Damit es nicht allzu lang wird schildere ich mein Problem mal in Stichpunkten:
- Berliner Polizeibeamter wurde pensioniert, hatte vor Pensionierung Dienstunfall und einige daraus resultierende anerkannte Dienstunfallfolgen
- mit Pensionierung ist für ihn das Landesverwaltungsamt Berlin für Erstattungen aus diesem Dienstunfall zuständig
- Krankenhauseinweisung auf Grund einer anerkannten Dienstunfallfolge wird eingereicht mit der Bitte um Zusendung einer Kostenübernahmeerklärung
- das KH wurde vor einigen Jahren schon mal aufgesucht - gleiche Diagnose - Übernahme durch Landesverwaltungsamt erfolgt
Antwort von der Pensionsstelle des LvWA
.......wurde die Zentrale Medizinische Gutachtenstelle beim Landesamt für Gesundheit und Soziales angefragt........
Heißt doch dass ein Gutachten eingeholt werden soll. Und bedeutet für mich auch dass eine Einweisung ins Krankenhaus mit Diagnose einer rechtskräftig anerkannten Dienstunfallfolge vom Bearbeiter angezweifelt wird und ein Gutachter entscheiden soll ob ein KH Aufenthalt überhaupt notwendig ist - oder sehe ich das falsch.
Warum habe ich dann überhaupt ne Mitteilung bekommen über die Unfallfolgen wenn das LvWA die sowieso missachtet.
Ich war eigentlich der Ansicht dass die Kostenübernahmeerklärung nur ne Formsache ist.
Wenn von der Polizei eine Mitteilung vorliegt dass als Folge des Dienstunfalls die Schäden a, b, c, d anerkannt sind und dein Arzt dich wegen c ins Krankenhaus schicken will sollte das doch eigentlich total easy sein. Oder bin ich da irgendwie auf dem falschem Dampfer?
Polizei Berlin KH-Aufenthalt Dienstunfall Prüfung
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- Behörde: is doch eigentlich wurscht...