Re: DU / Vordienstzeit / frühzeitige Pensionierung
Verfasst: 27. Jun 2018, 15:58
Ist in der Bescheinigung denn zugesichert worden, dass diese Zeiten ruhegehaltfähig sind? Dann wäre es ja kein Problem.
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Nach meiner Meinung ist das eine schriftliche Zusicherung, dass diese Zeiten ruhegehaltfähig sind.Shinorah hat geschrieben: ↑27. Jun 2018, 16:09 I. Bei Eintritt des Versorgungsfalles werden als ruhegehaltsfähige Dienstzeit berücksichtigt:
nach § 10 BeamtVG:
1 Jahr, 183 Tage
nach § 12 BeamtVG:
2 Jahre, 281 Tage
1 Jahr, 183 Tage
nach § 6 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG:
Zeit seit dem 01.04.2016 bis zum Eintritt des Versorgungsfalles
Diese Aussage ist totaler Quatsch und durch nichts juristisch gedeckt. Auch darf die Amtsärtzin solche Behauptungen überhaupt nicht machen.Shinorah hat geschrieben: ↑28. Jun 2018, 11:40 Hallo Pilger, hallo Bundespostler99,
danke für eure Antworten.
@Pilger: Befristet in dem Sinne, dass die Amtsärztin zu mir meinte, es würde erst einmal auf 2 Jahre hinauslaufen, mit der Option jederzeit mit der Wiedereingliederung beginnen zu können sobald ich soweit bin.
Schön, dass du das per "Internet-Handauflege-Diagnose" so feststellen kannst. Überlasse so etwas bitte dem Facharzt.Bundespostler99 hat geschrieben: ↑28. Jun 2018, 19:03
Die Gesprächstherapie ist zwar nicht schlecht, kann aber keine Rehamaßnahme ersetzen.