Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
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Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Hallo,
meine Beihilfe ist seit sechs Wochen in Bearbeitung. Nichts tut sich. Und ich benötige das Geld.
Gut es wird irgendwann kommen. Dennoch kann es ja wohl nicht zu meinen Lasten gehen wenn die Beihilfe kein Personal hat, Fachfremdes Personal nutz oder ein heues EDV Programm einsetzt !
Um den "Dienstherren etwas zu ärgern
Gegenvorstellung
Rechtsbehelf
Beschwer
Dienstaufsichtsbeschwerde
Rechtsaufsichtsbeschwerde
an wen ?
Vielen Dank für euren Tipp
dove
meine Beihilfe ist seit sechs Wochen in Bearbeitung. Nichts tut sich. Und ich benötige das Geld.
Gut es wird irgendwann kommen. Dennoch kann es ja wohl nicht zu meinen Lasten gehen wenn die Beihilfe kein Personal hat, Fachfremdes Personal nutz oder ein heues EDV Programm einsetzt !
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JEFTA gefährlicher als TTIP
https://www.youtube.com/watch?v=1c9yFM-YnBo
11:15 min
Der EU Grenzen aufzeigen JEFTA STOPPEN
https://www.heise.de/tp/features/JEFTA-EU-Freihandelsabkommen-mit-Japan-als-Hydra-3755360.html
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Bei mir als ehemaliger Bundesbeamter sieht das so aus:
...nach Rückfrage bei meiner Beihilfe bearbeitenden Stelle wurde mir die Auskunft erteilt das man Aufwendungen die man abrechnen lassen will in der Summe erst ab 2000 € aufwärts zu den hohen Aufwendungen zählen würde und nur dann sei eine schnellere ,bevorzugte Abarbeitung solcher Anträge möglich ! Der Dienstherr würde von einer eigenen Rücklagenbildung für das vorzeitige Begleichen der jeweiligen Rechnungen ect.von dem 2-fachen Gehaltsbezug bzw.Versorgungsbezug ausgehen.
Als A8 er sehe ich das eher nicht so gelassen als wenn z.B. ein A16 er einen Beihilfeantrag stellt.
Beschwerde kann man immer einlegen,wobei zu beachten ist das eine Dienstaufsichtsbeschwerde sich immer nur gegen eine Person richtet (der Sachbearbeiter macht auch nur seinen Job),dann doch eher eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Behörde einlegen ,bei mir wäre das das BADV in Düsseldorf.
Gruß vom Ruheständler
...nach Rückfrage bei meiner Beihilfe bearbeitenden Stelle wurde mir die Auskunft erteilt das man Aufwendungen die man abrechnen lassen will in der Summe erst ab 2000 € aufwärts zu den hohen Aufwendungen zählen würde und nur dann sei eine schnellere ,bevorzugte Abarbeitung solcher Anträge möglich ! Der Dienstherr würde von einer eigenen Rücklagenbildung für das vorzeitige Begleichen der jeweiligen Rechnungen ect.von dem 2-fachen Gehaltsbezug bzw.Versorgungsbezug ausgehen.
Als A8 er sehe ich das eher nicht so gelassen als wenn z.B. ein A16 er einen Beihilfeantrag stellt.
Beschwerde kann man immer einlegen,wobei zu beachten ist das eine Dienstaufsichtsbeschwerde sich immer nur gegen eine Person richtet (der Sachbearbeiter macht auch nur seinen Job),dann doch eher eine Fachaufsichtsbeschwerde bei der zuständigen Behörde einlegen ,bei mir wäre das das BADV in Düsseldorf.
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Gerade heute morgen habe ich in Rostock angerufen und mich nach meinem Beihilfeantrag, der jetzt sechs Wochen unterwegs ist, erkundigt. Leider konnte man einen Eingang dort nicht feststellen. Auf meine Frage, es sollte doch laut Schreiben ein neues EDV-System installiert werden, und deshalb von Rückfragen abzusehen sei, antwortete man mir, dass das Bundesverwaltungsamt die Installation gestoppt habe. Warum, weiß keiner so recht. Vielleicht hat der Finanzminister kein Geld mehr ? Griechenland, Flüchtlinge, Militär in aller Welt sind sicher wichtiger als die eigenen Beamten.
Kein Wunder, wenn langsam aber sicher immer mehr Politikverdrossenheit entsteht und bei der Wahl nach Alternativen gesucht wird......
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"Man hat viel Philosophie nötig, um das zu bemerken, was man täglich sieht"
(Jean jacques Rousseau)
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
... na ich tippe mal auf eine günstige Version irgendein Programmes die ja meistens vor dem Erwerb ausgeschrieben werden müssen, und dann beim Versuch damit zu arbeiten, die diversen Probleme beim Bearbeiter im Umgang damit auftauchen.Typisch ,,Bananenware,,reift also beim Kunden.Mir tun wirklich die jeweiligen Bearbeiter leid die sich Tag täglich mit dem Programm rumärgern müssen, also wenn schon der Frust raus muss, dann nicht gegen den Bearbeiter sondern gegen das System der Beihilfeabrechnung bei der Behörde.
Gruß vom Ruheständler
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Nicht klein, sondern groß. Klein bringt doch nichts, das läuft doch immer wieder seit Jahren gleich.
Petition Bundestag.
Bringen wird es aber auch nicht viel.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Unsere Beihilfestelle ist zum glück echt speedy, seit man das online machen kann sogar noch schneller. Es gab aber auch schon Zeiten wo man 2 Monate gewartet hat.
Je nach Rechnungsgröße überweise ich erst wenn die Kohlen beim mir auf dem Konto sind. So Kleinscheiss bis 200, 300€ rum mache ich sofort. Aber große Sachen warte ich ab.
Wäre vielleicht auch mal eine Lösung es auf diesem Weg zu versuchen. Wirft kein gutes Bild auf den öffD wenn die Ärzte auf ihr Geld für erbrachte Leistungen warten. Klar wird natürlich nicht jeder Arzt dafür Verständnis haben, Kostenschuldner ist ja zunächst erstrangig der Patient. Beim Krankenhaus nach einer OP war das allerdings kein Problem. Ein Anruf hat genügt und die haben das Zahlungsziel verschoben. "Ah, Beihilfe. Das haben wir öfter". Zack, 4 Wochen nach hinten und gut war.
Letztlich haben sich damals soviele Leute beschwert, dass das dann über die ministerielle Ebene lief und da wohl ein paar Arschtritte verteilt wurden sowie das Personal aufgestockt wurde.
Je nach Rechnungsgröße überweise ich erst wenn die Kohlen beim mir auf dem Konto sind. So Kleinscheiss bis 200, 300€ rum mache ich sofort. Aber große Sachen warte ich ab.
Wäre vielleicht auch mal eine Lösung es auf diesem Weg zu versuchen. Wirft kein gutes Bild auf den öffD wenn die Ärzte auf ihr Geld für erbrachte Leistungen warten. Klar wird natürlich nicht jeder Arzt dafür Verständnis haben, Kostenschuldner ist ja zunächst erstrangig der Patient. Beim Krankenhaus nach einer OP war das allerdings kein Problem. Ein Anruf hat genügt und die haben das Zahlungsziel verschoben. "Ah, Beihilfe. Das haben wir öfter". Zack, 4 Wochen nach hinten und gut war.
Letztlich haben sich damals soviele Leute beschwert, dass das dann über die ministerielle Ebene lief und da wohl ein paar Arschtritte verteilt wurden sowie das Personal aufgestockt wurde.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Diese Aussage kann ich absolut bestätigen. War mal ein halbes Jahr zur Beihilfe in HRO abgeordnet.Ruheständler hat geschrieben: ↑28.01.2017 18:39 :...nach Rückfrage bei meiner Beihilfe bearbeitenden Stelle wurde mir die Auskunft erteilt das man Aufwendungen die man abrechnen lassen will in der Summe erst ab 2000 € aufwärts zu den hohen Aufwendungen zählen würde und nur dann sei eine schnellere ,bevorzugte Abarbeitung solcher Anträge möglich ! Der Dienstherr würde von einer eigenen Rücklagenbildung für das vorzeitige Begleichen der jeweiligen Rechnungen ect.von dem 2-fachen Gehaltsbezug bzw.Versorgungsbezug ausgehen.
Bei dem Einführungslehrgang 6 Wochen in Berlin wurde uns dass auch so gesagt.
Die ticken doch nicht richtig, was soll der ZOS oder ZHS mit 2 Kindern in Frankfurt Main, München oder Hamburg über solche Aussage sagen !!!
Früher konnten Frauen kochen wie meine Mutter, heute können sie saufen wie mein Vater!
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Heute kam aus HRO ein Schreiben, ein Blatt DIN A4, natürlich im Umschlag mit 1,45 Euro, mit der Ablehnung meines Antrags, weiterhin die Pflege für meine Frau per Abschlag zu zahlen, mit der Begründung, ich würde doch sowieso ca. jeden Monat einen Antrag stellen, dann könnte ich damit jedes Mal die Pflegezuwendung neu beantragen, aus Verwaltungsökonomischen Gründen wäre das so entschieden. Und ich habe immer gedacht, der Abschlag wäre eine Verwaltungsvereinfachung, da ich sowieso alle halbe Jahre abrechnen muss !
Das bedeutet, obwohl ich meine Frau schon viele Jahre pflege, dass ich jeden Monat einen neuen Antrag auf Zahlung für die Pflege stellen muss. Derzeit beträgt die Wartezeit bei Beihilfeanträgen mehr als sechs Wochen, und bei der prekären Personal- (und Finanzlage) wird es in den nächsten Monaten sicher nicht besser. Hinzu kommt noch, dass die avisierte neue Software für die Beihilfestelle nun doch nicht kommt.
Wäre ich gesetzlich versichert, würde der Betrag regelmäßig und automatisch, wie bei meiner Privatversicherung auch, geleistet werden. Nur unser Dienstherr ist weiterhin sehr feudal und sieht Beihilfe eher wie "gnädigerweise gewährte Zuwendung " an. Habe ich es immer noch nicht schwer genug ?
Da mein Antrag derart lapidar abgelehnt wurde - ohne Rechtsbehelf - werde ich trotzdem erst mal Widerspruch einlegen. Mal sehen. Melde mich wieder, Euer gefrusteter pensionierter Zöllner.
Das bedeutet, obwohl ich meine Frau schon viele Jahre pflege, dass ich jeden Monat einen neuen Antrag auf Zahlung für die Pflege stellen muss. Derzeit beträgt die Wartezeit bei Beihilfeanträgen mehr als sechs Wochen, und bei der prekären Personal- (und Finanzlage) wird es in den nächsten Monaten sicher nicht besser. Hinzu kommt noch, dass die avisierte neue Software für die Beihilfestelle nun doch nicht kommt.
Wäre ich gesetzlich versichert, würde der Betrag regelmäßig und automatisch, wie bei meiner Privatversicherung auch, geleistet werden. Nur unser Dienstherr ist weiterhin sehr feudal und sieht Beihilfe eher wie "gnädigerweise gewährte Zuwendung " an. Habe ich es immer noch nicht schwer genug ?
Da mein Antrag derart lapidar abgelehnt wurde - ohne Rechtsbehelf - werde ich trotzdem erst mal Widerspruch einlegen. Mal sehen. Melde mich wieder, Euer gefrusteter pensionierter Zöllner.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
... es werden einfach zu wenig Fachaufsichtsbeschwerden bei den zuständigen Beihilfe bearbeitenden Behörden eingelegt,erst wenn man dem Dienstherrn ordentlich austeilt in Richtung Verletzung der Fürsorgepflicht und damit verbundene unzumutbaren finanziellen Belastungen,es muss wohl erst einige Klagen geben damit der Dienstherr diese Misstände abstellt.
Gruß vom Ruheständler
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Es geht auch ganz anders mit der Beihilfe......
Nach ähnlichen Problemen läuft es bei der Postbeamtenkrankasse momentan ziemlich flott.
Die Vorgänge muss man sich bei Abzügen zwar immer kritisch ansehen,
aber mein letzter Antrag wurde in 10 Tagen nach Briefkasteneinwurf bearbeitet und der Betrag überwiesen.
Bei einer durschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen in den letzten 2 Jahren - bin ich ganz zufrieden damit.
Zur Erläuterung, wer diese "SONSTIGE KRANKENKASSE" nicht kennt:
Die Postbeamtenkrankenkasse ist eine Sozialeinrichtung der früheren Deutschen Bundespost.
Die PBeakK bearbeitet in einem Vorgang über Beihilfe und Kassenleistungen und ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.
Nach ähnlichen Problemen läuft es bei der Postbeamtenkrankasse momentan ziemlich flott.
Die Vorgänge muss man sich bei Abzügen zwar immer kritisch ansehen,
aber mein letzter Antrag wurde in 10 Tagen nach Briefkasteneinwurf bearbeitet und der Betrag überwiesen.
Bei einer durschnittlichen Bearbeitungszeit von ca. 14 Tagen in den letzten 2 Jahren - bin ich ganz zufrieden damit.
Zur Erläuterung, wer diese "SONSTIGE KRANKENKASSE" nicht kennt:
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Gruß
drahtiger Esel
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Das nützt dem armen Mann nun aber nichts, dass bei der Postbeamtenkrankenkasse der Laden, zumindest was die Bearbeitungszeiten betrifft, JETZT gut läuft.
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Das ist zwar richtig.Torquemada hat geschrieben: ↑12.02.2017 13:35 Das nützt dem armen Mann nun aber nichts, dass bei der Postbeamtenkrankenkasse der Laden, zumindest was die Bearbeitungszeiten betrifft, JETZT gut läuft.
Mein Beitrag sollte jedoch zeigen, dass schnellere Bearbeitungen woanders durchaus möglich und vorhanden sind.
Bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde kann man dies ja durchaus mal anfügen, falls solche miesen Bearbeitungsfristen für "allgemein üblich" erklärt werden.
Übrigens...wenn ich das noch richtig im Kopf habe, bei der PbeaKK änderte sich etwas zum Besseren - zeitlich erst nach einer "formal erfolglosen" Petition im Bundestag.
Auch ein Weg, wenn es beim Zoll so knirscht..
Gruß
drahtiger Esel
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Ein gerichtlich durchsetzbarer Anspruch auf Bearbeitung besteht grundsätzlich erst nach Ablauf von 3 Monaten (§ 75 VwGO, Stichwort "Untätigkeitsklage").
Hinsichtlich formloser Rechtsbehelfe gelten die berühtem 3 "F"....
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"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Als federführende Behörde im Beihilferecht hatte ich das BMI angeschrieben:
....Daher bitte ich um Prüfung, ob eine Regelung dahingehend möglich ist, dass in diesen Fällen fortlaufend Zahlungen bewilligt werden können, unter der Voraussetzung, dass Änderungen der bewilligenden Stelle sofort zu melden sind.
Heute kam die Antwort vorab per mail:
"Für die Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf den Auszug aus § 51 Abs. 2 der Bundesbeihilfeverordnung.
Auf Antrag KANN die Festsetzungsstelle Beihilfe für Aufwendungen in Pflegefällen (§§ 37 bis 39) bis zu zwölf Monate regelmäßig wiederkehrend leisten, wenn die beihilfeberechtigte Person sich in dem Antrag verpflichtet,
1. der Festsetzungsstelle jede Änderung der Angaben im Beihilfeantrag unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen und
2. den Beihilfeanspruch übersteigende Zahlungen zu erstatten.
Durch das Wort KANN handelt es sich somit um eine Ermessensentscheidung.
Die Entscheidung ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Der Behörde bleibt somit Spielraum für eine eigene Entscheidung. "
Da frage ich mich, warum unsere Beihilfestelle immer nur einen 6-monatigen Zeitraum genommen hat ? Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ? Hoffnung auf ein baldiges sozialverträgliches Ableben ?
Man wird das Gefühl nicht los, wir als Beamte werden behandelt, als wären wir mit einer besonders hohen kriminellen Veranlagung ausgestattet ?
Wie soll unsereiner mit diversen Identitäten herumreisen und mehrfach kassieren ....
....Daher bitte ich um Prüfung, ob eine Regelung dahingehend möglich ist, dass in diesen Fällen fortlaufend Zahlungen bewilligt werden können, unter der Voraussetzung, dass Änderungen der bewilligenden Stelle sofort zu melden sind.
Heute kam die Antwort vorab per mail:
"Für die Beantwortung Ihrer Frage verweise ich auf den Auszug aus § 51 Abs. 2 der Bundesbeihilfeverordnung.
Auf Antrag KANN die Festsetzungsstelle Beihilfe für Aufwendungen in Pflegefällen (§§ 37 bis 39) bis zu zwölf Monate regelmäßig wiederkehrend leisten, wenn die beihilfeberechtigte Person sich in dem Antrag verpflichtet,
1. der Festsetzungsstelle jede Änderung der Angaben im Beihilfeantrag unaufgefordert und unverzüglich mitzuteilen und
2. den Beihilfeanspruch übersteigende Zahlungen zu erstatten.
Durch das Wort KANN handelt es sich somit um eine Ermessensentscheidung.
Die Entscheidung ist in das Ermessen der Behörde gestellt. Der Behörde bleibt somit Spielraum für eine eigene Entscheidung. "
Da frage ich mich, warum unsere Beihilfestelle immer nur einen 6-monatigen Zeitraum genommen hat ? Arbeitsbeschaffungsmaßnahme ? Hoffnung auf ein baldiges sozialverträgliches Ableben ?
Man wird das Gefühl nicht los, wir als Beamte werden behandelt, als wären wir mit einer besonders hohen kriminellen Veranlagung ausgestattet ?
Wie soll unsereiner mit diversen Identitäten herumreisen und mehrfach kassieren ....
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Re: Dienstaufsichtsbeschwerde Beihilfe -Zoll
Hurra ! Heute kam ein Brief von der Generalzolldirektion, Meinem Widerspruch wurde statt gegeben. Damit dürften die Abschlagszahlungen weiter laufen.
So schnell habe ich damit nicht gerechnet.
So schnell habe ich damit nicht gerechnet.
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