Re: Zurruhesetzungsverfahren (Frage)
Verfasst: 6. Apr 2018, 23:49
Da die Rentenversicherung die Beiträge ausgezahlt hat, war die Wartezeit nicht erfüllt. Sofern keine weiteren privatrechtlichen Beschäftigungen im öffentlichen Dienst zurückgelegt wurden, ist die Wartezeit bei der VAP ebenfalls nicht erfüllt. Daher "andere Gründe" ankreuzen und den Hinweis "Wartezeit nicht erfüllt" hinzufügen. Verlangt die Pensionsstelle einen Nachweis, kann dieser durch schriftliche Nachfrage von der VAP erbracht werden.