Nachzahlung bei Wiedereinstellung
Verfasst: 21. Aug 2016, 11:54
Moin Leute.
Habe mal eine Frage bezüglich einer möglichen Nachzahlung bzw. ob ein Anspruch gegeben ist.
Fall:
-Beamter auf Widerruf
-Wird wegen einer nicht bestandenen Prüfung entlassen (1 Monat vor Ernennung zum Beamten auf Probe)
-Klage wird eingereicht gegen diese Prüfentscheidung
-Urteil wird gesprochen für den Kläger. Die Prüfentscheidung ist als bestanden zu werten und der Kläger ist wiedereinzustellen.
-Nach insgesamt 2 Jahren wird der Kläger wieder eingestellt.
Hat er nun Anspruch auf Nachzahlung des entgangenen Gehalts und Nachversicherung (Anrechnung der Dienstjahre)?
Schönen Sonntag noch und Danke schonmal
Habe mal eine Frage bezüglich einer möglichen Nachzahlung bzw. ob ein Anspruch gegeben ist.
Fall:
-Beamter auf Widerruf
-Wird wegen einer nicht bestandenen Prüfung entlassen (1 Monat vor Ernennung zum Beamten auf Probe)
-Klage wird eingereicht gegen diese Prüfentscheidung
-Urteil wird gesprochen für den Kläger. Die Prüfentscheidung ist als bestanden zu werten und der Kläger ist wiedereinzustellen.
-Nach insgesamt 2 Jahren wird der Kläger wieder eingestellt.
Hat er nun Anspruch auf Nachzahlung des entgangenen Gehalts und Nachversicherung (Anrechnung der Dienstjahre)?
Schönen Sonntag noch und Danke schonmal