Personalgespräch während Krankheit?

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Baumschubser
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von Baumschubser »

Du bist krank geschrieben, Ende. Keinesfalls musst du in deiner Dienststelle zu einem Personalgespräch auftauchen. Was allerdings demnächst kommen wird, ist die Einladung zum Amtsarzt.

Die Frage ist natürlich, wie du dir deine Zukunft vorstellst. Deine Krankheit hat ja Ursachen und wenn die in der Arbeit begründet sind, solltest du dir entweder über eine andere Verwendung Gedanken machen und in dieser Richtung auch aktiv werden. Denn sonst kommt irgendwann zwangsläufig die vorläufige Pensionierung.
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Bananen-Willi
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von Bananen-Willi »

Gesetzliche Grundlage dafür gibts zwar keine, aber zum Glück gibts für diesen Fall mittlerweile eine höchstrichterliche Rechtsprechung.

Das Bundesarbeitsgericht hat 2016 unter dem Az. 10 AZR 596/15 entschieden, dass man während einer Krankschreibung nicht an Personalgesprächen teilnehmen muss.
Torquemada
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von Torquemada »

Bananen-Willi hat geschrieben: 04.03.2018 20:29
Das Bundesarbeitsgericht hat 2016 unter dem Az. 10 AZR 596/15 entschieden, dass man während einer Krankschreibung nicht an Personalgesprächen teilnehmen muss.
Und das gilt auch für Beamte.
Telekommiker
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von Telekommiker »

Hallo Shinorah,

wenn es Dir gesundheitlich möglich ist, würde ich dem Vorgesetzten einfach mit einem freundlichen Schreiben (alternativ auch ein Telefongespräch, wenn Du dich traust) mitteilen, dass Du zur Zeit krank bist und das Du gerne nach der Genesung an dem persönlichen Gespräch teilnehmen möchtest. Ich würde jetzt nicht direkt dem Vorgesetzten das hier zitierte Urteil präsentieren - vor allen Dingen kennt er es ja mit Sicherheit auch.
Aus welchem Grunde Du erkrankt bist, hat keinen zu Interessieren - vor allen Dingen würde ich da auch bei der Nennung einer psychischen Krankheit vorsichtig sein. Du kannst mehrfache komplizierte Brüche habe und sonstiges Erkrankungen, aber bei einem Anflug von Depressionen habe wenige Vorgesetzte wirklich Verständnis für die gesundheitliche Situation...

Ggf. erst einmal schon bestimmend aber mit aller Freundlichkeit darauf hinweisen, dass ein Personalgespräch im Krankenstand ja nicht zielführend ist - vor allen Dingen, weil Du ja nicht aus Spaß an der Freude krank bist sondern dies einen nachvollziehbaren Grund hat. Im Normalfall sollte jeder Vorgesetzte bzw. jeder Personaler hier abwarten, bist Du wieder im Dienst bist. Auch wenn es sich was länger hinzieht, wirst Du ja zum aktuellen Stand wieder in den Dienst zurückkehren.
Bei der Telekom ist es Usus, dass nach ca. drei Monaten ein DDU-Verfahren eingeleitet wird - muss aber jetzt bei Bundesbeamten nicht sein und das glaube ich auch nicht. Aber wenn Du aus dem Pers.-Bereich kommst, kennst Du ja auch die Fristen bzw. die personellen Vorgaben...

Aus der Ferne würde ich jetzt mal sagen, dass erst einmal keine DUU droht - aber trotzdem würde ich bei gesundheitlichen Problemen auf jeden Fall einen Facharzt deines Vertrauens mit ins "Boot" nehmen. Auch gerade wenn es um eine zukünftige Behandlung gehen soll.


Viel Erfolg und gute Besserung - kannst ja mal hier berichten, wie es ausgegangen ist !
Telekommiker
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von Telekommiker »

hast alles richtig gemacht...

Wenn Du tatsächlich dann zum Amtsarzt musst, kannst Du ja einen ärztlichen Befund von deinem Facharzt erstellen lassen und dann zum AA mitnehmen.
Bestenfalls mit einer positiven Prognose von deinem Facharzt (wenn Du wieder arbeiten willst) - ggf. auch mit dem Hinweis, auf eine (stufenweise) Wiedereingliederung bei einem erneuten Arbeitseinsatz, wobei dein Facharzt dann einen Wiedereingliederungsplan erstellt.
Sollte das dann der AA aufnehmen und eine Dienstfähigkeit attestieren, würde ich neben der stufenweisen Wiedereingliederung, ggf. sogar noch ein BEM-Verfahren bei Dienstherrn beantragen. Das BEM-Verfahren ist ab einer Krankenzeit von 42 Tagen gesetzlich vorgeschrieben. Wenn der Betroffene ein BEM möchte, darf es nicht abgelehnt werden. Die stufenweise Wiedereingliederung kann ein Teil bzw. eine Maßnahme des BEM sein - kann aber auch isoliert durchgeführt werden.

Einfach mal nach dem BEM oder stufenweise Wiedereingliederung googeln...
Acta
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von Acta »

Hallo Shinorah,

das klingt ein bisschen mysteriös.

In der Regel würde man dich mit dir nach Dienstantritt auf ein persönliches Gespräch einladen (mit Interessenvertretungen, Gleichstellungsbeauftragte, Personal- und Behindertenvertretung). Aber der Dienstherr könnte dich auch in deiner Zeit, wo du dienstunfähig bist, einladen. Ist aber meiner Meinung nach seltener der Fall.

Der Arbeitgeber/Dienstherr ist seit 2004 verpflichtet, das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) anzubieten. Dieses dient z.B. dem Erhalt deiner Stelle (Dienstposten) bzw. um Über-/Unterforderungen festzustellen, um entsprechend Hilfe anzubieten.

Rechtsgrundlage:
§ 167 Abs. 2 SGB IX


Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) stellt hierzu aber viele interessante Informationen auf deren Internetauftritt zur Verfügung.

Quelle: http://www.bmas.de/DE/Themen/Arbeitssch ... ement.html
beelzebub
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von beelzebub »

Ich habe ein ganz ähnliches Problem, eigentlich zwei.

Als erstes habe ich Ende vergangener Woche das Schreiben bekommen, dass das bEM eingeleitet werden soll. Ich habe vor 5 Wochen ein neues Hüftgelenk implantiert bekommen, davon und vom Zeitpunkt der Operation weiß meine direkte Vorgesetzte, sowie die Geschäftsleitung (die mich auch noch wegen etwas anderem 2 Tage nach der OP im Krankenhaus angerufen hat). Da ich vor der OP schon 4 Wochen krank geschrieben war, ist die Frist ja in Ordnung, aber, was soll zu einem so frühen Zeitpunkt dieser Aktionismus?
Außer mir haben zeitgleich alle derzeit krank geschriebenen Kolleginnen und Kollegen bekommen, unabhängig von der Erkrankung (einer hat noch einen Abriss der Achillessehne) und bisheriger Dauer der Erkrankung (einige sind schon seit Monaten, andere erst ein paar Wochen krank.)
Bei meinem Heilungsprozess geht man von mindestens 3 Monaten nach der OP aus. Selbst wenn ich wollte, ich könnte derzeit weder in die Dienststelle fahren, noch dort stundenweise anwesend sein, ich bin auf Hilfsmittel u.a. einer WC-Sitzerhöhung angewiesen, von Gehhilfen ganz zu schweigen.
In der Vergangenheit war ich schon mehrfach länger als 6 Wochen krank (Entfernung der Schilddrüse - fast 4 Monate, Kreuzbandriss über 4 Monate, Artrostkopie des anderen Knies 8 Woche) noch nie hat man ein bEM eingeleitet - obwohl man ja, wie man mir zur Kenntnis bringt vom Gesetz her verpflichtet sei (man zitiert hier den §84 Abs.2 SGB IX - es war eine 5 Minütige Suche im Netz, um herauszufinden, dass der seit 01.01.2018 gar nicht mehr zutrifft).
Soll ich dieser Maßnahme zustimmen, also prinzipiell habe ich damit kein Problem, aber der Zeitpunkt ist viel zu früh, da ja noch gar nicht absehbar ist, wann ich wieder einsatzfähig bin.

Als zweites, da ich gegen meine Regelbeurteilung vor einem halben Jahr Widerspruch eingelegt habe, wurde diese jetzt neu erstellt. Man möchte, dass ich in die Dienststelle komme, damit diese erörtert und später eröffnet wird. Alternativ könnte auch meine Vorgesetzte zu mir nach Hause kommen (auf gar keinen Fall!!!) Gibt es hier Regularien, die besagen, dass so etwas nach Ende der Erkrankung in der Dienststelle ausreichend ist?

Ich bin Landesbeamter in Sachsen-Anhalt...

... und werde mich jetzt häufiger an das Forum wenden, da das Forum offendlicher-dienst.info leider seinen Dienst eingestellt hat.
beelzebub
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von beelzebub »

Danke für die schnelle Antwort.

Ich bin mit meiner Erkrankung recht offensiv in meiner Dienststelle umgegangen, d.h. ich habe rechtzeitig (November 2017) Bescheid gegeben, dass eine OP im Frühjahr/Sommer 2018 ansteht. Als der Termin fix war, habe ich das ebenfalls unverzüglich mitgeteilt, da kam dann der erste Schlag ins Gesicht: "Am 2.Mai 08:00 Uhr OP Vorbereitung? - Da schaffst Du es ja noch zur Spätschicht"
Wie es mir geht, hat niemanden interessiert, dass ich aber nur noch mit Schmerzen laufen konnte, hat jeder gesehen. Auch bin ich weder ein Einzelfall, noch der Erste in unserer Dienststelle, der eine solche Erkrankung hat/hatte. Erfahrungen seitens der Dienststelle sind also vorhanden.
Aber das nur mal am Rande.

Sowohl die Ärzte im Krankenhaus, als auch die Ärzte hier in der Reha haben von Anfang an eine postoperative Genesungsphase von mindestens 3 Monaten angegeben. In der Regel ist man nach 4 bis 8 Monaten wieder fit. Die Bildung einer sogenannten Pseudokapsel um das neue Gelenk dauert im Schnitt rund 6 Monate.

Ich habe auf das Schreiben schon geantwortet, mit dem Hinweis, dass meine Genesung gerade erst begonnen hat, dass der Zeitpunkt einer Dienstfähigkeit derzeit noch gar nicht eingeschätzt werden kann und das ich an einem bEM durchaus interessiert bin, wenn abzusehen ist, dass ich wieder fit bin. Mal sehen, ob man darauf antwortet. Den Hinweis auf die falsche rechtliche Grundlage habe ich mir (noch) verkniffen, das spare ich mir dann auf :)

Was mich wirklich absolut verärgert, ist die Tatsache, dass alle "Kandidaten" zeitgleich ein solches Schreiben erhalten haben, egal ob eine Dienstfähigkeit abzusehen ist oder nicht. Wir haben da einen Augeninfakt, ein Achillessehnenriss, meine Hüfte und 2 psychisch erkrankt von denen ich sicher weiß, dass sie das Schreiben letzte Woche bekommen haben.

Da ich selber Mitglied in örtlichen Personalrat bin, weiß ich auch, dass niemand der der Informationspflicht nachgekommen ist. Ich habe da auch was gefunden:
Das BVerwG hat dabei entschieden, dass der Personalrat die Namensliste sowie Kopien der Anschreiben des Dienstherrn bzw. seines Vertreters benötigt, um seine Überwachungsaufgabe erfüllen zu können. Nur so kann der Personalrat überprüfen, ob den betroffenen Beamten ein ordnungsgemäßes Integrationsangebot unterbreitet wurde. Die Mitteilung anonymisierter Unterlagen reicht nicht aus. Dadurch erlangt der Personalrat keine hinreichende Gewissheit darüber, dass alle betroffenen Beschäftigten über das gesetzliche Angebot des BEM tatsächlich informiert wurden.

Ich habe mich dann heute hier mal in der Reha Einrichtung mit dem hiesigen Betriebsrat in Verbindung gesetzt, hier gibt es eine "bEM Gruppe" in der alle Beteiligten sich regelmäßig austauschen, also der Informationspflicht nachgekommen wird.

Nun warte ich erst mal, was man auf mein Schreiben antwortet...
beelzebub
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von beelzebub »

Nur mal eine kurze Info über den Stand.

Nachdem mein Schreiben nun seit 4 Wochen per Mail und 3 Wochen per Post in der Dienststelle liegt, hat sich dort niemand bei mir gemeldet.

Und das, obwohl ich der bEM zugestimmt und um einen Rückruf zur Terminabsprache gebeten habe. Alles nur Augenwischerei, damit man nachweisen kann, seine "Pflichten" ja nachzukommen...
beelzebub
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von beelzebub »

Heute kam ein Brief, per Einschreiben.

Nicht etwa eine Reaktion auf mein Schreiben, nein, man hat sich an den amtsärztlichen Dienst gewannt und möchte meine Dienstfähigkeit feststellen.
Ein Termin wir mir mitgeteilt...
Lassen wir uns mal überraschen.
beelzebub
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von beelzebub »

Der Termin für den Amtsarzt ist jetzt da, wie befürchtet natürlich bevor ich wieder Auto fahren darf.

Nun die Frage: Der einfache Weg zum Arzt dauert etwa 2 Stunden, eingeschlossen eines mehr als 3 km langen Fußweges, den ich mit Gehilfen bewältigen müsste. Zurück natürlich noch mal so viel.

Steht mir die Nutzung eines Taxis zu und wer trägt die Kosten hierfür?
Torquemada
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von Torquemada »

beelzebub hat geschrieben: 19.07.2018 13:57

Nun die Frage: Der einfache Weg zum Arzt dauert etwa 2 Stunden, eingeschlossen eines mehr als 3 km langen Fußweges, den ich mit Gehilfen bewältigen müsste. Zurück natürlich noch mal so viel.

Steht mir die Nutzung eines Taxis zu und wer trägt die Kosten hierfür?
Einfaches Prinzip: WER bestellt zahlt.

Also Nachricht an den der die Einladung schickte mit dem Hinweis, dass eine Anreise nur nach Zusicherung der Kostenübernahme der nötigen Transportkosten möglich ist. Fristsetzung dazu...fertig.
Oder bei denen anrufen und Sachverhalt klären.
beelzebub
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Re: Personalgespräch während Krankheit?

Beitrag von beelzebub »

Diese Behauptung ist nicht ganz richtig:

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Sodann ist zu berücksichtigen, dass der Begriff „Arbeitnehmer“ i. S. von Art. 45 AEUV nach ständiger Rechtsprechung ein autonomer Begriff ist, der nicht eng auszulegen ist. Als „Arbeitnehmer“ ist jeder anzusehen, der eine tatsächliche und echte Tätigkeit ausübt, wobei Tätigkeiten außer Betracht bleiben, die einen so geringen Umfang haben, dass sie sich als völlig untergeordnet und unwesentlich darstellen. Das wesentliche Merkmal des Arbeitsverhältnisses besteht nach dieser Rechtsprechung darin, dass jemand während einer bestimmten Zeit für einen anderen nach dessen Weisung Leistungen erbringt, für die er als Gegenleistung eine Vergütung erhält.

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Nachdem ich meine Dienststelle informiert habe, dass ich bis zum Amtsarzttermin noch kein Auto fahren kann, erinnerte man sich dort daran und wollte sich um eine Möglichkeit bemühen, wie ich den Termin wahrnehmen kann. Jetzt habe ich das Angebot, dass der Amtsarzt zum Hausbesuch kommt. Mal abwarten...