Apothekenzwang bei Verordnungen?

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Baumschubser
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Apothekenzwang bei Verordnungen?

Beitrag von Baumschubser »

Zahlt die Beihilfe auch, wenn ich verordnete, aber an sich frei verkäufliche Artikel nicht in der Apotheke, sondern z.B. bei Amazon, ebay-Händlern etc. kaufe? Konkret gehts z.B. um Teststreifen für Blutzuckermessungen. Die sind auf dem "freien Markt" deutlich günstiger, als über Apotheken.
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Ruheständler
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Re: Apothekenzwang bei Verordnungen?

Beitrag von Ruheständler »

ja,ich habe auch jahrelang Teststreifen von DOC xxxxxx bezogen, die waren sehr günstig,da freut sich die Beihilfestelle das eben nur die günstigen Teststreifen bezahlt werden müssen und eben nicht die teuren aus der Apotheke :mrgreen:
Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ... :mrgreen: