Guten Tag,
letztes Jahr wurde ein Grundsatzurteil (IV ZR 533/15) am Bundesgerichtshof gefällt, das eine Fehlsichtigkeit als Krankheit einstuft. Die PKV würde einen gedeckelten Teil einer Augenoperation übernehmen. Die Beihilfe ist jedoch weiterhin der Meinung, dass ein Eingriff nicht medizinisch notwendig sei. Trifft das Urteil nicht auch die Beihilfe? Gibt es Erfahrungen zu dem Thema?
Viele Grüße
Sebastian
Beihilfe Lasik Grundsatzurteil
Moderator: Moderatoren
-
- Beiträge: 1
- Registriert: 08.08.2018 09:00
- Behörde:
-
- Beiträge: 343
- Registriert: 29.11.2016 18:38
- Behörde:
Re: Beihilfe Lasik Grundsatzurteil
Da das genannte Urteil sich nur auf die private Krankenversicherung (MB/KK) bezog, ist es auf die jeweils geltenden Beihilfevorschriften nicht oder maximal nur sehr bedingt anwendbar.