Servus,
eine Frage, sind die psychatrische und neurologische Untersuchungen (GOÄ Ziffern 800+801) sowie EEGs (Ziffer 827) mit Befund (Ziffer 75) Erörtern einer Lebensveränderung (Ziffer 34) und eine eigehende Beratung (Ziffer 3) in Bayern beihilfefähig?
Würde mich über eine Info sehr freuen. Sorry, ich hatte es im Landesbeamtenforum fälschlicherweise geposted.
Mfg
hpinter
Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern
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hpinter
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Silencium
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Re: Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern
Wenn die Voraussetzungen der jeweiligen Ziffern durch den Behandler im Einzelfall vorliegen und erbracht werden, dann ja.
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
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hpinter
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Re: Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern
okay danke und schöne Pfingsten.
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Silencium
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Re: Beihilfefähigkeit Neurologe in Bayern
Gerne, danke gleichfalls 
"Ungerechtigkeit ist relativ leicht zu ertragen, Gerechtigkeit tut weh." (Henry Louis Mencken)
