Tattoo
Moderator: Moderatoren
Re: Tattoo
In NRW kann er das verlangen. Meines Wissens nach haben bisher alle die dagegen geklagt haben verloren.
Davon mal ab, habe selber den Unterarm tätowiert, mich hat das nicht gejuckt wenn man mir gesagt hat ich sollte es verdecken. Und man hat mir das sehr oft gesagt, ich habe es immer ignoriert. Passiert ist nix, ging einem halt nur auf den Sack ständig damit vollgelabert zu werden. Aber ist ja jetzt auch egal, bin raus aus dem Dienst.
Davon mal ab, habe selber den Unterarm tätowiert, mich hat das nicht gejuckt wenn man mir gesagt hat ich sollte es verdecken. Und man hat mir das sehr oft gesagt, ich habe es immer ignoriert. Passiert ist nix, ging einem halt nur auf den Sack ständig damit vollgelabert zu werden. Aber ist ja jetzt auch egal, bin raus aus dem Dienst.
Ich bin befördert worden...
Aus dem Dienst!
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Re: Tattoo
Einfach argumentieren das ggf Kolleginnen auch Tattoos im Gesicht tragen dürfen. Permanent MakeUp ist nichts anderes als ein Tattoo...
- Bananen-Willi
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Re: Tattoo
Merkwürdiges Argument...kannst dir dann ja auch ein Röckchen zur Arbeit anziehen...schließlich dürfen das die Kolleginnen ja auchlinebacker hat geschrieben:Einfach argumentieren das ggf Kolleginnen auch Tattoos im Gesicht tragen dürfen. Permanent MakeUp ist nichts anderes als ein Tattoo...
@ Bushido: wenn du dir für deine restliche Dienstzeit das Genöle deiner Vorgesetzten und die Versuche, das verdecken zu lassen, antun willst, nur zu. In paar Monaten bekommen wir dann von dir den Thread "Werde wegen Tatoo gemobbt...was kann ich dagegen tun?" zu lesen


- Bananen-Willi
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Re: Tattoo
In Bayern wird da wohl konsequenter vorgegangen. Ich kenne zwei Wachtmeister, die sich auch geweigert haben, sichtbare Tatoos auf den Unterarmen zu verdecken, obwohl "lange Hemden" vorgegeben wurden. Nachdem sie mehrmals disziplinar gemaßregelt und mit gekürzten Bezügen nach Hause geschickt wurden, scheint das nun wohl zu klappen. An anderen Dienststellen hab ich auch schon offene Tatoos gesehen, für die sich scheinbar niemand interessierte. Könnte auch am Motiv gelegen zu haben. Verdeckt werden mussten ein Totenkopf und ein Eisernes Kreuz, nicht bemängelt wurden Vornamen und Geburtsdaten der Kinder des Trägers.herr b hat geschrieben:Passiert ist nix, ging einem halt nur auf den Sack ständig damit vollgelabert zu werden.
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Re: Tattoo
Das kommt ganz darauf an...
insbesondere auf deine Tätigkeit. Kritisch können bestimmte Motive sein, aber im Justizvollzug gilt wohl immer noch die haltung, das eine Tätowierung die nötige Distanz zu en Gefangenen vermissen lässt (die eine deutlich längere Tätowierungstradition haben wie die meisten aktuellen Tätowierungs-Träger).
Ich würde mich beim Vorgesetzten nach eventuellen Richtlinien erkundigen - wenn danach etwas entsprechendes Rauskommt kann das ziemliche und nicht reperable Probleme verschaffen...
ciao!
insbesondere auf deine Tätigkeit. Kritisch können bestimmte Motive sein, aber im Justizvollzug gilt wohl immer noch die haltung, das eine Tätowierung die nötige Distanz zu en Gefangenen vermissen lässt (die eine deutlich längere Tätowierungstradition haben wie die meisten aktuellen Tätowierungs-Träger).
Ich würde mich beim Vorgesetzten nach eventuellen Richtlinien erkundigen - wenn danach etwas entsprechendes Rauskommt kann das ziemliche und nicht reperable Probleme verschaffen...
ciao!
- Mikesch
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Re: Tattoo
Wir haben ein Beamtengesetz, das Ansehen des Beamten in der Öffentlichkeit.
Das bietet viel Spielraum, auch bei den Gerichten. Ein Kollege hat 10 Jahre bis vor dem BVG gekämpft und letztendlich verloren, wg. einem Knopf im Ohr.
Dagegen entschied ein anderes Gericht, dass ein Tattoo nicht untersagt werden kann, sofern es abgedeckt ist.
Vor einiger Zeit hatte ich zwei Anwärter (er u. sie) kennen gelernt, der ganze Körper bis um Hals dicht gestochen. Sie hatten das bei der Bewerbung angegeben und unter der Prämisse, dass die Tattoos im Dienst verdeckt werden, wurden sie eingestellt.
So tolerant die Gesellschaft mittlerweile geworden ist, aber bei sichtbaren Tattoos hört es in der Regel bei unserem Dienstherrn auf.
Anekdote:
Ich hab seit 35 Jahren zwei Knöpfe im Ohr, damals einen Zopf den Rücken hinunter und jetzt ein Tattoo sichtbar am Hals. Und das als Beamter in der Steueraufsicht, der sich auch in der Teppichboden-Etage bewegt.
Mir war das vor ein paar Jahren wurscht, sollen sie mich doch in Pense schicken
Doch ich tue Dienst an einer großartigen DSt, bzw. klasse Chefs und das wurde nie thematisiert, wurde damit sogar zwei mal befördert
Allerdings ist das eher als Einzelfall zu werten und auf so viel Toleranz würde ich mich nicht verlassen...
...später vielleicht
Das bietet viel Spielraum, auch bei den Gerichten. Ein Kollege hat 10 Jahre bis vor dem BVG gekämpft und letztendlich verloren, wg. einem Knopf im Ohr.
Dagegen entschied ein anderes Gericht, dass ein Tattoo nicht untersagt werden kann, sofern es abgedeckt ist.
Vor einiger Zeit hatte ich zwei Anwärter (er u. sie) kennen gelernt, der ganze Körper bis um Hals dicht gestochen. Sie hatten das bei der Bewerbung angegeben und unter der Prämisse, dass die Tattoos im Dienst verdeckt werden, wurden sie eingestellt.
So tolerant die Gesellschaft mittlerweile geworden ist, aber bei sichtbaren Tattoos hört es in der Regel bei unserem Dienstherrn auf.
Anekdote:
Ich hab seit 35 Jahren zwei Knöpfe im Ohr, damals einen Zopf den Rücken hinunter und jetzt ein Tattoo sichtbar am Hals. Und das als Beamter in der Steueraufsicht, der sich auch in der Teppichboden-Etage bewegt.
Mir war das vor ein paar Jahren wurscht, sollen sie mich doch in Pense schicken

Doch ich tue Dienst an einer großartigen DSt, bzw. klasse Chefs und das wurde nie thematisiert, wurde damit sogar zwei mal befördert

Allerdings ist das eher als Einzelfall zu werten und auf so viel Toleranz würde ich mich nicht verlassen...
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Re: Tattoo
Mikesch hat geschrieben:Wir haben ein Beamtengesetz, das Ansehen des Beamten in der Öffentlichkeit.
Es war der § 54 Bundesbeamtengesetz, der mir von Beginn meiner Ausbildung 1989 im Grundlehrgang und bei den PL um die Ohren gehauen wurde ... Dass mein kleiner Ohrring tatsächlich ein Problem darstellen sollte, wurde mir klar als ich dann ein Gespräch mit dem damligen HZA Leiter hatte ....
Ich habe mal eben nach gesehen, im Lauf der Jahre haben sie die §§ im Beamtengesetz verändert, jetzt dürfte es der § 61 sein, der uns Beamten die freie Persönlichkeitsentfaltung vermiest:
http://www.gesetze-im-internet.de/bbg_2009/__61.html
Früher war der so gefasst, dass man sich als Beamter so verhalten sollte wie die Allgemeinheit es von einem Beamten erwartet .... Jeder Dozent u. HZA Leiter konnte sein spießiges Weltbild dahinter verstecken und mich drangsalieren ... Dass ich den damaligen HZA Leiter Jahre später mal in schwarzen Lack Fetisch Klamotten sah, spielte bei diesem § wohl keine Rolle

Ich staune nur, wie sich die Zeiten ändern: Bei mir war es noch ein kleiner Ohrring, jetzt sind es Tattoos ...... Ich habe mittlerweile auch eins und es sollen noch einige dazu kommen - aber an Stellen, die von der normalen Kleidung im Dienst bedeckt werden ... Ich freue mich über jedes Tattoo oder Piercing, was ich bei Kollegen oder draußen in der realen Welt sehe aber ich würde jedem Kollegen empfehlen, Tattoos unter der Kleidung zu tragen ....
Mich hat mein Ohrring damals ein paar Jahre Nicht-Beförderung gekostet ......
Re: Tattoo
Ich habe auch ein paar Tattoos an den Unterarmen sowie eins auf dem rechten Oberarm. Im Sommer trage ich normale Shirts, welche auch das Tattoo am Oberarm nicht ganz bedecken. Zudem betreibe ich auch moderat Kraftsport, was man mir eben auch ansieht. Was das für ein Erscheinungsbild gibt, könnt ihr euch ja vorstellen.
Aber Probleme hatte ich bei meiner Behörde sowie auf dem Amt davor auch nie. Es sagte auch nie jemand, ich solle die Tattoos bedecken. Weder Referatsleiter, noch die Präsidentschaft. Ich bin zwar erst seit kurzem auf Lebenszeit verbeamtet (nach den 3 Jahren Beamter auf Probe) und kann daher zu Beförderungen noch nichts sagen. Allerdings habe ich bisher in keinster Weise das Gefühl, benachteiligt zu werden. Meine Probezeitbeurteilung sowie Probezeitendbeurteilung waren soweit gut, ich erhielt bereits nach 2 Jahren hier eine Leistungsprämie, mir wird bei Gesprächen immer wieder gesagt, wie zufrieden man mit mir sei...von daher denke ich, dass ich das große Glück habe, dass mein Erscheinungsbild kein Problem darstellt. Ist natürlich, wie andere auch schon erwähnt haben, vom Dienstposten abhängig.
Wir hatten mal hohen Besuch aus dem Ausland bei uns. Der Kollege, der eigentlich für solche Aufgaben herangezogen wird, war im Urlaub und dessen Vertretung krank. Daher wurde ich gefragt, ob ich in dieser Woche des Besuchs die Leute morgens vom Hotel abholen und zu unserer Behörde bringen könnte. Auf mein Erscheinungsbild wurde nicht eingegangen...niemand wies mich darauf hin, dass ich mich für den Anlass aber bitte entsprechend kleiden sollte...natürlich kam ich aber auch immer selber auf die Idee, mich für gewisse Anlässe entsprechend zu kleiden.
Ebenso locker war es, als es hieß, der Staatssekretär würde morgen zu Besuch kommen. Keine Bemerkung zu meinem Erscheinungsbild...ich fragte selber noch, ob ich dann morgen lieber ein Hemd anziehen sollte. Die Antwort war ein lockeres "Nö ich glaube das wird nicht nötig sein".
Ich bin echt froh, dass ich diesbezüglich so ein lockeres Umfeld habe. Notfalls hätte ich aber auch kein Problem damit, die Tattoos abzudecken.
Aber Probleme hatte ich bei meiner Behörde sowie auf dem Amt davor auch nie. Es sagte auch nie jemand, ich solle die Tattoos bedecken. Weder Referatsleiter, noch die Präsidentschaft. Ich bin zwar erst seit kurzem auf Lebenszeit verbeamtet (nach den 3 Jahren Beamter auf Probe) und kann daher zu Beförderungen noch nichts sagen. Allerdings habe ich bisher in keinster Weise das Gefühl, benachteiligt zu werden. Meine Probezeitbeurteilung sowie Probezeitendbeurteilung waren soweit gut, ich erhielt bereits nach 2 Jahren hier eine Leistungsprämie, mir wird bei Gesprächen immer wieder gesagt, wie zufrieden man mit mir sei...von daher denke ich, dass ich das große Glück habe, dass mein Erscheinungsbild kein Problem darstellt. Ist natürlich, wie andere auch schon erwähnt haben, vom Dienstposten abhängig.
Wir hatten mal hohen Besuch aus dem Ausland bei uns. Der Kollege, der eigentlich für solche Aufgaben herangezogen wird, war im Urlaub und dessen Vertretung krank. Daher wurde ich gefragt, ob ich in dieser Woche des Besuchs die Leute morgens vom Hotel abholen und zu unserer Behörde bringen könnte. Auf mein Erscheinungsbild wurde nicht eingegangen...niemand wies mich darauf hin, dass ich mich für den Anlass aber bitte entsprechend kleiden sollte...natürlich kam ich aber auch immer selber auf die Idee, mich für gewisse Anlässe entsprechend zu kleiden.
Ebenso locker war es, als es hieß, der Staatssekretär würde morgen zu Besuch kommen. Keine Bemerkung zu meinem Erscheinungsbild...ich fragte selber noch, ob ich dann morgen lieber ein Hemd anziehen sollte. Die Antwort war ein lockeres "Nö ich glaube das wird nicht nötig sein".
Ich bin echt froh, dass ich diesbezüglich so ein lockeres Umfeld habe. Notfalls hätte ich aber auch kein Problem damit, die Tattoos abzudecken.