Umzug trotz Dienstunfähigkeit
Verfasst: 23. Jun 2018, 19:17
Ich wurde nach einem Dienstherrenwechsel dienstunfähig. Der neue Dienst- und Wohnort bzw. die Region hat meine Depressionen (auch wetterbedingt) extrem verschlechtert und ich überlege, wieder in meine Heimat umzuziehen, um zumindest dahingehend etwas psychische Stabilität zu gewinnen (Therapien und Klinikaufenthalte haben dazu leider nicht beigetragen, eher im Gegenteil).
Kann ein Dienstherr den ungerechtfertigten Schluss ziehen, wenn ich vom Dienstort wegziehe (und nicht nur vom Dienstort weg, sondern aus dem Bundesland und mehrere hundert Kilometer weg), dass ich mich einer möglichen Reaktivierung verweigere? Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, jemals wieder in diesem Bundesland und im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ist ein Umzug ein letzter Hoffnungsschimmer für mich.
Gibt es Erfahrungen, dass ein Umzug zu Problemen im Dienstunfähigkeitsverfahren führte? Der beim Dienstherrn ansässige Amtsarzt teilte mir mit, wenn ich umziehen würde (kam von ihm aus die Frage), dann müsste ich eben zum Amtsarzt am neuen Wohnort. Fahrtkosten sind demnach also kein Problem, ich las es auch so im Gesetz, dass der Amtsarzt am Wohnort zuständig ist.
Die Frage ist eher dahingehend gemeint, ob der Dienstherr dann den Schluss ziehen kann, dass ich mich einer späteren möglichen Reaktivierung verschließe etc?
Mir ist klar, dass ich bei einer möglichen Reaktivierung dann wieder dem Dienstherrn zur Verfügung stehen müsste, wobei das für mich eigentlich vollkommen ausgeschlossen ist. Ich würde das psychisch nicht durchhalten.
Kann ein Dienstherr den ungerechtfertigten Schluss ziehen, wenn ich vom Dienstort wegziehe (und nicht nur vom Dienstort weg, sondern aus dem Bundesland und mehrere hundert Kilometer weg), dass ich mich einer möglichen Reaktivierung verweigere? Auch wenn ich mir nicht vorstellen kann, jemals wieder in diesem Bundesland und im öffentlichen Dienst zu arbeiten, ist ein Umzug ein letzter Hoffnungsschimmer für mich.
Gibt es Erfahrungen, dass ein Umzug zu Problemen im Dienstunfähigkeitsverfahren führte? Der beim Dienstherrn ansässige Amtsarzt teilte mir mit, wenn ich umziehen würde (kam von ihm aus die Frage), dann müsste ich eben zum Amtsarzt am neuen Wohnort. Fahrtkosten sind demnach also kein Problem, ich las es auch so im Gesetz, dass der Amtsarzt am Wohnort zuständig ist.
Die Frage ist eher dahingehend gemeint, ob der Dienstherr dann den Schluss ziehen kann, dass ich mich einer späteren möglichen Reaktivierung verschließe etc?
Mir ist klar, dass ich bei einer möglichen Reaktivierung dann wieder dem Dienstherrn zur Verfügung stehen müsste, wobei das für mich eigentlich vollkommen ausgeschlossen ist. Ich würde das psychisch nicht durchhalten.