Hallo
mein Mann ist seit fast 3 Jahren krankheitsbedingt Pensionär .(57)
Jetzt hat er einen Minjob auf 400€ . Muss man das der Post melden ????
Angemeldet ist der Minijob .
Danke für die Hilfe
Pensionär der Post ----Minjob
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Re: Pensionär der Post ----Minjob
Ja. Der Post bzw. hier der für Pensionäre zuständigen Stelle ist jede Nebentätigkeit zu melden.
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Re: Pensionär der Post ----Minjob
,,,,,auch für Pensionäre der gelben Post, Meldung einer Nebentätigkeit geht nicht an den ehemaligen Arbeitgeber/Dienstherrn,Torquemada hat geschrieben: ↑05.11.2017 15:41 Ja. Der Post bzw. hier der für Pensionäre zuständigen Stelle ist jede Nebentätigkeit zu melden.
sondern für DBP-Pensionäre aller Farben ist zuständig ist die Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost.
Siehe Anschrift auf der Bezügemitteilung...
Gruß
drahtiger Esel
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Re: Pensionär der Post ----Minjob
es reicht eine einfache Meldung, damit vom Dienstherrn ermittelt werden kann, ob Einkommen zur Pension angerechnet werden kann - eine Genehmigung für einen Minijob braucht man nicht, wenn man im Vorruhestand ist...dieser muss bekanntlich nur beim Dienstherr angezeigt werden.
Normalerweise kommt man aber mit dem Mini-Job nicht über die Grenze des Hinzuverdienst...da man 6300,- € ohne Anrechnung hinzuverdienen kann.
Normalerweise kommt man aber mit dem Mini-Job nicht über die Grenze des Hinzuverdienst...da man 6300,- € ohne Anrechnung hinzuverdienen kann.
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Re: Pensionär der Post ----Minjob
Die genannten 6.300,-€/Jahr bzw. 525,-€/Monat sind die Beträge, die grundsätzlich anrechnungsfrei hinzu verdient werden dürfen.
Darüber hinaus gibt es jedoch die sog. individuelle Hinzuverdienstgrenze, die durchaus oberhalb der genannten Beträge liegen kann. Die Zusammensetzung dieser Beträge sind im § 53 Abs. 2 BeamtVG beschrieben. Diese individuelle Hinzuverdienstgrenze wird einem vom BAPT auf Antrag auch schriftlich mitgeteilt.
Darüber hinaus gibt es jedoch die sog. individuelle Hinzuverdienstgrenze, die durchaus oberhalb der genannten Beträge liegen kann. Die Zusammensetzung dieser Beträge sind im § 53 Abs. 2 BeamtVG beschrieben. Diese individuelle Hinzuverdienstgrenze wird einem vom BAPT auf Antrag auch schriftlich mitgeteilt.
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Re: Pensionär der Post ----Minjob
Hallo, ich hätte da eine Frage. Ich bin in Frühpension seit einigen Jahren und würde gerne ehrenamtlich oder als Minijob Tanzkurse abhalten oder geben. Gilt die genannte Grenze von 6300€ jährlich für Jeden? Muss ich das das melden und wo? Und würde sich dann mein Krankenkassen Beitrag erhöhen? Und die Kurse müßten dann wohl Umsatz versteuert werden. Nehme ich dann mal an. Kann mir jemand einen Rat geben? L.G. TuttiGrutti
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Re: Pensionär der Post ----Minjob
Hei,
ehrenamtlich : hier gibt es den Übungsleiterfreibetrag mit 2400 € pro Jahr. Dafür musst du keine Steuern zahlen. Den musst du deinen Dienstherrn auch nicht melden.
Die 6300 gelten für jeden. Vermutlich darfst du aber noch mehr dazuverdienen. Frag doch einfach mal bei 08001117542 nach. Versorgung.Telekom@BAnst-PT.de FAX 0228/ 97 42 111
Ich bin ziemlich früh in Pension gegangen, habe mir deshalb nur die Mindestpension erdient und dürfte 1467 Euro laut Schreiben der Versorgungsstelle dazuverdienen. (brutto-Stand 16.Juli 2015)
Die 6300 darf jeder dazuverdienen - ganz egal. Man muss es nur bei der obigen Telefonnummer bzw schriftlich beim zuständigen Sachbearbeiter melden.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest und selbstständig arbeitest, machst du eine Einnahme-Ausgabenrechnung und versteuerst mit der Jahressteuer deinen Gewinn. Hier will das Versorgungsbehörde jährlich deinen Steuerbescheid sehen.
Anmelden musst du jede Nebentätigkeit bei der Versorgungsbehörde: Postfach 4122 in 49031 Osnabrück 08001117542 nach. Versorgung.Telekom@BAnst-PT.de FAX 0228/ 97 42 111- würde ich auch machen. Denn du hast überall deine persönliche SteuerID - Datenausgleich ist also ein Kinderspiel.
monatlicher Krankenkassenbeitrag: da ändert sich nichts.
Höchstens bei der Beitragsbemessungsgrenze wenn du einen Befreiungsantrag stellst, hier wird dein Einkommen angerechnet.
so wie Postler bereits schreib: Diese individuelle Hinzuverdienstgrenze wird einem vom BAPT auf Antrag auch schriftlich mitgeteilt.
v.g. connigra
ehrenamtlich : hier gibt es den Übungsleiterfreibetrag mit 2400 € pro Jahr. Dafür musst du keine Steuern zahlen. Den musst du deinen Dienstherrn auch nicht melden.
Die 6300 gelten für jeden. Vermutlich darfst du aber noch mehr dazuverdienen. Frag doch einfach mal bei 08001117542 nach. Versorgung.Telekom@BAnst-PT.de FAX 0228/ 97 42 111
Ich bin ziemlich früh in Pension gegangen, habe mir deshalb nur die Mindestpension erdient und dürfte 1467 Euro laut Schreiben der Versorgungsstelle dazuverdienen. (brutto-Stand 16.Juli 2015)
Die 6300 darf jeder dazuverdienen - ganz egal. Man muss es nur bei der obigen Telefonnummer bzw schriftlich beim zuständigen Sachbearbeiter melden.
Wenn du ein Gewerbe anmeldest und selbstständig arbeitest, machst du eine Einnahme-Ausgabenrechnung und versteuerst mit der Jahressteuer deinen Gewinn. Hier will das Versorgungsbehörde jährlich deinen Steuerbescheid sehen.
Anmelden musst du jede Nebentätigkeit bei der Versorgungsbehörde: Postfach 4122 in 49031 Osnabrück 08001117542 nach. Versorgung.Telekom@BAnst-PT.de FAX 0228/ 97 42 111- würde ich auch machen. Denn du hast überall deine persönliche SteuerID - Datenausgleich ist also ein Kinderspiel.
monatlicher Krankenkassenbeitrag: da ändert sich nichts.
Höchstens bei der Beitragsbemessungsgrenze wenn du einen Befreiungsantrag stellst, hier wird dein Einkommen angerechnet.
so wie Postler bereits schreib: Diese individuelle Hinzuverdienstgrenze wird einem vom BAPT auf Antrag auch schriftlich mitgeteilt.
v.g. connigra