Hallo allerseits,
ich hoffe, dass hier ein paar Experten a.d. öffentlichen Dienst sind?! Ich selbst arbeite momentan in einer sehr kleinen Behörde u. hab "nur" ne normale kaufm. Ausbildung gemacht u. zufällig i.d. Behörde reingerutscht.
Zwischenzeitlich hab ich während meiner Arbeit BWL studiert u. bin nun Dipl.-Betriebswirtin(FH). In meiner jetzigen Stelle bekomme ich als Angestellte TV-L 8! Vor dem Studium bekam ich TV-L 5! Aber ich finde TV-L8 für das Studium einfach nicht angemessen. Wenn ich wenigestens TV-L9 bekäme, was ja dem gehobenen Dienst entspricht, würde ich nicht gar so doll meckern!
Ich hab mich jetzt auf ne Stelle beworben, da stand, dass sich Beamte bis A11 auf diese Stelle bewerben können oder vergleichbare Ausbildung (Angestellenprüfung II).
Ich weiß jetzt nicht, ob mein Studium als vergleichbare Ausbildung gilt? Von den Anforderungen an den Job kann ich die zu 100% erfüllen, da bin ich mir sicher! In meiner jetzigen Stelle habe ich auch sehr verantwortungsvolle Aufgaben u. sogar Unterschriftsvollmacht bei allen Banken!
Meine Frage ist nun, (übrigens, ich bin 28 Jahre alt) kann ich aufgrund meines Studiums direkt "Beamtin" werden? Wie funktioniert das?
Zur Zeit bin ich ja gesetzl. Krankenversichert, als Beamte ist man ja eher privat versichert - was zahlt man da monatl. ungefähr für die Versicherung?
Muss ich mich "nochmal" einer Einstellungsuntersuchung unterziehen, obwohl ich bei meinem Dienstherrn bereits eine hinter mir habe u. dort schon seit 7 Jahren arbeite?
Ich hab beim Googlen leider überhaupt nichts Brauchbares gefunden u. wäre total dankbar, wenn mir hier jemand zumindest einen Teil der Fragen beantworten könnte.
Glaubt ihr, dass ich eine Chance auf die Stelle habe?
Beamtin werden?
Moderator: Moderatoren
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Re: Beamtin werden?
Nein !!!neugierig hat geschrieben:
Glaubt ihr, dass ich eine Chance auf die Stelle habe?
- leonsucher
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- Behörde:
Für die Beamten - Laufbahnen des mittleren und gehobenen Dienstes gelten einheitliche Ausbildungsrichtlinien.
Danach hat der Bewerber, wenn er durch ein vorangegangenes Auswahlverfahren geeignet erscheint , eine mehrjährige Ausbildungszeit als Anwärter zu absolvieren, nach bestandener Abschlussprüfung folgt weiterhin die meist mehrjährige Anstellungszeit .
Erst wenn diese beendet ist ( Ausnahmen zulässig ), kann sich der Beamte auf Stellen seines bzw. des nächsthöheren Amtes/ Besoldungsgruppe bewerben.
Es führt also im mittleren bzw. gehobenen Dienst kein Weg an einer normalen Ausbildung vorbei.
Anders sieht es bei möglichen Uniabschlüssen / Doktortiteln aus, wo man bei entsprechendem Studium eine Chance im höheren Dienst hat.
So jedenfalls kenne ich das von Zolls................ 8)
PS: Ich würde es mir genau überlegen, Beamter zu werden.
Es spricht im Vergleich zu Angestellten mittlerweile wenig dafür.............
Danach hat der Bewerber, wenn er durch ein vorangegangenes Auswahlverfahren geeignet erscheint , eine mehrjährige Ausbildungszeit als Anwärter zu absolvieren, nach bestandener Abschlussprüfung folgt weiterhin die meist mehrjährige Anstellungszeit .
Erst wenn diese beendet ist ( Ausnahmen zulässig ), kann sich der Beamte auf Stellen seines bzw. des nächsthöheren Amtes/ Besoldungsgruppe bewerben.
Es führt also im mittleren bzw. gehobenen Dienst kein Weg an einer normalen Ausbildung vorbei.
Anders sieht es bei möglichen Uniabschlüssen / Doktortiteln aus, wo man bei entsprechendem Studium eine Chance im höheren Dienst hat.
So jedenfalls kenne ich das von Zolls................ 8)
PS: Ich würde es mir genau überlegen, Beamter zu werden.
Es spricht im Vergleich zu Angestellten mittlerweile wenig dafür.............
