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Reaktivierung möglich wenn im Bescheid nichts steht?

Verfasst: 23. Jun 2018, 18:00
von Laubbaum
Ich habe momentan verschiedene Fragen zu meiner Dienstunfähigkeit. Ich habe die Suchfunktion bereits benutzt, möchte aber nochmal meine Fragen (die nicht ganz deckungsgleich waren zu den gefundenen Beiträgen) hier stellen.

Frage 1: Ich wurde mittels eines Bescheides von meinem Dienstherrn für dienstunfähig erklärt.

In ebendiesem Bescheid wird auf die Äußerungen des Amtsarztes verwiesen, der für mich keinen anderen Einsatz im öffentlichen Dienst mehr sieht. Im Bescheid steht nichts davon, ob die Dienstunfähigkeit dauerhaft ist bzw. ob und wann eine Reaktivierung geplant ist. Da ich eine Durchschrift des Gutachten des Amtsarztes erhalten habe, konnte ich dort entnehmen, dass der Amtsarzt in 2 Jahren eine erneute amtsärztliche Untersuchung empfiehlt. Im Bescheid selbst wird aber eine erneute Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht erwähnt.
Ist eine Reaktivierung in allen Fällen möglich oder nur, wenn sich der Dienstherr dies im Bescheid zur Dienstunfähigkeit vorbehält?

Der Dienstherr selbst beantwortete mir diese Frage nur ausweichend und verwies auf den Inhalt des Bescheides. :roll:

Re: Reaktivierung möglich wenn im Bescheid nichts steht?

Verfasst: 23. Jun 2018, 19:18
von Laubbaum
@dibedupp:

Was ist mit "Entscheid" genannt? Der Bescheid des Dienstherrn oder das Gutachten des Amtsarztes?

Re: Reaktivierung möglich wenn im Bescheid nichts steht?

Verfasst: 23. Jun 2018, 19:22
von Laubbaum
Ich schaue nach, auf welchen § im Bescheid zur Dienstunfähigkeit Bezug genommen wird. Ich habe den Bescheid gerade leider nicht zur Hand. Es müsste aber ein Verweis vom Landesrecht auf den § 26 Abs. 1 BeamtStG sein. Soweit ich weiß, wurde kein Satz genannt. Macht es einen Unterschied ob auf Satz 1 oder 2 des § 26 Abs. 1 BeamtStG im Bescheid Bezug genommen wird? (in Hinblick auf meine Fragestellung)

Re: Reaktivierung möglich wenn im Bescheid nichts steht?

Verfasst: 23. Jun 2018, 19:56
von Laubbaum
Okay, danke für den Hinweis. Dann schaue ich das noch einmal nach. Ich gehe aber davon aus, dass man mich nicht für dauerhaft dienstunfähig halten wird, wenn der Amtsarzt eine amtsärztliche Untersuchung in zwei Jahren vorschlägt. So wie ich meinen Dienstherrn kennt, hat er wegen Unkenntnis eh nicht mal die §§ dazugeschrieben.