Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

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Herm
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Herm »

Mr. Green schreibt unter Besoldungsrunde 2020:
< Die 50€ Mindesterhöhung zum 01.04.21 wurde aus dem Referentenentwurf gestrichen.
Daher bleibt es lediglich bei den 1,2%.

Wenn ich richtig gerechnet habe Mindestversorgung Bundesbeamte ledig ab 1.April 2021 :
1,2 %

2749,33 Eur x 0,99010 = 2722,11 :100 x 65 = 1769,37 + 30,68
= 1800,05 Euro minus 1,525 % Pflege § 50 f
= 1772,60 Euro Brutto
Doro
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Doro »

Mr-Murmel hat geschrieben: 16. Feb 2021, 13:50 Danke.
Der Art 26 ist uns bekannt.

Ich frage deshalb, weil man im Netz auch Angaben findet, in denen Folgendes steht:

"Inzwischen ist die Mindestversorgung aber längst nicht mehr in allen Fällen garantiert. Bleibt eine Beamtin bzw. ein Beamter allein wegen langer Freistellungszeiten (Teilzeit oder Beurlaubung) hinter der Mindestversorgung zurück, wird nur noch das „erdiente" Ruhegehalt gezahlt, sofern sie nicht wegen Dienstunfähigkeit pensioniert werden."
Nach meiner Information wird die Mindestversorgung derzeit auch bei langer Teilzeit voll bewilligt, weil wegen dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot der EU eine Benachteiligung wegen einer Beschäftigung in Teilzeit untersagt ist. Um die Wirksamkeit des § 14 Abs. 4 Satz 4 BeamtVG entgegenstehenden Rechts der Europäischen Union sicherzustellen wird eine gegenteilige Bestimmung des nationalen Rechts nicht mehr angewendet.
Da es sich um Rechtsprechung handelt, kann das natürlich beim konkreten Eintritt in die Versorgung wieder anders ausgelegt werden.
AndyO
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von AndyO »

Doro hat geschrieben: 7. Feb 2022, 13:51 Nach meiner Information wird die Mindestversorgung derzeit auch bei langer Teilzeit voll bewilligt, weil wegen dem gemeinschaftsrechtlichen Diskriminierungsverbot der EU eine Benachteiligung wegen einer Beschäftigung in Teilzeit untersagt ist. Um die Wirksamkeit des § 14 Abs. 4 Satz 4 BeamtVG entgegenstehenden Rechts der Europäischen Union sicherzustellen wird eine gegenteilige Bestimmung des nationalen Rechts nicht mehr angewendet.
Da es sich um Rechtsprechung handelt, kann das natürlich beim konkreten Eintritt in die Versorgung wieder anders ausgelegt werden.
Meinst den hier:

https://www.focus.de/finanzen/karriere/ ... 96501.html

?

Die hier gibt's auch noch:

https://www.steuertipps.de/altersvorsor ... chtswidrig

oder den hier

https://www.gesetze-bayern.de/Content/D ... 64?hl=true
Hanswurst I.
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Hanswurst I. »

Mr-Murmel hat geschrieben: 16. Feb 2021, 13:21 Hallo,

ich nutze diesen Thread nochmal für meine Frage.
Ich bitte um Vergebung, falls die Frage hier im Forum schon einmal beantwortet wurde.

Meine Frau und ich sind beide Beamte in Bayern.
Wir haben zwei Kinder und entsprechend arbeitet meine Frau nur noch Teilzeit mit sehr wenigen Stunden.
Sie hat Angst, dass sie später mal sehr wenig Pension bekommt.

Unsere Frage:
Sofern man durch Teilzeit als Beamter sehr wenig "Ruhegehaltspunkte" sammelt und damit z.B. rechnerisch dann nur auf ca. 1000 Euro pro Monat kommt - greift dann die Mindestversorgung von ca. 1600 Euro oder bekommt man nur die 1000 Euro, weil man ja sozusagen selbst schuld ist, weil man nur immer Teilzeit gearbeitet hat.

Unsere Pensionsstelle konnte uns da keine Auskunft geben bzw. wollten es nicht mit der Begründung "erst ab 55 Jahren rechnen wir sowas aus".

Lieben Dank schonmal für hoffentlich gute Antworten.
Das mit der "arbeitet nur Teilzeit" wird gerne mal etwas panischer gesehen als es unterm Strich dann am Ende ist. Da muss man schon sehr sehr sehr lange sehr niedrige Teilzeit arbeiten um unter die 40% zu fallen. Oder sehr sehr spät erst eingestiegen sein ohne anrechenbare Zeiten.

Man kann sich das mit einer Excel-Tabelle eigentlich sehr einfach selber nachrechnen wo man denn aktuell steht, wo man stünde wenn man mit XX Stunden YY Jahre weitermacht. Einfach die Zeiten mit den AAK Prozenten entsprechend zählen.

Beispiel:

10 Jahre Vollzeit = 10 Jahre
2 Jahre Kind1 Elterzeit = 2 Jahre
1 Jahr Teilzeit 50% = 6 Monate
2 Jahre Kind2 Elternzeit = 2 Jahre

Da sind wir also da schon nach insgesamt nur 15 Jahren bei 14,5 Jahren volle Pensionsanrechnung x 1,79375 % pro Jahr = 26% Pension.

Bei einem Berufsstart mit 20 wäre man dann gerade mal 35. Aber wei man gute Mutti sein will geht man dann weitere 20 Jahre Teilzeit mit 50% AAK, zählt also nochmal als 10 volle Jahre, sind wir schon bei 24,5 Jahren Anrechnung bei 35 Dienstjahren und damit theoretisch 12 Jahre vor Pensionsbeginn mit 67. Zu dem Zeitpunkt wären es dann schon ~44% Pension, also schon drüber über der Mindesthöhe. Kann man sich jetzt natürlich ausrechnen ob einem das dann reicht und weiter 50% bis zur Pension und mit dann 55% Pensionshöhe oder nochmal aufs Ganze gehen und nach 100% AAK im Endspurt mit 65,25% in Pension gehen.

Will sagen: Don´t panic. Um "nur" mit der Mindestpension heimzugehen muss man schon sehr viel Zeit nicht mit dem Dienst verbracht haben.
Einfach mal hinsetzen, auf einem Zettel seine Zeiten zusammenrechnen auf was man kommt. Mache ich bei der Teilzeit meiner Frau regelmässig einmal im Jahr passend zum Geburtstag AKA Pensionsbeginn und gut ist. Trotz 2 Kids und Teilzeit (mittlerweile auf 65% hochgemacht) ist sie nach 25 Dienstjahren locker über der Mindestpension drüber. Man darf da ja auch die volle Anrechnung der Elternzeit bis 3 Jahre pro Kind nicht ausser acht lassen. Das zählt ja mit.

Die Pensionsberechnung als Service gibt es tatsächlich nur einmal ab 55 Jahren. Man kann aber auch online seine Daten selber eingeben und kriegt dann eine ohne Gewähr. Das nennt sich dann "verkürzte Versorgungsauskunft", beides findest Du für Bayern hier : https://www.lff.bayern.de/bezuege/verso ... kunft.aspx


EDIT: Gerade mal interessehalber nachgerechnet. Selbst wenn man das Lebensglück hätte und als Hobbybeamter sein volles Dienstleben lang nur 50% machen würde und mit 20 begonnen hätte, dann wäre man mit 67 trotzdem drüber.
AndyO
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von AndyO »

Hanswurst I. hat geschrieben: 8. Feb 2022, 11:55 EDIT: Gerade mal interessehalber nachgerechnet. Selbst wenn man das Lebensglück hätte und als Hobbybeamter sein volles Dienstleben lang nur 50% machen würde und mit 20 begonnen hätte, dann wäre man mit 67 trotzdem drüber.
Ein A12er oder ein A8er? Ein A8er mit 3500 Euro Brutto braucht für die Mindestversorgung ~50%. Will er diese mit lebenslanger 50% Teilzeit erwerben sind das 50/(71.75/40*.5) = 55 Jahre. Da hätte er schon mit 12 Jahren Beamter werden müssen...
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Gertrud1927 »

Hallo.
Ich denke das Elternzeit ohne Teilzeit nicht mehr ruhegehaltsfähig ist.
Dafür gibt es doch jetzt den Kindererziehungszuschlag oder Beitragszeit in der Rentenversicherung.
Aber vielleicht ist das auch schon wieder gewesen.
Hanswurst I.
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Hanswurst I. »

AndyO hat geschrieben: 8. Feb 2022, 16:18 Ein A12er oder ein A8er? Ein A8er mit 3500 Euro Brutto braucht für die Mindestversorgung ~50%. Will er diese mit lebenslanger 50% Teilzeit erwerben sind das 50/(71.75/40*.5) = 55 Jahre. Da hätte er schon mit 12 Jahren Beamter werden müssen...
Das spielt eigentlich keine Rolle: Das Ruhegehalt in Bayern (nach dem gefragt war im aktuellen) beträgt mindestens 35 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge. An dessen Stelle treten, wenn dies günstiger ist, 66,5 v.H. der ruhegehaltfähigen Bezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 3.

Ich komme da auf mindestens 1811,29€, egal welche Besoldungsstufe vorher war, im Zweifel gilt ja das günstigere für den Beamten.

Ich habe jetzt genau einmal erlebt, dass jemand nur die Mindestpension bekommen hat und das war jemand, da trifft die Bezeichnung Hobbybeamtin durchaus zu. Da wusste auch keiner warum die überhaupt gearbeitet hat. Und ehrlich gesagt: Als Steuerzahler sehe ich da auch keinen Grund für noch mehr Gepudere. Gibt ne Menge Rentner die weniger kriegen und mehr gearbeitet haben.
AndyO
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von AndyO »

Hanswurst I. hat geschrieben: 9. Feb 2022, 08:42 Als Steuerzahler sehe ich da auch keinen Grund für noch mehr Gepudere. Gibt ne Menge Rentner die weniger kriegen und mehr gearbeitet haben.
Na ja, der Vergleich mit den Rentnern hinkt natürlich. Allein 1/3 der Beamten sind Lehrer im gehobenen/höheren Dienst. Da kommt ein weiteres Drittel im gehobenen/höheren Dienst in anderen Verwaltungen dazu. Die Besoldungspyramide verschiebt sich zu höheren Besoldungsgruppen. Insbesondere wegen Privatisierungen der Bahn&Post, die vor 25 Jahren noch jedes Jahr etwa 10.000 Beamte im einfachen und mittleren Dienst verbeamteten.
Auf der Tarifseite haben wir einen ausufernden Minijob&Mindestlohn Segment. 10 Mio. von 41 Mio. abhängigen Beschäftigten die sich in diesem Bereich tummeln. Gebrochene Lebensbiographien und migrierte Späteinsteiger kommen da noch dazu. Was soll da "gepudere" sein? Dass der Mindestlöhner für seine Hilfstätigkeiten eine bedarfsgerechte Absicherung beim Amt beantragen muss? Es kommt drauf an mit welcher Qualifikation man arbeitet und nicht wie viel Stunden. Schuld der Beamten ist das Aufgezeigte sicherlich nicht. Daher ist auch ein ausufernder Opferaltar unangebracht. So meine Meinung.
Hanswurst I.
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Hanswurst I. »

Naja... Gepudere insofern weil es keine "Mindestrente" gibt im Gegensatz zu einer Mindestpension von (in Bayern) über 1800€ brutto. Und um nur die zu kriegen muss man schon den Beruf eher als Hobby betrieben haben wenn man im üblichen Rentem-/Pensionsalter geht.

Je höher die Besoldung, desto eher treffen ohnehin die mindestens 35% der letzten Besoldung als die Mindestpension ein. Und wie geschrieben, so wenig muss man erstmal zusammengebracht haben.
AndyO
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von AndyO »

Hanswurst I. hat geschrieben: 9. Feb 2022, 10:28 Naja... Gepudere insofern weil es keine "Mindestrente" gibt im Gegensatz zu einer Mindestpension von (in Bayern) über 1800€ brutto. Und um nur die zu kriegen muss man schon den Beruf eher als Hobby betrieben haben wenn man im üblichen Renten-/Pensionsalter geht.
300 Euro für die Krankenversicherung ab sind wir bei etwa 1500. Grundrente bekommst ebenfalls ab 33 Rentenjahren. 1250 + 480 - 80 Krankenkasse sind >1600 Euro. Lebensbiographien die als Mindestlöhner oder Minijobber darunter liegen geben einen Vergleich aufgrund Qualifikationsdifferenzen nicht her. Hab gerade bei meiner Gattin mal nachgeschaut. Die hat mit 10 Jahren Vollzeit und 30 Jahren 15h als technische Zeichnerin aktuell ne Prognose von 1300 Euro zzgl. 480 Euro Betriebsrente. Und darunter willst ja wohl nicht mit dem mittleren Dienst vergleichen, oder?

Man hat den Anspruch halt ab 5 Dienstjahren, muss nicht zum Amt laufen und sich nicht kalt enteignen lassen. Ein opulentes Leben hast mit der Mindestversorgung aber nicht. Ist halt ein gib 5 zum besonderen Treueverhältnis der Beamten. Niemand wird davon abgehalten, eine Beamtenlaufbahn einzuschlagen.
Hanswurst I.
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Hanswurst I. »

Die Betriebsrente muss man auch erstmal haben. 480€ bei 1300€ Rente ist ordentlich, muss man auch erstmal einzahlen von dem Gehalt. Ich führe gerade Vorstellungsgespräche, man ist immer wieder erstaunt wie wenig das "da draussen" vertreten ist.

Wie geschrieben, ich kenne jetzt in X Jahren eine einzige die mit der Mindestpension heimging als es Zeit war. Und die war zum Zeitvertreib anwesend anscheinend. Und ging dann noch wohlwissend, dass sie eh nicht mehr schaffen kann zum frühestmöglichen Zeitpunkt. :roll:
Wer, je nach Laufbahn in 35 bis 51 Dienstjahren nicht auf halbwegs was kommt was über der Mindestpension, was soll ich da sagen? Mein Mitleid hält sich da in Grenzen zumal das ja eigentlich relativ einfach zu schaffen ist. Siehe Rechnungen oben.
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Xoxoxo
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Re: Mindestversorgungsbezüge (Ruhegehalt/Mindestversorgung)

Beitrag von Xoxoxo »

Mr-Murmel hat geschrieben: 16. Feb 2021, 13:21 Hallo,

ich nutze diesen Thread nochmal für meine Frage.
Ich bitte um Vergebung, falls die Frage hier im Forum schon einmal beantwortet wurde.

Meine Frau und ich sind beide Beamte in Bayern.
Wir haben zwei Kinder und entsprechend arbeitet meine Frau nur noch Teilzeit mit sehr wenigen Stunden.
Sie hat Angst, dass sie später mal sehr wenig Pension bekommt.

Unsere Frage:
Sofern man durch Teilzeit als Beamter sehr wenig "Ruhegehaltspunkte" sammelt und damit z.B. rechnerisch dann nur auf ca. 1000 Euro pro Monat kommt - greift dann die Mindestversorgung von ca. 1600 Euro oder bekommt man nur die 1000 Euro, weil man ja sozusagen selbst schuld ist, weil man nur immer Teilzeit gearbeitet hat.

Unsere Pensionsstelle konnte uns da keine Auskunft geben bzw. wollten es nicht mit der Begründung "erst ab 55 Jahren rechnen wir sowas aus".

Lieben Dank schonmal für hoffentlich gute Antworten.
Hallo Mr-Murmel,

konntest du eine Antwort auf deine Frage erhalten?

Vielen Dank!

LG
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