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Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 3. Mai 2018, 15:52
von HeyHo
Hey Leute, ich bräuchte mal eure Hilfe. Ich habe vor 12 Jahren eine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen um die Versorgungslücke zu schließen.
Mittlerweile bin ich fast 9 Jahre verbeamtet in Hessen. Kann ich mir den Anspruch bei Dienstunfähigkeit selbst ausrechnen? Da die Versicherung neu berechnet wird.
Blicke da nicht ganz durch, wie ich mir das genau berechnen kann, brutto oder netto Werte? Mindestpension? usw.
Bin über jede Hilfe sehr dankbar

Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 3. Mai 2018, 16:13
von Torquemada
Warum wird die Versicherung "neu berechnet" ??? Aufpassen, dass hier keine eventl. schlechtere Versicherungsbedingungen durch die Hintertür zu deinen Lasten reingeschmuggelt werden !
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 3. Mai 2018, 16:21
von HeyHo
Damals wurde einfach gesagt, ok wir nehmen mal einen Betrag von 1500,00€. Den versichern wir. Damals bestand ja keine oder kaum Ansprüche vom Staat. Hat sich ja aber mittlerweile gedreht. Frage mich nur ob es noch sein muss, oder nicht z.B. 1000,00€ durch Versicherung reichen würden.
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 3. Mai 2018, 17:35
von Gertrud1927
Hallo. Ich habe auch so das Gefühl das Deine Versicherung vielleicht noch eine echte Dienstunfähigkeitsklausel hat und die jetzt heimlich durch eine unechte Dienstunfähigkeitsklausel ersetzt werden soll. Da ist es dann so das nicht mehr die allgemeine Dienstunfähigkeit für den Versicherungsfall reicht. Die Versicherung kann dann erst auf Berufsunfähigkei prüfen.
Goggle mal Dienstunfähigkeitsklausel.
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 3. Mai 2018, 18:57
von HeyHo
Ich kenne diese Klauseln. Habe mich leider falsch ausgedrückt, ich möchte das einfach überprüfen, nicht die Versicherung. Also ich bin auf die Idee gekommen!
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 12. Mai 2018, 21:51
von connigra
Hallo Heyho,
hier ein Link - der dir hoffentlich alle Fragen beantworten kann.
Link zur Werbeseite gelöscht, Mod
Meine Kids sind im höheren Dienst (A13). Seit der Referendar- bzw Schulzeit hat der Schwiegersohn 1500 € und unsere Tochter 1000 € BUZ bei Dienstunfähigkeit abgeschlossen. Die ersten 5 Jahre gibt es keine Pensionsansprüche, dann bis 10 Jahre 35% des Bruttoverdienstes, mindestens aber die Höhe der Mindestversorgung (um die 1700 € brutto)
Du musst für dich entscheiden, mit wie viel Geld du im Extremfall klar kommen würdest.
Ich hatte eine Lebensversicherung mit BUZ (1991 - damals um die 1000 Mark BUZ) und die auch in Anspruch nehmen müssen. Am Ende hatte ich durch BUZ und Mindestpension fast einen höheren Verdienst als normal. Klasse - hat mir das Leben erleichtert.
Was ich damals nicht beachtet hatte - die BUZ lief nur bis zum 50.Lebensjahr, dann wurde die Lebensversicherung ausbezahlt und damit hatte es sich. Je früher du krank wirst, desto bescheidener sieht im Alter dein Kontostand aus.
Ich hoffe, du hast auf das Ablaufdatum der Versicherung geachtet.Viele zahlen bis zum 60.Lebensjahr - manche zahlen nur bis zum 50.LJ. Logisch, in diesem Alter gehen viele aus gesundheitlichen Gründen in den Vorruhestand.
viele Grüße
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 24. Mai 2018, 20:26
von connigra
Hallo Mod,
warum wurde denn der Link gelöscht? Meines Wissens habe ich doch nur einen Link zum Thema, wie Beamte ihre eigene Pension bei DU berechnen hier eingestellt - denke mich zu erinnern, dass dies eine offizielle Stelle war. Muss ich denn künftig den ganzen Text hier reinkopieren? Oder sogar in eigenen Worten fassen? Könnt ihr mich aufklären?
danke, und grüße gigi
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 24. Mai 2018, 22:24
von Ruheständler
connigra hat geschrieben: ↑24. Mai 2018, 20:26
Muss ich denn künftig den ganzen Text hier reinkopieren? Oder sogar in eigenen Worten fassen?
längere Textpassagen von Webseiten hier einfach rein kopieren kann unter Umständen auch Probleme geben mit den MOD`S Urheberrechte u.s.w.

besser ist es doch eigene Beiträge zu formulieren,es ist zwar mit mehr Aufwand verbunden aber das entspricht dann voll den FAQ.
Gruß vom Ruheständler
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 24. Mai 2018, 23:09
von Zollkodex-Ritter
https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-ka ... ehalts.pdf
Da weitere Angaben fehlen, einfach mal selbst durchrechnen.
Auf ne Dienstunfähigkeitsversicherung kann man meiner Meinung nach in der Regel verzichten, wenn man Anspruch auf die Mindestpension hat. Im Falle von Krankheit geht Reha vor Rente.
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 24. Mai 2018, 23:33
von Torquemada
Aha...wenn der Beamte als Hauptverdiener ausfällt, gibt es für eine Familie (event. mit Wohneigentum) schnell eine finanzielle Lücke von locker über 1000 Euro netto.....
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 25. Mai 2018, 15:52
von connigra
Hei,
ich stimme da Torquemada voll zu.
Ich möchte nicht mit der Mindestpension auskommen müssen - selbst als Single sind 1300 bis 1400 € zu wenig zum Leben, geschweige denn als Familienoberhaupt. Respekt wenn Zollkodex-Ritter mit so wenig Geld sein Leben geregelt bekommt.
Eventuell auf dem platten Land im Osten, wenig Miete, ohne Auto - da funktioniert das wenn man sparsam ist. (krank sein ist nämlich nicht billig)

.
Grüße
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 25. Mai 2018, 17:59
von Zollkodex-Ritter

Vom Angst machen halte ich überhaupt gar nichts, denn Angst ist der schlechteste Berater, wenn es um den Abschluss von Versicherungen geht. Deshalb wird dieser Berater auch so gerne von Versicherungsverkäufern im Koffer mitgebracht.
Ausfallen? Wieso? Wegen was? Warum? Diese Frage stellt man dem Versicherungsverkäufer in der Regel nicht.
Ich persönlich halte von einer Finanzierung von selbst bewohntem Wohneigentum (das ist eigentlich ein Paradoxon, wie kann etwas beliehenes mein Eigentum sein?) nichts, wenn sie nur möglich ist, wenn zwei oder mehr Personen dies finanzieren müssen. Derlei Finanzierungen sind mit der heißen Nadel gestrickt und nicht wirklich durchdacht. Aber das ist ja eine Minderheitenmeinung in Zeiten, der scheinbar billigen Immobilienfinanzierung.
Wäre ich so krank, dass ich DDU wäre, dann könnte ich mit dem Geld, dass eine DU-Versicherung bringt, nichts anfangen. Denn dann wäre ich permanent bettlägrig und bekäme von meiner Umwelt nichts mehr mit.
1300 bis 1400 zum Leben zu wenig? Klar, kommt auf den persönlichen Lebensstil an. Aber wo steht geschrieben, dass man seinen gewohnten Lebensstil nicht ändern kann?
Nur mal so zum nachdenken, muss ja sowieso jeder für sich entscheiden. Und eben bis zur letzten Konsequenz mit allen Faktoren (!) durchrechnen.
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 26. Mai 2018, 10:48
von Zollkodex-Ritter
Anscheinend lebe ich wirklich in einer anderen Realität als du. In meiner Realität gilt der Grundsatz Reha vor Rente und der Dienstherr ist verpflichtet, alles mögliche zu tun, um eine DDU abzuwenden, das geht hin bis zu der Suche eines leidensgerechten Arbeitsplatzes, dessen Tätigkeit auch mehrere Besoldungsstufen unter der eigentlichen liegen kann. Natürlich fällt es einem leichter mit einer privaten Dienstunfähigkeitsversicherung, eine DDU einfach so widerspruchslos hinzunehmen.
Der Postbote ist in meiner Realität nicht mehr verbeamtet und die Postnachfolgeunternehmen sind ein Sonderfall. Die Beamte, die noch bei der Post als Postboten beschäftigt sind, sind ein Auslaufmodell. Wie groß wohl die Differenz zwischen der Mindestpension für einen Postboten und seinem aktuellen Gehalt ist, dass maximal Besoldungsgruppe A5 ist? Egal, meine Realität sieht wirklich anders aus...
Re: Berechnung Anspruch bei Dienstunfähigkeit
Verfasst: 3. Jun 2018, 15:03
von tiefenseer
Über solche aussagen kann man eigentlich nur noch lachen....
Zollkodex-Ritter hat geschrieben: ↑25. Mai 2018, 17:59
Wäre ich so krank, dass ich DDU wäre, dann könnte ich mit dem Geld, dass eine DU-Versicherung bringt, nichts anfangen. Denn dann wäre ich permanent bettlägrig und bekäme von meiner Umwelt nichts mehr mit.
1300 bis 1400 zum Leben zu wenig? Klar, kommt auf den persönlichen Lebensstil an. Aber wo steht geschrieben, dass man seinen gewohnten Lebensstil nicht ändern kann?
Für Jemanden, der in einer Dienststube sitzt, wo man sich vllt. an einem heißen Kaffee verbrühen kann oder beim Bleistift anspitzen sich verletzen könnte, der wird schwer verstehen können, wie es Menschen geht, die nach einer schweren Erkrankung und/oder Unfall versuchen im Rondel des Beamtentum verbleiben zu können....