Disziplinarverfahren Anwärter
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Disziplinarverfahren Anwärter
Hallo, ich bin Anwärter in der Steuerverwaltung im mittleren Dienst.
Heute wurde ich zum Vorsteher gebeten, mit der Personalvertretung zusammen, und einen Protokollführer mir wurde gesagt, dass gegen mich ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, und mir nahe gelegt wurde ich sollte kündigen, weil das "Vertrauensverhältnis" zerstört ist.
Und zwar habe ich dummerweise ein Strafverfahren wegen Ausspähen von Daten (Hacken eines Facebookaccounts) am Hals, dieses wurde aber unter Auflagen eingestellt und es kam nie zu einer Verurteilung. Nun solle ich bis Montag meine Entscheidung mitteilen, ob ich nicht freiwillig gehen würde. Nun bin ich am überlegen ob ich einen Anwalt einschalten soll? Die Möglichkeit meine Ausbildung zu beenden musss ja gegeben sein.
Heute wurde ich zum Vorsteher gebeten, mit der Personalvertretung zusammen, und einen Protokollführer mir wurde gesagt, dass gegen mich ein Disziplinarverfahren eingeleitet wurde, und mir nahe gelegt wurde ich sollte kündigen, weil das "Vertrauensverhältnis" zerstört ist.
Und zwar habe ich dummerweise ein Strafverfahren wegen Ausspähen von Daten (Hacken eines Facebookaccounts) am Hals, dieses wurde aber unter Auflagen eingestellt und es kam nie zu einer Verurteilung. Nun solle ich bis Montag meine Entscheidung mitteilen, ob ich nicht freiwillig gehen würde. Nun bin ich am überlegen ob ich einen Anwalt einschalten soll? Die Möglichkeit meine Ausbildung zu beenden musss ja gegeben sein.
Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Erst einmal sollte man (auch wenn es sich leichter anhört, als es ist) locker bleiben und gar nichts machen. Wenn das Dienstverhältnis aufgelöst werden sollte, was ich wirklich nicht glaube, wird daran ein Anwalt vor der Auflösung auch nichts ändern können, höchstens im Nachhinein.
- Ruheständler
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
das mit Facebook ist eine Sache da kann man zu recht unterschiedliche Auffassungen haben,aber was das Dienstverhältnis gerade als Anwärter betrifft kann ich 96TimNdrs nur zustimmen ,abwarten was der Dienstherr unternimmt,aber auf keinen Fall selbst die Initiative zur Auflösung antreiben zumal Fehlverhalten von Mitarbeitern im öffentlichen Dienst nach meiner Erfahrung keine Ausnahme ist
also versuchen cool zu bleiben.
Gruß vom Ruheständler

Gruß vom Ruheständler
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meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...

- Baumschubser
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Einen Anwalt zu Rate zu riehen, kann dennoch nicht verkehrt sein. Wenn ein Disziplinarverfahren eröffnet wird, ist das immer ratsam, völlig egal, was der Dienstherr damit bezwecken will. Ansonsten würde ich es mit meinen Vorrednern halten, nichts selbst unternehmen und ohne Anwalt absolut keinen Ton mehr zur Sache. Als Beamter bist du natürlich in einer Zwickmühle, denn ein generelles Aussageverweigerungsrecht hast du nicht, andererseits musst du dich auch nicht belasten. Schon allein, um das sauber abwägen zu können, ist die Hilfe eines Anwalts vonnöten.
Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Es wäre ratsam gewesen, sich überhaupt nicht zur Sache gegenüber der Behörde zu äußern, auch wenn man verständlicherweise bei solchen Konstellationen und Vorwürfen schnell in Schnappatmung verfällt. Eine Pflicht sich zur irgendwelchen Dingen zu äußern besteht allerdings nicht! Auch hier gilt der alte Grundsatz, dass sich niemand selbst belasten muss (nemo tenetur se ipsum accusare). Wurde das Verfahren gegen Auflagen gem. § 153a StPO eingestellt, gilt der Schuldnachweis als nicht erbracht, sodass die Unschuldsvermutung weiter fortwirkt.
Der Gang zum auf Beamtenrecht spezialisierten Rechtsanwalt - besser noch Fachanwalt für Verwaltungsrecht - scheint sehr empfehlenswert.
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"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Lieben Dank, erstmal für die Antworten. Ich habe in den ganzen Gespräch gar nichts gesagt, mir wurde dann auch gleich meine Zeitkarte abgenommen und ich wurde vorläufig aus dem Dienst suspendiert, Montag solle ich dann ins Amt kommen, und sagen ob ich nicht doch freiwillig kündige (da ich sonst die Anwärterbezüge zurückzahlen müsste, obwohl das im mittleren Dienst nicht geht und das würde wohl in meinem Führungszeugnis stehen, wenn ich nicht freiwillig gehe)
In meinen Brief steht klar, dass ich das Verhalten zwar außerdienstlich begangen habe aber das dass Ausspähen von Daten wohl mit dem Steuergeheimnis zusammenhängt und das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.
Was ich auch dazu sagen musste, die haben mich im Amt schon lange auf den Kieker, dass war also wie gefundenes Fressen, ich wollte mein Amt auch wechseln, da ich einen Tauschpartner gefunden habe, aber da ich jetzt suspendiert bin...
In meinen Brief steht klar, dass ich das Verhalten zwar außerdienstlich begangen habe aber das dass Ausspähen von Daten wohl mit dem Steuergeheimnis zusammenhängt und das Vertrauensverhältnis nicht mehr besteht.
Was ich auch dazu sagen musste, die haben mich im Amt schon lange auf den Kieker, dass war also wie gefundenes Fressen, ich wollte mein Amt auch wechseln, da ich einen Tauschpartner gefunden habe, aber da ich jetzt suspendiert bin...
- Baumschubser
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
.....und ob das nicht eventuell rechtswidrig ist, lass dich dringend von einem Anwalt beraten.
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
@Oliwer
Ich habe dir eine PN geschickt.
Rate auch dazu, sich bei einen RA beraten zu lassen.
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- Mikesch
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Der Besuch eines RA hat erst mal rein informellen Charakter, da noch gar nichts passiert ist.
Rechtsmittel kann man gegen das abgeschlossene Diszi und den Verwaltungsakt der Entlassung einlegen.
Was der TO nicht schreibt, aus welchen Gründen das Verfahren eingestellt wurde. Aus zwingenden Gründen (z.B. Nichtbeweisbarkeit) oder aus Opportunitätsgründen (z.B. Geringfügigkeit).
Im ersten Fall ist IMHO ein RA auf jeden Fall angeraten, sollte die Entlassung ausgesprochen werden. Im zweiten Fall sehe ich persönlich da eher schwarz.
In meiner Verwaltung sind Leute (Widerruf) schon aus nichtigeren Gründen, alleine auf Grund ihres Verhaltens entlassen worden.
Dies wird in den Landesgesetzen wohl ähnlich drin stehen:
Rechtsmittel kann man gegen das abgeschlossene Diszi und den Verwaltungsakt der Entlassung einlegen.
Was der TO nicht schreibt, aus welchen Gründen das Verfahren eingestellt wurde. Aus zwingenden Gründen (z.B. Nichtbeweisbarkeit) oder aus Opportunitätsgründen (z.B. Geringfügigkeit).
Im ersten Fall ist IMHO ein RA auf jeden Fall angeraten, sollte die Entlassung ausgesprochen werden. Im zweiten Fall sehe ich persönlich da eher schwarz.
In meiner Verwaltung sind Leute (Widerruf) schon aus nichtigeren Gründen, alleine auf Grund ihres Verhaltens entlassen worden.
Dies wird in den Landesgesetzen wohl ähnlich drin stehen:
§ 37 Bundesbeamtengesetz:
Entlassung von Beamtinnen auf Widerruf und Beamten auf Widerruf
(1) Beamtinnen auf Widerruf und Beamte auf Widerruf können jederzeit entlassen werden. Die Entlassung ist ohne Einhaltung einer Frist möglich.
§ 34 Beamtenstatusgesetz Wahrnehmung der Aufgaben, Verhalten
Ihr Verhalten muss der Achtung und dem Vertrauen gerecht werden, die ihr Beruf erfordert.
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Ich werde heute auch nicht erscheinen an diesem Termin.... Das Verfahren wurde unter Auflagen (Geldstrafe 200 Euro) eingestellt.
Denn Beamte auf Widerruf können jederzeit gem. § 23 Abs. 4 BeamtStG entlassen werden, wobei ihnen Gelegenheit zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes und Ablegung der Laufbahnprüfung gegeben werden soll. Die Regelung in § 34 Abs. 4 und 5 LBG LSA steht dem nicht entgegen.
Also meint ihr, ich sollte mich schonmal darauf einstellen das die mich rausschmeißen?
Denn Beamte auf Widerruf können jederzeit gem. § 23 Abs. 4 BeamtStG entlassen werden, wobei ihnen Gelegenheit zur Absolvierung des Vorbereitungsdienstes und Ablegung der Laufbahnprüfung gegeben werden soll. Die Regelung in § 34 Abs. 4 und 5 LBG LSA steht dem nicht entgegen.
Also meint ihr, ich sollte mich schonmal darauf einstellen das die mich rausschmeißen?
- Mikesch
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Nu ja, wenn es eine Geldstrafe war und du gezahlt hast, ist der Sachverhalt ja unstrittig, Einstellung aus Opportunitätsgründen.
Du bist wahrscheinlich noch jung und es war schlicht ein Dummenjungenstreich. Wenn Du so glimpflich abgekommen bist, hast Du wahrscheinlich auch keinen wirklichen Blödsinn veranstaltet. Aber die Verwaltung sieht das wahrscheinlich anders. Es geht nicht an, dass eine Vertrauensperson in Spe hin geht und andere Accounts knackt, die Eigenschaft als Finanzbeamter spielt da garantiert eine Rolle
Ich würde mich zumindest auf einen Rauswurf einstellen.
Nichtsdestotrotz würde ich einen Anwalt aufsuchen und die 150 Euro für eine Beratung opfern, denn denen fällt oft etwas ein, was sich einem Laien wie mir nicht unbedingt erschließt.
Du bist wahrscheinlich noch jung und es war schlicht ein Dummenjungenstreich. Wenn Du so glimpflich abgekommen bist, hast Du wahrscheinlich auch keinen wirklichen Blödsinn veranstaltet. Aber die Verwaltung sieht das wahrscheinlich anders. Es geht nicht an, dass eine Vertrauensperson in Spe hin geht und andere Accounts knackt, die Eigenschaft als Finanzbeamter spielt da garantiert eine Rolle

Ich würde mich zumindest auf einen Rauswurf einstellen.
Nichtsdestotrotz würde ich einen Anwalt aufsuchen und die 150 Euro für eine Beratung opfern, denn denen fällt oft etwas ein, was sich einem Laien wie mir nicht unbedingt erschließt.
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Und wenn es nur ein klitzekleiner Formfehler ist. So ist z.B. in einer sächsischen JVA der Rauswurf eines drogenschmuggelnden Psychologen nur daran gescheitert, weil der Anstaltsleiter neben seine krakelige Unterschrift nicht seinen Namen leserlich geschrieben hatte.Mikesch hat geschrieben:......denn denen fällt oft etwas ein, was sich einem Laien wie mir nicht unbedingt erschließt.
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Hallo, ich melde mich nochmal, und zwar habe ich gerade in meiner "Einstellung" gesehen, dass ich gar nicht wegen Ausspähen von Daten verurteilt wurde sondern wegen dem Kunsturhebberechtsgesetz. In meinem Disziplinarverfahren steht aber klar drin "Dabei besteht bei Steuerbeamten bei der Begehung von Straftaten nach dem 202a (Ausspähen v Daten) ein enger Zusammenhang zum konkret funktionellen Amt, da er in seiner dienstlichen Eigenschaft mit dem durch Paragraph 30 Ao besonders geschützten Verhältnissen der Stpfl und deren Daten besonders verantwortungs- und vertrauensvoll umzugehen hat"
- Mikesch
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
Dann würde ich schon ein paar Worte wechseln 
Allerdings bin ich schon verwirrt, Du schriebst "hacken", wie kommt man denn da auf das KunstUrhG? Das sind doch völlig unterschiedliche Paar Schuhe.

Allerdings bin ich schon verwirrt, Du schriebst "hacken", wie kommt man denn da auf das KunstUrhG? Das sind doch völlig unterschiedliche Paar Schuhe.
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Re: Disziplinarverfahren Anwärter
So wie ich es verstehe, wurden dem Anwärter bereits seine Zeiterfassungs/Zugangskarte abgenommen. Ein Vorbereitungsdienst findet wohl nicht mehr statt.
Tipp: Anwalt aufsuchen...
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