Ruhestand für Beamte ab 2017

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vossloch
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von vossloch »

Oder auch warten bis ER genehmigt, dann Langzeit abbauen und Rest wird ausgezahlt.
abcd1234
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von abcd1234 »

dibedupp hat geschrieben: 26. Okt 2017, 11:49 Für nächstes Jahr gehe ich wirklich davon aus, dass Beamte die im ersten Halbjahr bereits 55 oder älter sind, nicht mehr im 2. Halbjahr gehen können. Es ist ja nicht so wie im letzten Jahr, wo nach dem Jahr erst mal Schluss war. Der ER geht ja jetzt bis 2020.
Aktuell liegen bei der BAnstPT knapp 3000 Aufträge zur Berechnung der Versorgungsbezüge zum ER vor.
Info an Führungskräfte ist raus, Info für Allgemeinheit dann morgen im Portal scharf.
Soweit momentan im Text keine Beschränkung auf Q1 erkennbar, aber wie Du sagst, frühere Termine zuerst ...
Meine Einschätzung ist, sollte es dieses Jahr ggf. noch knapp werden mit dem Budget wird der Kittel in den Folgejahren immer mehr brennen und man wird alles möglich machen, All-Ip und den modernen Plattformen sei Dank ...
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Ich habe gestern den Antrag gestellt zum 30.06. :D
Hoffe jetzt nur, dass ich budgetmäßig zum Zug komme. War echt am überlegen, früher zu datieren. Aber ich will vorher noch die BFD-Stelle eintüten. Will ich eigentlich sofort im Anschluss machen.
Hat auch wunderbar geklappt. Sogar eine Mail an den Vorgesetzten automatisch generiert worden mit dem Antrag im Anhang.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Telekommi hat geschrieben: 28. Okt 2017, 10:06 Ich habe gestern den Antrag gestellt zum 30.06. :D
Ich drück dir die Daumen!
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Danke, aber bei meinem Glück in der Beziehung wird das wieder nix.
Wäre schon weg, wenn nicht, wie Bruddler oben schon schrieb, die zwei Jahre Wartezeit dazwischengefunkt hätten.
Und das auch nur, weil ich 2013 wegen den Einspruchsverfahren nicht befördert wurde, sondern erst 2015. Ich wollte 2015 schon weg sein.
pensionist in spe
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von pensionist in spe »

Wie befürchtet sind wir von der Technik GmbH bei diesem Thema mal wieder aussen vor. :(
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Stellentausch mit einem jüngeren Kollegen in der DTS, der dort weg will, wechseln und weg ... ?
pensionist in spe
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von pensionist in spe »

Guter Tipp. Meinst du das wird so einfach abgesegnet?
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

pensionist in spe hat geschrieben: 29. Okt 2017, 12:14 Guter Tipp. Meinst du das wird so einfach abgesegnet?
Du musst ja nicht mit Deinem (wahren) Motiv rausrücken, bis die Sache eingetütet wurde. Ob man Dich danach wirklich gehen lässt, ist natürlich auch nicht sicher, aber es wäre eine (theoretische) Möglichkeit ;)
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zeerookah
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von zeerookah »

Siggi09 hat geschrieben: 29. Okt 2017, 13:09
pensionist in spe hat geschrieben: 29. Okt 2017, 12:14 Guter Tipp. Meinst du das wird so einfach abgesegnet?
Du musst ja nicht mit Deinem (wahren) Motiv rausrücken, bis die Sache eingetütet wurde. Ob man Dich danach wirklich gehen lässt, ist natürlich auch nicht sicher, aber es wäre eine (theoretische) Möglichkeit ;)
Was für ein Vorschlag??? Haltet ihr eure Chefs, Personalstelle (z.B. dibedupp) für doof oder was?
Außerdem kannst du es bei dem extremen Fachwissen das heute in den einzelnen Bereichen gefordert wird sowieso vergessen.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

zeerookah hat geschrieben: 29. Okt 2017, 16:13 Was für ein Vorschlag??? Haltet ihr eure Chefs, Personalstelle (z.B. dibedupp) für doof oder was?
Außerdem kannst du es bei dem extremen Fachwissen das heute in den einzelnen Bereichen gefordert wird sowieso vergessen.
Niemand hält jemanden für blöd. Vielleicht liegt es ja im beiderseitigen Interesse und wenn man erlebt, wie Abläufe und Prozesse durch sog. Standortkonzepte regelrecht durch den Wolf gedreht werden, hat man nicht den Eindruck dass es irgendwo "unersetzbare" Leute gibt. Denn wer dabei "auf der Strecke" bleibt ist von seiner Qualifikation völlig unabhängig. Der Vorruhestand läuft ja auch nach Alter und nicht nach Qualifikation.

Kein Patentrezept, aber durchaus eine Möglichkeit.
Ich bin neu hier
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Ich bin neu hier »

Hallo zusammen,
Es wurden schon viele Fragen beantwortet, aber vielleicht hat ja jemand einen Tipp für mich. Ich habe Mitte August die Versorgungsinformation für den Termin 30.06 beantragt, aber bis heute noch keine Antwort erhalten. Einerseits möchte ich keinen Antrag stellen, bevor ich die Versorgungsinfo erhalte habe, andererseits möchte ich aber nicht hören, dass das Budget ausgeschöpft ist und ich zu lange gewartet habe. Was würdet ihr jetzt tun?!
Vielen Dank im Voraus
Telekommi
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Telekommi »

Tun kannst du nix. Die Versorgungsinformation wird nach Zuruhesetzungsdatum bearbeitet. Wenn Du z.B. 30.03. angegeben hättest wäre sie vermutlich schon da.
Budget spielt da jetzt auch keine Rolle, da nicht, wer zuerst den Antrag stellt gehen darf, sondern wer zuerst geht. Ich habe auch direkt als es möglich war eine Versorgungsinfo zum 30.06. eingeholt, war glaube ich Anfang September. Ist auch noch nicht da.
Solltest Du Dir selbst ausrechnen wollen, geb mal bei Tante Gugel "Beamtenversorgung NRW" ein, da kommst Du auf einen Versorgungsrechner. Recht leicht zu bedienen. Oben als Grund "Einstweiliger Ruhestand eingeben", damit ohne Zurechnungszeiten und auch ohne Abschlag gerechnet wird.
Zuletzt geändert von Telekommi am 2. Nov 2017, 20:02, insgesamt 1-mal geändert.
Siggi09
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Siggi09 »

Die Versorgungsinformation erneut anfordern wenn das "Ticket" geschlossen wurde.
Metro
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Re: Ruhestand für Beamte ab 2017

Beitrag von Metro »

Hallo "neu hier",
erstmal Herzlich Willkommen im Forum.

Auf welchem Wege hast du die Versorgungsauskunft denn beantragt - telefonisch, per Mail, Brief, Einschreiben?

Falls du den Antrag telefonisch gestellt hast, wirst du vermutlich nochmal von vorn anfangen müssen - du wärst jedenfalls nicht der Erste, dessen telefonischer Antrag unbearbeitet verschwunden ist :cry: .

§49 BeamtVG sieht vor: "Die zuständige Dienstbehörde hat dem Beamten auf schriftlichen Antrag eine Auskunft zum Anspruch auf Versorgungsbezüge nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Antragstellung zu erteilen." (Nur wird man darauf bei telefonischer "Antragstellung" anscheinend nicht in jedem Fall hingewiesen...)

Falls du eine Mail an HR geschickt hast, hast du bestimmt eine Bestätigungsmail bekommen - in dem Fall würde ich auf diesem Weg nachfragen.

Bei mir hat die Auskunft von Antragstellung bis zum endgültigen Antwortbrief 3 Wochen gedauert.
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