Kostendämpfungspauschale für Ruhestandsbeamte NRW
Verfasst: 6. Apr 2018, 12:44
Hallo,
die Kostendämpfungspauschale wird bei Ruhestandsbeamten in NRW nach dem Ruhegehaltssatz, max. jedoch 70% berechnet.
Fällt bei dieser Berechnung ein evtl. vorhandener Versorgungsabschlag unter den Tisch? Wenn ja, wäre das ja ungerecht, da die tatsächliche Versorgung in meinem Fall unter 70% liegt.
Die BVO und die einschlägigen Verwaltungsvorschriften sagen hierzu leider nichts aus.
Weiß das jemand?
die Kostendämpfungspauschale wird bei Ruhestandsbeamten in NRW nach dem Ruhegehaltssatz, max. jedoch 70% berechnet.
Fällt bei dieser Berechnung ein evtl. vorhandener Versorgungsabschlag unter den Tisch? Wenn ja, wäre das ja ungerecht, da die tatsächliche Versorgung in meinem Fall unter 70% liegt.
Die BVO und die einschlägigen Verwaltungsvorschriften sagen hierzu leider nichts aus.
Weiß das jemand?