
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Ausnahmen von der 41-Std.-Woche

Beitrag von Hamburger »

@ max:
Die Einträge auf der Lohnsteuerkarte haben nichts mit der Zahlung des Kindergeldes zu tun. Hierbei handelt es sich um Kinderfreibeträge, die sich nur noch auf den Solidaritätszuschlag und ggf. auf die Kirchensteuer auswirken. Man müsste also in Deinem Beispiel die Besoldungsstelle dazu bringen, das Kindergeld für z.B. 2 Kinder auf "Mama und Papa" aufzuteilen. Soll heißen: Kindergeld für Kind 1 ist auf dem Lohnzettel (Gehaltsmitteilung) für Mama und für Kind 2 auf Papas Almosenbescheinigung.

@ arme Sau:
Den entsprechenden Entwurf kann man auf den BDZ-Seiten lesen.

Gruß, Hamburger
Vollstrecker

Beitrag von Vollstrecker »

Wie soll ich das verstehen? Muß nur ein Elternteil Beamter sein? Weil...

c) Eltern von Kindern unter 12, die im Haushalt des Beamten leben und für die der Beamte das Kindergeld erhält.

Warum werden wir von dieser Regelung nicht unterrichtet :?:

Ich habe bis jetzt noch keinen Erlaß von dieser Regelung in den Händen gehabt :!:

Ich habe 3 Kinder unter 12, und könnte mir diesbezüglich die Mehrstunden sparen.
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zweckentfremdeter Zöllner
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Beitrag von zweckentfremdeter Zöllner »

Hallo liebe Kollegen !
Passend zum Thema 41h Woche ein Auszug aus der neuen AZV, wie er bereits am 28.11.2005 von unserer Superverwaltung "ausgekaspert" worden ist.

Hier der originale Text:

Entwurf einer Neufassung der Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes (Arbeitszeitverordnung – AZV) und Änderung anderer Verordnungen

Stand: 28. November 2005

Vorgesehene Änderungen:

§ 2 Wöchentliche Arbeitszeit

(1) Die Arbeitszeit für Beamte/innen soll ab 01.03.2006 41 Wochenstunden betragen.
Abweichend hiervon beträgt die regelmäßige Arbeitszeit im Durchschnitt 40 Stunden für
 schwer behinderte Beamtinnen und Beamte, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt;
 Beamtinnen und Beamte, die ein Kind unter zwölf Jahren oder ein behindertes und auf Hilfe angewiesenes Kind tatsächlich betreuen;
 Beamtinnen und Beamte, die einen nach ärztlichem Gutachten pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich pflegen.

§ 3 Tägliche Arbeitszeit

(1) Die Dienstbehörde legt die regelmäßige Arbeitszeit fest. Hierbei dürfen 13 Stunden einschließlich der Pausen nicht überschritten werden.
(2) Eine von der festgesetzten regelmäßigen Arbeitszeit abweichende Einteilung ist innerhalb von zwölf Monaten auszugleichen. Die durchschnittliche Arbeitszeit darf hierbei 48 Stunden im Siebentageszeitraum nicht überschreiten.

§ 6 Gleitende Arbeitszeit

(3) Soweit dienstliche Belange es erfordern, kann die Dienstbehörde eine Kernarbeitszeit (Zeitspanne, in der grundsätzlich alle Beschäftigten in der Dienststelle anwesend sein müssen) oder Funktionszeiten (Zeiten, in denen aufgrund einer Absprache der Beschäftigten der Dienstbetrieb sichergestellt wird) bestimmen.

(5) Als Zeitausgleich können im Abrechnungszeitraum bis zu 24 Tage (Gleittage) in Betracht kommen, wenn dies mit dienstlichen Belangen übereinstimmt.

(6) Ist eine Kernzeit festgelegt, können durch die Dienstbehörde auch halbe Gleittage zugelassen werden.

(7) Die unmittelbaren Vorgesetzten erhalten Einblick in die Gleitzeitsalden ihrer Mitarbeiter.


Ist doch klasse, oder??

Also, Kopf nicht hängen lassen und ab 01.03.2006 entweder 39h, 40h oder 41h Stunden pro Woche zum Dienst gehen.

Grüße aus einer "Dienststelle" :evil: im Süden der Republik
...ehrlich währt am längsten!!
Zolli
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Beitrag von Zolli »

Wie wärs denn noch damit: Wenn wir schon so viel arbeiten müssen, dann brauchen wir doch auch entsprechende Pausen. Ich finde, 1 Stunde Mittagspause sollten unbedingt noch vorgeschrieben werden, und nach 9 Stunden Arbeit gleich nochmal 30 Minuten Zwangsruhe.

Zolli

PS: Ich suche die Ironie-Tags ...
Wir müssen sparen, koste es was es wolle.
maxg
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Re: Ausnahmen von der 41-Std.-Woche

Beitrag von maxg »

Hamburger hat geschrieben:@ max:
... Man müsste also in Deinem Beispiel die Besoldungsstelle dazu bringen, das Kindergeld für z.B. 2 Kinder auf "Mama und Papa" aufzuteilen. Soll heißen: Kindergeld für Kind 1 ist auf dem Lohnzettel (Gehaltsmitteilung) für Mama und für Kind 2 auf Papas Almosenbescheinigung.
...
Und: Ist das möglich ?

Gibt es unangenehme Nebenwirkungen ?

Grüße
Max

PS: Den Entwurf konnte ich auf den BDZ-Seiten nicht finden !?!?
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

@ max

Ich würde es auf einen Versuch ankommen lassen. Nach § 3 Bundeskindergeldgesetz regeln die Anspruchsberechtigten (= Eltern), wer das Kindergeld bekommen soll, wenn das Kind im gemeinsamen Haushalt lebt. Ansonsten würde ich mal die zuständige Besoldungsstelle anrufen und mich schlau machen.

Mit den BDZ-Seiten habe ich mich leider vertan. Sorry. Da steht leider nur die Stellungnahme an den DBB drin. Die wesentlichen Bestimmungen sind aber vom zweckentfremdeten Zöllner (s.o.) eingestellt.
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

Nach dem Beitrag von

zweckentfremdeter Zöllner

würde ich sagen das es nicht wichtig ist wo das Kindergeld hingeht, sondern das man tatsächlich ein Kind unter 12 Jahren betreut.

Wobei ich die Grenze hammerhart finde, denn gerade Kinder in der Pupertät brauchen viel Zuwendung und erst recht Money Money für ihre Ausbildung.

LG Angelfire
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

@ angelfire

§ 3 Abs. 1 des Entwurfs hat folgenden Wortlaut:

"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können eine Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte, die
1. für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten.
2 ...
Angelfire
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Beitrag von Angelfire »

ok, hast Recht ;)

LG Angelfire
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Beitrag von Admin »

Hamburger hat geschrieben: § 3 Abs. 1 des Entwurfs hat folgenden Wortlaut:

"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können eine Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte, die
1. für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten.
2 ...
Wo hast du das denn her?
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

Hallo admin,

dieser Wortlaut ist abgedruckt im BMF-Erlass vom 20.01.2006 ZB 1 - P 1101 - 3/06.

Gruß, Hamburger
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Beitrag von Admin »

Kannst Du den mal komplett reinstellen? Falls Du ihn in elektronischer Form hast.
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Hamburger
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Beitrag von Hamburger »

@ Admin

Sorry, aber elektronisch liegt er mir leider nicht vor. Da er aber nicht allzu lang ist, tippe ich den kompletten Wortlaut ab.



BMF-Erlass vom 20. Januar 2006 Z B 1 - P 1101 - 3/06

ZITATANFANG
Betreff: Entwurf einer Verordnung über die Arbeitszeit der Beamtinnen und Beamten des Bundes und zur Änderung anderer Verordnungen;
Verlängerung der Wochenarbeitszeit



§ 3 Abs. 1 des Entwurfs hat folgenden Wortlaut:

"Die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit beträgt 41 Stunden. Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte können eine Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit auf 40 Stunden beantragen. Gleiches gilt für Beamtinnen und Beamte, die
1. für ein Kind unter 12 Jahren Kindergeld erhalten.
2. zu deren Haushalt ein Elternteil, Ehepartner, Lebenspartner oder Kind gehört, bei dem Pflegebedürftigkeit nach den Beihilfevorschriften des Bundes, nach § 18 des Elften Buches Sozialgesetzbuch oder durch ein entsprechendes Gutachten festgestellt worden ist.

Die Absenkung beginnt bei Vorliegen der Voraussetzungen mit dem Tag der Antragstellung und endet mit Ablauf des Monats, in dem ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen. § 116 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch bleibt unberührt. Die Beamtinnen und Beamten sind verpflichtet, jede Änderung unverzüglich anzuzeigen und auf Verlangen entsprechende Nachweise zu erbringen. Bei Teilzeitbeschäftigung wird die regelmäßige wöchentliche Arbeitszeit nach Satz 1 bis 3 entsprechend dem Umfang der bewilligten Teilzeitbeschäftigung reduziert."

Mit einem Beschluss des Bundeskabinetts über die Verordnung ist voraussichtlich im Februar zu rechnen. Das Bundesministerium des Innern strebt ein In-Kraft-Treten der Verordnung zum 1. März 2006 an.

Ich bitte, bereits jetzt die erforderlichen Maßnahmen einzuleiten. Es wird empfohlen, die Bediensteten bereits jetzt entsprechend zu unterrichten und ihnen Gelegenheit zu einer Antragstellung auf Absenkung der regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit zu geben.

Im Auftrag
Dr. Möller
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