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"verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen

Verfasst: 14. Sep 2018, 08:19
von Snooze
Hallo,

bei Recherchen im Internet bin ich auf die sogenannte "dienstpostenähnliche Konstruktion (DPäK)" gestoßen. Was versteht man darunter und vor allem auf welcher rechtlichen Grundlage sind derartige "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen möglich?

Danke im Voraus.

Re: "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen

Verfasst: 15. Sep 2018, 12:41
von Acta
Das würde mich auch interessieren, da mir damals in der Bundeswehrverwaltung auch niemand sagen konnte, was das ist.

Angeblich unter den ZDv‘s A-1360/4 und B-1300/46 näher geregelt.

Re: "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen

Verfasst: 15. Sep 2018, 12:53
von Snooze
Hallo Acta,

die ZDv'en liegen mir leider gerade nicht vor. Nichtsdestotrotz muss es ja eine allgemeine gesetzliche Regelung bzw. Ermächtigungsgrundlage diesbzgl. geben . Stichwort: Kein Handeln gegen bzw. ohne ein Gesetz.

Re: "verwaltungsmäßige" Hilfskonstruktionen

Verfasst: 5. Okt 2018, 18:58
von Silencium
Ein "DPäK" ist schlicht eine organisatorische Ausgestaltung des Aufgabenzuschnitts; weder hat noch braucht diese Bezeichnung eine rechtliche Grundlage, da dies lediglich eine im Einzelfall organisatorische Konkretisierung des Begriffes "Amtes" ist. Selbst der Begriff des "Dienstpostens" hat und braucht keine spezifische gesetzliche Verankerung. Man kann es in etwa damit vergleichen, als würde man eine gesetzliche Grundlage für den Begriff "Schreibtisch" verlangen ;)