Habe mal eine Frage bezüglich einer möglichen Nachzahlung bzw. ob ein Anspruch gegeben ist.
Fall:
-Beamter auf Widerruf
-Wird wegen einer nicht bestandenen Prüfung entlassen (1 Monat vor Ernennung zum Beamten auf Probe)
-Klage wird eingereicht gegen diese Prüfentscheidung
-Urteil wird gesprochen für den Kläger. Die Prüfentscheidung ist als bestanden zu werten und der Kläger ist wiedereinzustellen.
-Nach insgesamt 2 Jahren wird der Kläger wieder eingestellt.
Hat er nun Anspruch auf Nachzahlung des entgangenen Gehalts und Nachversicherung (Anrechnung der Dienstjahre)?
Schönen Sonntag noch und Danke schonmal
