Hallo,
ich bekam am 10.5.16 eine Belehrung durch meinen Vorgesetzten für ein am 20.1.2015 erfolgtes Dienstvergehen.
Der Eintrag dieser Belehrung in die Personalakte erfolgte zum 01.05.2016.
Die Belehrung enthält den Hinweis, "künftig derartige Handlungen zu unterlassen, im Wiederholungsfalle drohen disziplinarrechtliche Massnahmen."
Muss ich bereits mit disziplinarischen Massnahmen rechnen, sofern für den Zeitraum 02/2015 - 05/2016 weitere Fehlverhalten nachgewiesen werden würden oder sind alle erfolgten Vergehen bis zum 10.5.2016 damit bereits eingebunden?
Für eine schnelle Antwort wäre ich sehr dankbar, denn es bereitet mir schlaflose Nächte...
LG
Belehrung
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Re: Belehrung
Hallo,
ich würde mal sagen wenn Du jetzt weiter in der Spur bleibst wird wohl wieder Ruhe einkehren
hier kann man einiges zum Thema lesenhttp://www.beamtentalk.de/viewtopic.php?t=6239
Gruß vom Ruheständler
ich würde mal sagen wenn Du jetzt weiter in der Spur bleibst wird wohl wieder Ruhe einkehren
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Gruß vom Ruheständler
meine Eltern sagten damals immer wieder:Junge mach aus Deinem Leben was anständiges, Ergebnis : Feinmechaniker, Soldat,Arbeiter,Angestellter,Beamter,Pensionär,was soll ich noch vollbringen ? für kreative Vorschläge bin ich offen ...