Folgende Situation: Bin seit 01.08. als dualer Student bei einer Landesbehörde.
Nun gedenke ich aber mich umzuorientieren, da meine starken Zweifel am Studium sich zu bewahrheiten scheinen - von Belehrungen, man könne das nach ein paar Tagen ja noch nicht beurteilen, bitte ich abzusehen

Eventuell habe ich die Möglichkeit ab 01.09. eine andere Stelle (in der freien Wirtschaft) anzutreten, das erfahre ich aber erst Ende dieser Woche.
Nun zum Frageszenario:
Falls ich bei Gewissheit am Wochenende eine schnellstmögliche Entlassung aus dem Beamtenverhältnis auf Widerruf beantrage, ist es dann machbar dass diese noch im August gültig wird und ich rechtzeitig einen Arbeitsvertrag zum Start am 01.09. unterschreiben kann?
Als Beamter auf Widerruf habe ich ja meines Wissens nach keine Frist zur Kündigung(?), müsste doch also die schnellstmögliche Entlassung fix umgesetzt werden müssen - oder?
Für schnelle Antwort besten Dank!