PBeaKK - Erhöhung 2017
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Hallo,
um das ganze mal nachzuvollziehen:
Weiß jemand, wo das steht? Das müsste doch in einem Gesetz stehen, oder?
Gruß
clauswalter
um das ganze mal nachzuvollziehen:
Weiß jemand, wo das steht? Das müsste doch in einem Gesetz stehen, oder?
Gruß
clauswalter
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Was genau ist mit dem "das" ist gemeint?Clauswalter hat geschrieben: ↑26.11.2017 18:38 Weiß jemand, wo das steht? Das müsste doch in einem Gesetz stehen, oder?
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Hab dazu etwas gefunden:
https://www.gesetze-im-internet.de/bapo ... 10994.html
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Bundesanstalt-Post-Gesetz - BAPostG)
§§26ff
$26g Absatz 3ff:
"...Die Beiträge dürfen die durchschnittliche Beitragshöhe privater beihilfeergänzender Krankenversicherungen unter Berücksichtigung vergleichbarer Leistungen nicht übersteigen. Hierbei sind die Durchschnittsbeiträge der größten Krankenversicherer mit einem Gesamtmarktanteil von mindestens 70 Prozent zugrunde zu legen. Grundlage ist eine Betrachtung der Gesamtheit des Versichertenbestandes über den gesamten Versicherungsverlauf. Besonderheiten der unterschiedlichen Versicherungssysteme ist Rechnung zu tragen. Der Beitragsvergleich wird durch einen Versicherungsmathematiker erstellt. Einzelheiten regelt die Satzung.
(4) (weggefallen)
(5) Soweit die Beitragsberechnung nach den Absätzen 1 bis 3 die Verwirklichung des Zieles nach § 26e Abs. 3 Satz 1 nicht gewährleistet, weil die Grenze der Beitragsbemessung nach Absatz 3 erreicht ist, haften die Postnachfolgeunternehmen für sich daraus ergebende langfristige Deckungslücken der Postbeamtenkrankenkasse bis zum Abwicklungsende für Mitglieder, die ihnen, der Bundesanstalt und dem ehemaligen Sondervermögen Deutsche Bundespost zuzurechnen sind. ..."
Kann man die Berechnungen (Durchschnittsbeiträge der größten Krankenversicherer mit einem Gesamtmarktanteil von mindestens 70 Prozent) irgendwo einsehen?
So wie ich das lese, gibt es keine Begrenzung (auch der Beitragserhöhungen), bis die " durchschnittliche Beitragshöhe privater beihilfeergänzender Krankenversicherungen unter Berücksichtigung vergleichbarer Leistungen" erreicht ist!?
https://www.gesetze-im-internet.de/bapo ... 10994.html
Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für Post und Telekommunikation Deutsche Bundespost (Bundesanstalt-Post-Gesetz - BAPostG)
§§26ff
$26g Absatz 3ff:
"...Die Beiträge dürfen die durchschnittliche Beitragshöhe privater beihilfeergänzender Krankenversicherungen unter Berücksichtigung vergleichbarer Leistungen nicht übersteigen. Hierbei sind die Durchschnittsbeiträge der größten Krankenversicherer mit einem Gesamtmarktanteil von mindestens 70 Prozent zugrunde zu legen. Grundlage ist eine Betrachtung der Gesamtheit des Versichertenbestandes über den gesamten Versicherungsverlauf. Besonderheiten der unterschiedlichen Versicherungssysteme ist Rechnung zu tragen. Der Beitragsvergleich wird durch einen Versicherungsmathematiker erstellt. Einzelheiten regelt die Satzung.
(4) (weggefallen)
(5) Soweit die Beitragsberechnung nach den Absätzen 1 bis 3 die Verwirklichung des Zieles nach § 26e Abs. 3 Satz 1 nicht gewährleistet, weil die Grenze der Beitragsbemessung nach Absatz 3 erreicht ist, haften die Postnachfolgeunternehmen für sich daraus ergebende langfristige Deckungslücken der Postbeamtenkrankenkasse bis zum Abwicklungsende für Mitglieder, die ihnen, der Bundesanstalt und dem ehemaligen Sondervermögen Deutsche Bundespost zuzurechnen sind. ..."
Kann man die Berechnungen (Durchschnittsbeiträge der größten Krankenversicherer mit einem Gesamtmarktanteil von mindestens 70 Prozent) irgendwo einsehen?
So wie ich das lese, gibt es keine Begrenzung (auch der Beitragserhöhungen), bis die " durchschnittliche Beitragshöhe privater beihilfeergänzender Krankenversicherungen unter Berücksichtigung vergleichbarer Leistungen" erreicht ist!?
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Es wäre sicherlich eine Anfrage an die zuständige Aufsichtsbehörde möglich.
Immerhin wurde von dort der Postbeamtenkrankenkasse wegen ihrer jahrelangen falschen Beitragsstruktur bei den Zusatzversicherung ganz schön Dampf gemacht.
Immerhin wurde von dort der Postbeamtenkrankenkasse wegen ihrer jahrelangen falschen Beitragsstruktur bei den Zusatzversicherung ganz schön Dampf gemacht.
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
<falschen Beitragsstruktur bei den Zusatzversicherung
Davon wusste ich garnichts...
Die erhöhen in den Zusatzversicherungen immer die Leistungen..ich
hätte lieber Geld zurück.
Der Steuerrechner für 2018 ist online:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2018/?
Juhu..ich muss etwas weniger zahlen. Das gleicht die
Erhöhung etwas aus.
Davon wusste ich garnichts...
Die erhöhen in den Zusatzversicherungen immer die Leistungen..ich
hätte lieber Geld zurück.
Der Steuerrechner für 2018 ist online:
https://www.bmf-steuerrechner.de/bl2018/?
Juhu..ich muss etwas weniger zahlen. Das gleicht die
Erhöhung etwas aus.
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Naja,
ich habe das Erhöhungsschreiben auch bekommen.
Ich sage mal ganz ehrlich: alles wird irgendwo teurer. Und ich finde dies noch, gerade aufgrund unserer Beiträge, als sehr human.
Schließlich sind wir privat versichert, haben wirklich beim Arzt oft Vorteile, auch wenn man es nicht will.
Und das für diesen Obulus. Da zahlen andere wesentlich mehr. Ich habe übrigens das komplette Programm auch an Zusatzversicherungen abgeschlossen, inkl. ISH-Stufe. Wenn ich die Beiträge dazu sehe, finde ich das sehr günstig.
Da ärgert mich der Pensionsabzug wie in meinem anderen Beitrag geschrieben, viel mehr. Abzug ohne Gegenleistung.
Da wird das Grundgehalt zuerst mal mit Faktor 0,9901 multipliziert, dann das Ruhegehalt prozentual ausgerechnet. Dies macht schon gleich mal rd. 50 Euronen aus.
Anschließend nochmals das Ruhegehalt gem. §50f abgesenkt, macht nochmals 40 Euronen aus. In Summe 90 Euronen weniger Grundgehalt, Monat für Monat, einfach per order de Mufti.
Da sind die paar Euronen Postbeamtkk nix dagegen.
ich habe das Erhöhungsschreiben auch bekommen.
Ich sage mal ganz ehrlich: alles wird irgendwo teurer. Und ich finde dies noch, gerade aufgrund unserer Beiträge, als sehr human.
Schließlich sind wir privat versichert, haben wirklich beim Arzt oft Vorteile, auch wenn man es nicht will.
Und das für diesen Obulus. Da zahlen andere wesentlich mehr. Ich habe übrigens das komplette Programm auch an Zusatzversicherungen abgeschlossen, inkl. ISH-Stufe. Wenn ich die Beiträge dazu sehe, finde ich das sehr günstig.
Da ärgert mich der Pensionsabzug wie in meinem anderen Beitrag geschrieben, viel mehr. Abzug ohne Gegenleistung.
Da wird das Grundgehalt zuerst mal mit Faktor 0,9901 multipliziert, dann das Ruhegehalt prozentual ausgerechnet. Dies macht schon gleich mal rd. 50 Euronen aus.
Anschließend nochmals das Ruhegehalt gem. §50f abgesenkt, macht nochmals 40 Euronen aus. In Summe 90 Euronen weniger Grundgehalt, Monat für Monat, einfach per order de Mufti.
Da sind die paar Euronen Postbeamtkk nix dagegen.
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Ich verstehe hier die Aufregung nicht, was sind denn 3oder 4 Prozent Erhöhung? Bei mir sind’s 4 €. Bei der nächsten Lohnerhöhung ist das wieder drin. Und Versicherung Verlustgeschäft? Na klar ist eine Solidargemeinschaft. Sei froh, das du nicht wirklich krank bist und die Versicherung dann wirklich brauchst. Das kann schneller gehen als man denkt
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Welche Gruppe bist du denn? Einen Basisbetrag von 109,28 Euro für 2017 kann ich bei der Postbeamtenkrankenkasse nicht finden.Hausmeisterklaus hat geschrieben: ↑03.12.2017 16:23 Ich verstehe hier die Aufregung nicht, was sind denn 3oder 4 Prozent Erhöhung? Bei mir sind’s 4 €. B
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
ich habe zwar nichts mit einem klaus am Hut, jedoch gibt es ermäßigte Beiträge bei der PBeaKK...
nennt sich "Ermäßigter Beitrag gemäß § 26 Absatz 4 für Mitglieder der Gruppe A und B 1"
je nach Einkommenshöhe ermäßigte Monatsbeiträge 2017:
177,92 EUR
118,97 EUR
55,59 EUR
steht natürlich auch alles auf der I-netseite der PBeakk...
nennt sich "Ermäßigter Beitrag gemäß § 26 Absatz 4 für Mitglieder der Gruppe A und B 1"
je nach Einkommenshöhe ermäßigte Monatsbeiträge 2017:
177,92 EUR
118,97 EUR
55,59 EUR
steht natürlich auch alles auf der I-netseite der PBeakk...
Gruß
drahtiger Esel
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
<jedoch gibt es ermäßigte Beiträge bei der PBeaKK..
Wer zahlt denn diese "ermäßigte Beiträge" ? Sind das nur die Beiträge für die
Grundversicherung ?
A-Mitglieder nicht da der Beitrag da sowieso niedriger ist
Versorgungsempfänger mit Mindestversorgung bekommen laut
Tabelle 1 Cent zu viel..und müssten daher keinen Anspruch auf
"ermäßigte Beiträge" haben.
Oder sehe ich das falsch..klärt mich auf ?
In welchem Fall bezahlt man diesen Beitrag ?
Wer zahlt denn diese "ermäßigte Beiträge" ? Sind das nur die Beiträge für die
Grundversicherung ?
A-Mitglieder nicht da der Beitrag da sowieso niedriger ist
Versorgungsempfänger mit Mindestversorgung bekommen laut
Tabelle 1 Cent zu viel..und müssten daher keinen Anspruch auf
"ermäßigte Beiträge" haben.
Oder sehe ich das falsch..klärt mich auf ?
In welchem Fall bezahlt man diesen Beitrag ?
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
spontan fallen mir da z.B. "Hinterbliebene" ein - Witwen, Witwer ... 55 oder 60% von der Mindestversorgung...Herm hat geschrieben: ↑04.12.2017 18:37 <jedoch gibt es ermäßigte Beiträge bei der PBeaKK..
Wer zahlt denn diese "ermäßigte Beiträge" ? Sind das nur die Beiträge für die
Grundversicherung ?
A-Mitglieder nicht da der Beitrag da sowieso niedriger ist
Versorgungsempfänger mit Mindestversorgung bekommen laut
Tabelle 1 Cent zu viel..und müssten daher keinen Anspruch auf
"ermäßigte Beiträge" haben.
Oder sehe ich das falsch..klärt mich auf ?
In welchem Fall bezahlt man diesen Beitrag ?
Gruß
drahtiger Esel
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Mein Gott , das ihr das hier so genau nehmt wusste ich nicht. Ich bin B1 über 50 zahle im Moment 198,99 und nächstes Jahr 206,... also 7 € mehr jetzt könnt ihr Euch die Prozente genau ausrechnen.Torquemada hat geschrieben: ↑03.12.2017 18:47Welche Gruppe bist du denn? Einen Basisbetrag von 109,28 Euro für 2017 kann ich bei der Postbeamtenkrankenkasse nicht finden.Hausmeisterklaus hat geschrieben: ↑03.12.2017 16:23 Ich verstehe hier die Aufregung nicht, was sind denn 3oder 4 Prozent Erhöhung? Bei mir sind’s 4 €. B
Es gab übrigens auch schon Jahre wo gar nicht erhöht wurde. Wenn man etwas länger dabei ist dann lernt man so etwas auch kennen.
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Ja. Wir nehmen es "hier so genau", weil das wichtig ist. Und deine Behauptung war schlicht falsch. Es ging hier um eine Erhöhung von 3,66 Prozent.Hausmeisterklaus hat geschrieben: ↑06.12.2017 21:40Mein Gott , das ihr das hier so genau nehmt wusste ich nicht. Ich bin B1 über 50 zahle im Moment 198,99 und nächstes Jahr 206,... also 7 € mehr jetzt könnt ihr Euch die Prozente genau ausrechnen.Torquemada hat geschrieben: ↑03.12.2017 18:47Welche Gruppe bist du denn? Einen Basisbetrag von 109,28 Euro für 2017 kann ich bei der Postbeamtenkrankenkasse nicht finden.Hausmeisterklaus hat geschrieben: ↑03.12.2017 16:23 Ich verstehe hier die Aufregung nicht, was sind denn 3oder 4 Prozent Erhöhung? Bei mir sind’s 4 €. B
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Re: PBeaKK - Erhöhung 2017
Peanuts