Dienstunfähigkeit Versorgungsbezüge
Verfasst: 30. Jun 2016, 21:50
Hallo
Ich bin Landesbeamter NRW und brauche Rat.
Das betrifft vorzeitige Zurruhesetzung aufgrund Dienstunfähigkeit. Der Familienzuschlag Stufe 1 ist ja ruhegehaltfähig,
und Stufe 2 wird, wie das Kindergeld, auf die Versorgungsbezüge voll ausgezahlt.
Wird die Stufe 2 des Familienzuschlags mit in die Lohnsteuerberechnung der Versorgungsbezüge einberechnet oder bekommt
man Stufe 2 nach Abzug der Lohnsteuer mit dem Kindergeld steuerfrei auf die Versorgungsbezüge?
Gibt es Erfahrungswerte wie lange es dauert vom 1. Tag einer dauerhaften (psychischen) Erkrankung bis zur vorzeitigen Pensionierung
wegen Dienstunfähigkeit, inklusive 6 monatiger Erkrankung, Vorstellung Amtsarzt, Reha/ Kur, Einleitung Zurruhesetzungsverfahren?
Und:
Man darf einen Facharzt am Dienst-/ Wohnort aufsuchen oder in dessen Nähe. Wie definiert man "Nähe"?
Nach meinen Recherchen ist eine Fahrzeit von 30 Minuten als Nähe definiert, ist das korrekt?
Vielen Dank schon mal vorab!
Ich bin Landesbeamter NRW und brauche Rat.
Das betrifft vorzeitige Zurruhesetzung aufgrund Dienstunfähigkeit. Der Familienzuschlag Stufe 1 ist ja ruhegehaltfähig,
und Stufe 2 wird, wie das Kindergeld, auf die Versorgungsbezüge voll ausgezahlt.
Wird die Stufe 2 des Familienzuschlags mit in die Lohnsteuerberechnung der Versorgungsbezüge einberechnet oder bekommt
man Stufe 2 nach Abzug der Lohnsteuer mit dem Kindergeld steuerfrei auf die Versorgungsbezüge?
Gibt es Erfahrungswerte wie lange es dauert vom 1. Tag einer dauerhaften (psychischen) Erkrankung bis zur vorzeitigen Pensionierung
wegen Dienstunfähigkeit, inklusive 6 monatiger Erkrankung, Vorstellung Amtsarzt, Reha/ Kur, Einleitung Zurruhesetzungsverfahren?
Und:
Man darf einen Facharzt am Dienst-/ Wohnort aufsuchen oder in dessen Nähe. Wie definiert man "Nähe"?
Nach meinen Recherchen ist eine Fahrzeit von 30 Minuten als Nähe definiert, ist das korrekt?
Vielen Dank schon mal vorab!