bei familienpol. Beurlaubung keine Beihilfe mit Hinweis auf Familienhilfe GK, Mann aber privat versichert
Verfasst: 27. Mai 2017, 06:31
Hallo an alle,
ich habe folgendes Problem:
Ich bin familienpolitisch bedingt beurlaubt, mein Mann ist Angestellter, nicht beim Staat und er ist privatversichert.
Die Beihilfe zahlt nun keine beihilfefähige Aufwendungen mehr für mich oder meine beiden Kinder mit der Begründung, dass wir drei Anspruch auf Familienhilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung meines Mannes hätten. Mein Mann ist aber leider nicht gesetzlich, sondern privat versichert.
Weiß jemand wie das in solch einem Fall weiter geht? Trifft auf uns dann doch zu, dass wir weiterhin Anspruch auf Beihilfe haben da wir keinen Anspruch auf Familienhilfe aus einer gesetzl. Krankenkasse haben?
Der Gesetzestext dazu:
BayBG Art. 89 (4) 1Während der Zeit der Beurlaubung ohne Dienstbezüge nach Abs. 1 besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte und Beamtinnen mit Dienstbezügen. 2Dies gilt nicht, wenn Beamte oder Beamtinnen berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten werden oder Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben.
Vielen Dank für eine sachkundige Auskunft, momentan bin ich nämlich etwas sehr beunruhigt, dass meine Kinder und ich nur teilversichert sind (die übliche Ergänzungsversicherung für Beamte bei der Privaten) und ich nun für den großen Rest, den die Beihilfe normalerweise zahlen würde (70%), selber aufkommen müsste. Das wäre z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt ja ein Desaster.
ich habe folgendes Problem:
Ich bin familienpolitisch bedingt beurlaubt, mein Mann ist Angestellter, nicht beim Staat und er ist privatversichert.
Die Beihilfe zahlt nun keine beihilfefähige Aufwendungen mehr für mich oder meine beiden Kinder mit der Begründung, dass wir drei Anspruch auf Familienhilfe aus der gesetzlichen Krankenversicherung meines Mannes hätten. Mein Mann ist aber leider nicht gesetzlich, sondern privat versichert.
Weiß jemand wie das in solch einem Fall weiter geht? Trifft auf uns dann doch zu, dass wir weiterhin Anspruch auf Beihilfe haben da wir keinen Anspruch auf Familienhilfe aus einer gesetzl. Krankenkasse haben?
Der Gesetzestext dazu:
BayBG Art. 89 (4) 1Während der Zeit der Beurlaubung ohne Dienstbezüge nach Abs. 1 besteht ein Anspruch auf Leistungen der Krankheitsfürsorge in entsprechender Anwendung der Beihilferegelungen für Beamte und Beamtinnen mit Dienstbezügen. 2Dies gilt nicht, wenn Beamte oder Beamtinnen berücksichtigungsfähige Angehörige von Beihilfeberechtigten werden oder Anspruch auf Familienhilfe nach § 10 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) haben.
Vielen Dank für eine sachkundige Auskunft, momentan bin ich nämlich etwas sehr beunruhigt, dass meine Kinder und ich nur teilversichert sind (die übliche Ergänzungsversicherung für Beamte bei der Privaten) und ich nun für den großen Rest, den die Beihilfe normalerweise zahlen würde (70%), selber aufkommen müsste. Das wäre z.B. bei einem Krankenhausaufenthalt ja ein Desaster.