habe mich hier angemeldet in der Hoffnung, ein paar Unklarheiten beseitigen zu können.
Zu meiner Person: Ich bin 34 Jahre alt, habe einen Hochschulabschluss in Nachrichtentechnik (Dipl.-Ing.) und derzeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Universität tätig (TVL E13/3).
Seit einigen Jahren gibt es bei der sächsichen Polizei die Möglichkeit des Seiteneinstiegs als Kommissar/in mit dem Schwerpunkt Computer- und Internetkriminalität. Vorrausetzung ist u.A. ein abgeschlossenes Studium in z.B. Nachrichtentechnik. Zuvor ist ein Vorbereitungsdienst für ein Jahr zu absolvieren, dabei ist man schon Beamter auf Widerruf.
https://cybercrime.verdaechtig-gute-jobs.de/
Anfang des Jahres habe ich mich beworben und auch den ersten Auswahltag erfolgreich bestanden. Arzttermin und Einzelinterview stehen noch aus.
Die originale Stellenausschreibung des Innenministeriums kann hier eingesehen werden.
Meine Fragen beziehen sich auf das Beamtenrecht hinsichtlich der Besoldung. In der Stellenausschreibung wird die erste Einstiegsebene der Laufbahngruppe 2 genannt, was A9 entspricht. Allerdings werden in den Vorraussetzungen auch alle möglichen Abschlüsse bunt durcheinander gewürfelt. Fachhochschule, Hochschule und Bachelor noch einmal extra genannt.
- Besteht mit einem Hochschulabschluss denn die Möglichkeit, einen höhere Einstiegsebene zu beantragen?
- Wenn nicht, kann man sich den höherqualifizierten Abschluss in den Erfahrungsstufen zurechnen lassen?
- Oder wird wenigstens meine derzeitge Stufe übertragen, da ich vorher ebenfalls Angestellter des Landes war?
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand bei meinen Fragen helfen könnte. Sollte der Thread im Unterfroum "Landesbeamte" besser aufgehoben sein, bitte verschieben.
Danke und viele Grüße,
Zeelot