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Kostendämpfungspauschale für Ruhestandsbeamte NRW

Verfasst: 6. Apr 2018, 12:44
von Georgie1956
Hallo,

die Kostendämpfungspauschale wird bei Ruhestandsbeamten in NRW nach dem Ruhegehaltssatz, max. jedoch 70% berechnet.
Fällt bei dieser Berechnung ein evtl. vorhandener Versorgungsabschlag unter den Tisch? Wenn ja, wäre das ja ungerecht, da die tatsächliche Versorgung in meinem Fall unter 70% liegt.
Die BVO und die einschlägigen Verwaltungsvorschriften sagen hierzu leider nichts aus.
Weiß das jemand?

Re: Kostendämpfungspauschale für Ruhestandsbeamte NRW

Verfasst: 15. Apr 2018, 12:02
von sulzfluh
Guten Morgen,
Die Kostendämpfungspauschale bemisst sich bei Ruhestandsbeamten in NRW nach dem Ruhegehaltssatz, welcher der Berechnung des Ruhegehaltes t a t s ä c h l i c h zugrunde liegt, doch höchstens zu 70 Prozent.

Re: Kostendämpfungspauschale für Ruhestandsbeamte NRW

Verfasst: 15. Apr 2018, 14:23
von Georgie1956
Hallo sulzfluh,
danke, das hilft weiter!