Hallo,
habe jetzt morgen meinen Dienstantritt. War und bin immer noch gesetzlich versichert, hab denen also nichts Bescheid gegeben o.Ä.
Leider zieht sich noch der PKV-Antrag wegen der Prüfung, weshalb ich erst gegen Anfang nächste Woche Bescheid bekomme. Kann es dabei Probleme geben? Ist es egal, wenn ich die PKV erst später bekomme? Muss ich der GKV was melden?
GKV / PKV Anwärter - Hilfe
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- Baumschubser
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Re: GKV / PKV Anwärter - Hilfe
Aus der GKV fliegst du ja automatisch raus, wenn keine Beiträge mehr vom Arbeitgeber kommen. Ebenso ist es in der PKV kein Thema, wenn du 2 Wochen zu spät rein kommst, da du ja auch dann wahrscheinlich für den ganzen Monat zahlst. Bei mir wurde es damals zurück datiert, so dass keinerlei Lücke war. Problematisch wäre es eventuell nur, wenn du jetzt was Gravierendes hättest und ins Krankenhaus musst.
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Re: GKV / PKV Anwärter - Hilfe
Mitteilung an deine GKV solltest du auf jeden Fall machen und klären, ob du sicherheitshalber für einen Monat als freiwilliges Mitglied weitermachst.Baumschubser hat geschrieben: Problematisch wäre es eventuell nur, wenn du jetzt was Gravierendes hättest und ins Krankenhaus musst.
Eventl. auch wegen der sog. nachgehenden Leistungen überflüssig, wobei das normalerweise bei einer Beschäftigung (auch Minijob) nicht geht.
Re: GKV / PKV Anwärter - Hilfe
Nope - hierzulande fliegt niemand mehr einfach aus der Krankenversicherung raus, weder bei der GKV, noch der PKV.Baumschubser hat geschrieben:Aus der GKV fliegst du ja automatisch raus, wenn keine Beiträge mehr vom Arbeitgeber kommen. .
Mit der Ernennung wird der Beamte "versicherungsfrei" und darf wählen. Man muss die GKV zwar nicht explizit kündigen, aber gehen lassen die einen erst mit Nachweis einer Anschlussversicherung (in diesem Fall PKV). Ich denke auch nicht, dass die paar Tage Überschneidung groß Probleme machen werden, aber sollte es, aus welchen Gründen auch immer, nicht sofort mit der PKV klappen, denk daran, der GKV mitzuteilen, dass du (vorerst) als freiwilliges Mitglied dort verbleibst, andernfalls können zusätzlich zu den nachzuentrichtenen Beträgen "Strafzahlungen" fällig werden.
- Baumschubser
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Re: GKV / PKV Anwärter - Hilfe
Dann war das von mir missverständlich geschrieben. Es besteht ja Versicherungspflicht, im Falle der Annahme in der PKV ist man dann aber automatisch aus der GKV raus. Man muss nicht weiter tätig werden.