Hallo,
wer kennt sich in diesem Thema aus?
Die bekannten Voraussetzungen (mind. 30 km zur neuen Dienststelle etc.) einmal als gegeben betrachtet.
Gibt es grundsätzlich Trennungsgeld für Beamte der DBAG bei einer Abordnung von DB Jobservice zu einer anderen Behörde?
Oder gelten für Beamte bei der DBAG etwa andere Regeln als für Bundesbeamte (z. B. wegen dem Jobticket)?
Wer ist für die Berechnung/Abrechnung des Trennungsgeldes zuständig, das BEV oder DB Personalservice (Reisestelle)?
Danke im Voraus.
Trennungsgeld bei Abordnung von DB Jobservice zu einer Behörde
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Re: Trennungsgeld bei Abordnung von DB Jobservice zu einer Behörde
So genau kenne ich mich nicht aus aber da müsste das BEV für zuständig sein.
Das ist deine Behörde.
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