Hallo zusammen,
erstmal allen ein frohes Weihnachtsfest. Habe meine Verfügung erhalten, dass ich ab dem 01.01.2013 im Vorruhestand bin. Wie geht es nun weiter? Vom Versorgungsamt habe ich noch nichts erhalten, soll jetzt noch den Versicherungsverlauf von der DRV anfordern und einen Antrag stellen auf Erhöhung des Ruhegehaltes obwohl ich ja nur die Mindestpension bekomme und dies für meine Höhe der Pension keine Auswirkung hat. Vom Dienstherrn habe ich nun einen Vorschuss aufs Konto erhalten, wofür weis ich noch nicht (ob für die Auszahlung des Resturlaubs, oder bis ich meine erste Pensionszahlung erhalte). Hoffe ein Brief folgt noch. Wenn es erstmal bei dem Vorschuss bleibt hätte ich natürlich ein finanzielles Problem.
LG Amtsdackel
Erste Pensionszahlung?
Moderator: Moderatoren
Re: Erste Pensionszahlung?
Der Abschlag wird vermutlich ein Vorschuss auf das Ruhegehalt sein. Genaueres wird aber nur die Versorgungsstelle dazu sagen können.
Der Antrag auf Erhöhung des Ruhegehalts dient dazu, evtl. Ausbildungszeiten außerhalb des öff. Dienstes mit in das Ruhegehalt einzurechnen.
Der Rentenverlauf klärt die Frage, ob und welche Teile einer evtl. Rente auf die Pension angerechnet wird.
Der Antrag auf Erhöhung des Ruhegehalts dient dazu, evtl. Ausbildungszeiten außerhalb des öff. Dienstes mit in das Ruhegehalt einzurechnen.
Der Rentenverlauf klärt die Frage, ob und welche Teile einer evtl. Rente auf die Pension angerechnet wird.
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Re: Erste Pensionszahlung?
Ein Brief deiner Versorgungskasse kommt mit Sicherheit noch, denke so Anfang - Mitte Januar. Deine Unterlagen von deiner bisherigen Auszahlungsstelle müssen ja erstmal zur Versorgungskasse und dort wird das dann bearbeitet. War bei mir auch so. Mir wurde Ende November noch das komplette normale gehalt inkl. Weihnachtsgeld überwiesen und dann mit den Januarbezügen der Versorungskasse verrechnet. Vergiss nicht bei deiner Beihilfestelle dann einen Antrag auf 70% der Leistungen zu stellen, das geht nicht automatisch, davor musst du noch bei deiner Krankenkasse (ich nehme mal an das du Privat versichert bist) die Leistungen auf 30% ändern, dafür benötigst du auch die Kopie deiner Ruhestandsurkunde.
Und keine Angst du bekommst auch Ende des Monats wieder dein Geld nämlich die Differenz zwischen deinem Ruhegehalt und dem Vorschuss. Solltest allerdings drauf achten deinen Vorschuss gut einzuteilen.
Wenn du noch Fragen hast, gerne auch per PN
egyptwoman
Und keine Angst du bekommst auch Ende des Monats wieder dein Geld nämlich die Differenz zwischen deinem Ruhegehalt und dem Vorschuss. Solltest allerdings drauf achten deinen Vorschuss gut einzuteilen.
Wenn du noch Fragen hast, gerne auch per PN
egyptwoman