Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
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Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Hallo zusammen,
kann mir hier jemand meine Frage beantworten:
um 1991 (also in einem anderem Leben:-)) war es so geregelt, dass ab einem gewissen Dienstgrad bei Dienstreisen ein Einzelzimmer bezahlt wurde.
Wie ist das heute geregelt? Ich finde im Netz immer nur, dem Beamten wäre ein Doppelzimmer zumutbar?!
Ausgangslage Beamte A 13.
Bow, für mich unzumutbar - aber scheinbar gängiges Recht,
v.g.
kann mir hier jemand meine Frage beantworten:
um 1991 (also in einem anderem Leben:-)) war es so geregelt, dass ab einem gewissen Dienstgrad bei Dienstreisen ein Einzelzimmer bezahlt wurde.
Wie ist das heute geregelt? Ich finde im Netz immer nur, dem Beamten wäre ein Doppelzimmer zumutbar?!
Ausgangslage Beamte A 13.
Bow, für mich unzumutbar - aber scheinbar gängiges Recht,
v.g.
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Ich überlege gerade, wann ich das letzte Mal in einem Doppelzimmer mit einem Kollegen übernachtet habe... das muss Ende der 70er-Jahre gewesen sein... Seitdem IMMER Einzelzimmer (und ich bin nicht A13).
Vielleicht hilft eine Rückfrage bei Deiner Reisekostenstelle weiter; oder dieser Link hilft: https://www.djo.de/sites/default/files/ ... kg-faq.pdf
Vielleicht hilft eine Rückfrage bei Deiner Reisekostenstelle weiter; oder dieser Link hilft: https://www.djo.de/sites/default/files/ ... kg-faq.pdf
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Nirgendwo steht, was wem zuzumuten ist oder nicht. Schon gar keine Aufteilung nach Besoldungsgruppen.Zu § 7 Übernachtungsgeld
7.1
Zu Absatz 1
7.1.1
Übernachtungsgeld wird entweder pauschal gewährt, wenn keine oder geringere Kosten als 20 Euro entstanden sind (§ 7 Abs. 1 Satz 1) oder in Höhe entstandener notwendiger Kosten (§ 7 Abs. 1 Satz 2).
7.1.2
Übernachtungsgeld wird nicht bei Erledigung nächtlicher Dienstgeschäfte gewährt, wenn Art und Zweck des Dienstgeschäfts die Inanspruchnahme einer Unterkunft ausschließen (z. B. Nachtfahrten, Nachtkontrollen, Schichtdienst), also eine Übernachtung nicht vorliegt.
7.1.3
1Übernachtungskosten sind als notwendig anzusehen, wenn ein Betrag von 60 Euro nicht überschritten wird. 2Übersteigen die Übernachtungskosten diesen Betrag, ist deren Notwendigkeit im Einzelfall zu begründen. 3Unabhängig davon werden Übernachtungskosten erstattet, wenn die Reisestelle diese bereits vor Reiseantritt als angemessen anerkannt hat. 4Dies gilt auch, wenn sie die Zimmerreservierung selbst durchführt (auch von dort beauftragtes Reisebüro) oder Dienstreisende Zimmer aus einem von der Reisestelle herausgegebenen Hotelverzeichnis buchen. 5Bei der Feststellung der Angemessenheit bleiben Anteile für die Verpflegung, z. B. Frühstück, unberücksichtigt.
7.1.4
1Übernachtungskosten, die die Kosten des Frühstücks einschließen, werden unter Beachtung des § 6 Abs. 2 erstattet, unabhängig davon, ob der Inklusivpreis nach Übernachtungs- und Frühstücksanteil getrennt auf derselben Rechnung ausgewiesen ist; vorausgesetzt, der Frühstücksanteil ist nicht als gesonderte Wahlleistung erkennbar. 2Beinhaltet der Zimmerpreis neben dem Frühstück weitere Verpflegungskosten (sog. Halb- oder Vollpension), wird dieser ebenfalls unter Beachtung des § 6 Abs. 2 als Übernachtungskosten erstattet.
7.1.5
1Bei gemeinsamer Übernachtung mehrerer Dienstreisender in einem Mehrbettzimmer, sind die Übernachtungskosten gleichmäßig aufzuteilen. 2Übernachten Dienstreisende mit nicht erstattungsberechtigten Personen in einem Zimmer, ist der Preis erstattungsfähig, der bei alleiniger Nutzung eines Zimmers zu zahlen wäre; ohne Nachweis sind die Übernachtungskosten gleichmäßig nach Personen aufzuteilen.
Die Kosten dafür müssen schlicht notwendig sein.
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Hallo,
@verdi-man: danke für den Link, den hatte ich auch schon gefunden - allerdings beantwortet der Link meine Frage nicht.
@sdh1807: die Notwendigkeit der Übernachtungen ist bei Klassenfahrten gegeben.
Es betrifft nicht unmittelbar mich, sondern meine Kinder.
Wie gesagt für mich undenkbar, wenn ich eine Woche auf Klassenreise gehe, rund um die Uhr im Dienst bin und dann auch nachts keine Privatsphäre besitze.
Habe im Netz keine schlauen Kommentare dazu gefunden und gehofft, dass hier jemand mehr weiß als ich.
v.g.
@verdi-man: danke für den Link, den hatte ich auch schon gefunden - allerdings beantwortet der Link meine Frage nicht.
@sdh1807: die Notwendigkeit der Übernachtungen ist bei Klassenfahrten gegeben.
Es betrifft nicht unmittelbar mich, sondern meine Kinder.
Wie gesagt für mich undenkbar, wenn ich eine Woche auf Klassenreise gehe, rund um die Uhr im Dienst bin und dann auch nachts keine Privatsphäre besitze.
Habe im Netz keine schlauen Kommentare dazu gefunden und gehofft, dass hier jemand mehr weiß als ich.
v.g.
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Bei einer Klassenfahrt haben auch die Kinder keine Privatsphäre.
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Hei,
Sorry, sdh 1807 - was soll diese Polemik. Sind wir im Kindergarten oder sollten wir nicht eher ein sachliches Forum sein. Manchmal kommen mir hier echt Zweifel.

Sorry, sdh 1807 - was soll diese Polemik. Sind wir im Kindergarten oder sollten wir nicht eher ein sachliches Forum sein. Manchmal kommen mir hier echt Zweifel.



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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
WTF? Ok, zugegeben, mit der einen oder anderen Kollegin würde ich wohl zur Not ein Zimmer teilen, auch ein Einzelzimmer
, aber sowas hab ich ja noch nie gehört.
Es kann vorkommen, dass in unserem resorteigenen Schulungzentrum so belegt ist, dass teilweise gefragt wird ob Kollegen gleicher Behörde sich ein Zimmer teilen würden, aber das ist sehr selten der Fall. Bei Hotelübernachtungen ist mir noch nie einer mit sowas gekommen.

Es kann vorkommen, dass in unserem resorteigenen Schulungzentrum so belegt ist, dass teilweise gefragt wird ob Kollegen gleicher Behörde sich ein Zimmer teilen würden, aber das ist sehr selten der Fall. Bei Hotelübernachtungen ist mir noch nie einer mit sowas gekommen.
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Polemik ist für mich eher zu erwarten das höhere Besoldungsgruppen anders behandelt werden als niedrige.
Im Bezug auf die Reisekosten habe ich mit einem Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz aufgezeigt, dass es da diesbezüglich keine Regelung gibt.
Die Kinder habe Sie ins Spiel gebracht.
Da sich ja jetzt heraus stellt, dass Sie Lehrer sind kann es aber genau so sein, dass aus Landesseite andere Vorschriften gelten. Das kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht müssen Sie die Sache auch besser beleuchten. Um was geht es hier? Um eine Klassenfahrt in ein Ferienlager, oder gehts in ein Hotel?
Wie dem auch sei, wenn Sie erwarten, dass jemand sagt "Sie als A13er haben natürlich Anspruch auf ein Einzelzimmer mit persönlichem Butler" werden Sie wahrscheinlich enttäuscht sein.
(und bevor hier einer feuchte Augen bekommt, dass war natürlich bewusst überspitzt ausgedrückt und soll keinen persönlich treffen)
Im Bezug auf die Reisekosten habe ich mit einem Auszug aus der Verwaltungsvorschrift zum Bundesreisekostengesetz aufgezeigt, dass es da diesbezüglich keine Regelung gibt.
Die Kinder habe Sie ins Spiel gebracht.
Da sich ja jetzt heraus stellt, dass Sie Lehrer sind kann es aber genau so sein, dass aus Landesseite andere Vorschriften gelten. Das kann ich nicht beurteilen.
Vielleicht müssen Sie die Sache auch besser beleuchten. Um was geht es hier? Um eine Klassenfahrt in ein Ferienlager, oder gehts in ein Hotel?
Wie dem auch sei, wenn Sie erwarten, dass jemand sagt "Sie als A13er haben natürlich Anspruch auf ein Einzelzimmer mit persönlichem Butler" werden Sie wahrscheinlich enttäuscht sein.
(und bevor hier einer feuchte Augen bekommt, dass war natürlich bewusst überspitzt ausgedrückt und soll keinen persönlich treffen)
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
es ist doch immer wieder lustig, wenn sich einige hier
verhalten wie im Kindergarten.
Halt, die Kinder im Kindergarten hören auch irgendwann
mal, wenn man ihnen was sagt...daher hinkt der Vergleich
ein wenig
)
verhalten wie im Kindergarten.
Halt, die Kinder im Kindergarten hören auch irgendwann
mal, wenn man ihnen was sagt...daher hinkt der Vergleich
ein wenig

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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Nur "ES" hört nicht - es ist immer wieder da und nicht kleinzukriegen




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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
wer ist "Es" und was hat das mit dem Beitrag
hier zu tun ?
hier zu tun ?
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
@sdh 1807:
da gab es wohl grundlegende Missverständnisse in meinem Post. Ich gehe scheinbar immer davon aus, dass andere wissen, dass ich kein A13 und kein Lehrer bin sondern mal eine kleine Beamtin bei Telekom war, die mit 30 Jahren 1991 pensioniert wurde.
Um es deutlich auszudrücken:
Mit Kinder habe ich keine Schüler sondern meine eigenen Kinder, die Lehrer sind gemeint.
Bei meiner Tochter, war es nun so, dass sie auf einer Klassenreise mit einer Kollegin in ein Doppelzimmer sollte, weil die Unterkunft keine Zimmer mehr frei hatte. In meinen Augen ein No Go, da man so etwas eigentlich vor der Buchung vom Veranstalter gesagt bekommen sollte. (ob buchender Kollege oder Unterkunft hier einen Bock geschossen haben entzieht sich unserer Kenntnis; der buchende Kollege hat natürlich ein Einzelzimmer
)
Daraufhin entbrannte bei uns zu Hause eine Familiendiskussion.
Ich als kleine ehemalige Telekombeamtin war es gewohnt in Doppelzimmern nächtigen zu müssen - da erst ab A... schlagmichtot Einzelzimmeranrecht bestand.
Mein Mann rangmäßig wesentlich höher im Polizeidienst (Länderbeamte) war es gewohnt Einzelzimmer zu bewohnen.
Deshalb also mein Hinweis mit dem Dienstgrad, eben weil zu meiner aktiven Dienstzeit sehr wohl hier unterschieden wurde. Im Übrigen verhielt es sich 1991 und früher auch mit den Zugfahrkarten so. Das Fußvolk (ich
durfte 2. Klasse fahren - meine Chefin durfte in der 1. Klasse Platz nehmen.
Natürlich ist viel Zeit seit damals ins Land gegangen - und deshalb hier meine Nachfrage, nachdem ich im Netz keine Antworten fand.
Vielleicht ist heute alles anders geregelt ?!
Bevor man also in der Schule den Molli macht und meckert, ist es immer besser, sich zuerst zu informieren und dann zu reagieren.
Deshalb also eine ganz einfache Frage von mir:
Steht den Lehrern bei einer dienstlich angeordneten Klassenfahrt grundsätzlich ein Einzelzimmer zu oder muss man rechtlich mit einem Doppelzimmer Vorlieb nehmen.
Wenn jemand dazu einen konkreten Beitrag leisten kann würde es mich freuen.
Was ich vermeiden möchte:
Unnötige Diskussionen, Polemik und gegenseitiges Hochschaukeln. Ich hoffe, ich trete niemand zu Nahe - aber alles andere ist doch mühselig und hilft keinem von uns weiter.
Allen ein schönes Wochenende.
da gab es wohl grundlegende Missverständnisse in meinem Post. Ich gehe scheinbar immer davon aus, dass andere wissen, dass ich kein A13 und kein Lehrer bin sondern mal eine kleine Beamtin bei Telekom war, die mit 30 Jahren 1991 pensioniert wurde.
Um es deutlich auszudrücken:
Mit Kinder habe ich keine Schüler sondern meine eigenen Kinder, die Lehrer sind gemeint.
Bei meiner Tochter, war es nun so, dass sie auf einer Klassenreise mit einer Kollegin in ein Doppelzimmer sollte, weil die Unterkunft keine Zimmer mehr frei hatte. In meinen Augen ein No Go, da man so etwas eigentlich vor der Buchung vom Veranstalter gesagt bekommen sollte. (ob buchender Kollege oder Unterkunft hier einen Bock geschossen haben entzieht sich unserer Kenntnis; der buchende Kollege hat natürlich ein Einzelzimmer

Daraufhin entbrannte bei uns zu Hause eine Familiendiskussion.
Ich als kleine ehemalige Telekombeamtin war es gewohnt in Doppelzimmern nächtigen zu müssen - da erst ab A... schlagmichtot Einzelzimmeranrecht bestand.
Mein Mann rangmäßig wesentlich höher im Polizeidienst (Länderbeamte) war es gewohnt Einzelzimmer zu bewohnen.
Deshalb also mein Hinweis mit dem Dienstgrad, eben weil zu meiner aktiven Dienstzeit sehr wohl hier unterschieden wurde. Im Übrigen verhielt es sich 1991 und früher auch mit den Zugfahrkarten so. Das Fußvolk (ich

Natürlich ist viel Zeit seit damals ins Land gegangen - und deshalb hier meine Nachfrage, nachdem ich im Netz keine Antworten fand.
Vielleicht ist heute alles anders geregelt ?!
Bevor man also in der Schule den Molli macht und meckert, ist es immer besser, sich zuerst zu informieren und dann zu reagieren.
Deshalb also eine ganz einfache Frage von mir:
Steht den Lehrern bei einer dienstlich angeordneten Klassenfahrt grundsätzlich ein Einzelzimmer zu oder muss man rechtlich mit einem Doppelzimmer Vorlieb nehmen.
Wenn jemand dazu einen konkreten Beitrag leisten kann würde es mich freuen.
Was ich vermeiden möchte:
Unnötige Diskussionen, Polemik und gegenseitiges Hochschaukeln. Ich hoffe, ich trete niemand zu Nahe - aber alles andere ist doch mühselig und hilft keinem von uns weiter.
Allen ein schönes Wochenende.
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Die Frage heben wir hervor. Einfach die GEW fragen ???
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Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Jetzt erschließt sich mir die ganze Sache auch langsam.
Nach einem erholsamen Wochenende wollen wir dann mal zum sachlichen Teil der Sache kommen.
Für das Bundesreisekostengesetz und die dazu ergangene Verwaltungsvorschrift gilt folgendes:
Es gibt keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer. Es wird lediglich darauf abgestellt ob die Kosten dienstlich notwendig waren.
Ob für diese Lehrer ggf. Landesrecht etwas anderes regelt kann ich nicht beurteilen.
Ich habe selbst als Reisestelle fungiert. In dieser Zeit habe ich allerdings Dienstreisende niemals in einem Doppelzimmer untergebracht, da ich immer Einzelzimmer im Kostenrahmen finden konnte.
Wenn die Unterkunft kein weiteres Zimmer hat, erübrigt sich eine weitere Diskussion, da ich vermute, dass es keinen Sinn macht, wenn die Aufsichtspersonen in einem anderen Hotel übernachten. Wie auch immer dieses organisatorische Problem zustande gekommen ist, man hätte die betroffenen Personen zumindest vor der Reise informieren müssen (da sind wir uns sicherlich einig).
Nach einem erholsamen Wochenende wollen wir dann mal zum sachlichen Teil der Sache kommen.
Für das Bundesreisekostengesetz und die dazu ergangene Verwaltungsvorschrift gilt folgendes:
Es gibt keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer. Es wird lediglich darauf abgestellt ob die Kosten dienstlich notwendig waren.
Ob für diese Lehrer ggf. Landesrecht etwas anderes regelt kann ich nicht beurteilen.
Ich habe selbst als Reisestelle fungiert. In dieser Zeit habe ich allerdings Dienstreisende niemals in einem Doppelzimmer untergebracht, da ich immer Einzelzimmer im Kostenrahmen finden konnte.
Wenn die Unterkunft kein weiteres Zimmer hat, erübrigt sich eine weitere Diskussion, da ich vermute, dass es keinen Sinn macht, wenn die Aufsichtspersonen in einem anderen Hotel übernachten. Wie auch immer dieses organisatorische Problem zustande gekommen ist, man hätte die betroffenen Personen zumindest vor der Reise informieren müssen (da sind wir uns sicherlich einig).
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- Registriert: 18.05.2013 12:21
- Behörde: BEV
Re: Übernachtung Dienstreise für Beamte Einzel oder Doppelzimmer
Gericht: BAG
Aktenzeichen: 6 AZR 589/88
Datum: Urteil vom 26.04.90
Leitsätze
(Gastspielreise eines Chores - Anspruch auf Einzelzimmer)
»1. Der Chorsänger eines bayerischen Chores hat keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer während einer Gastspielreise.
2. Er muß im Regelfall die unentgeltlich bereitgestellte Unterbringung in einem Doppelzimmer akzeptieren, es sei denn, es läge ein triftiger Grund i.S. des Art. 12 Abs. 3 BayRKG für die Ablehnung vor.
https://www.jurion.de/urteile/bag/1990- ... zr-589_88/
Aktenzeichen: 6 AZR 589/88
Datum: Urteil vom 26.04.90
Leitsätze
(Gastspielreise eines Chores - Anspruch auf Einzelzimmer)
»1. Der Chorsänger eines bayerischen Chores hat keinen Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer während einer Gastspielreise.
2. Er muß im Regelfall die unentgeltlich bereitgestellte Unterbringung in einem Doppelzimmer akzeptieren, es sei denn, es läge ein triftiger Grund i.S. des Art. 12 Abs. 3 BayRKG für die Ablehnung vor.
https://www.jurion.de/urteile/bag/1990- ... zr-589_88/