Mitteilung Abfindung VAP Rente
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Mitteilung Abfindung VAP Rente
Heute habe ich ein Schreiben bekommen und hoffe, dass sich hier jemand auskennt.
Es geht um meine VAP Rente, die mir aus meiner Angestellten Zeit zusteht. (Das waren ca. 5 Jahre, bevor ich verbeamtet wurde)
Nun befinde ich mich bereits seit mehreren Jahren in DDU. Bekommen meine MIndestversorgung, die um den Betrag, der mir aus der VAP Rente zusteht ja gekürzt wird. Soweit, so gut.
Nun bekomme ich ein Schreiben, dass ich mit einer Einmalzahlung "abgefunden" werde, weil seit dem 01.01.16 laut §57 VAPS, Versicherungsrenten abzufinden sind, die einen bestimmten Betrag unterschreiten. Das tut er, um einige Cents.
Nun habe ich mir diese Einmalzahlung mal ausgerechnet, und das wäre brutto der Betrag den ich in den nächsten 19 Jahren bekommen würde.
Man kann Einspruch einlegen, aber welche Handhabe hat man da ? Wenn eine Satzung das vorgibt ?
Und wie lange wird die VAP Rente denn im Normalfall gezahlt, nur für einen bestimmten Zeitraum ? Ich bin immer davon ausgegangen, dass man diese VAP Rente erhält, bis man eben verstirbt.
Man wird mir ja auch in 19 Jahren immer noch diesen Betrag von meiner Pension abziehen, obwohl ich ihn ja dann rechnerisch nicht mehr erhalte.
Ich selber habe zu keinem Zeitpunkt eine Auszahlung gewünscht.
Die angegebene Hotline war nicht erreichbar und ob man mir da alle meine Fragen beantworten kann ?
Kennst sich jemand mit der VAP Rente aus ? Habe leider vergebens google in Anspruch genommen, ich finde leider nichts.
Wäre für eine Auskunft sehr dankbar.
Es geht um meine VAP Rente, die mir aus meiner Angestellten Zeit zusteht. (Das waren ca. 5 Jahre, bevor ich verbeamtet wurde)
Nun befinde ich mich bereits seit mehreren Jahren in DDU. Bekommen meine MIndestversorgung, die um den Betrag, der mir aus der VAP Rente zusteht ja gekürzt wird. Soweit, so gut.
Nun bekomme ich ein Schreiben, dass ich mit einer Einmalzahlung "abgefunden" werde, weil seit dem 01.01.16 laut §57 VAPS, Versicherungsrenten abzufinden sind, die einen bestimmten Betrag unterschreiten. Das tut er, um einige Cents.
Nun habe ich mir diese Einmalzahlung mal ausgerechnet, und das wäre brutto der Betrag den ich in den nächsten 19 Jahren bekommen würde.
Man kann Einspruch einlegen, aber welche Handhabe hat man da ? Wenn eine Satzung das vorgibt ?
Und wie lange wird die VAP Rente denn im Normalfall gezahlt, nur für einen bestimmten Zeitraum ? Ich bin immer davon ausgegangen, dass man diese VAP Rente erhält, bis man eben verstirbt.
Man wird mir ja auch in 19 Jahren immer noch diesen Betrag von meiner Pension abziehen, obwohl ich ihn ja dann rechnerisch nicht mehr erhalte.
Ich selber habe zu keinem Zeitpunkt eine Auszahlung gewünscht.
Die angegebene Hotline war nicht erreichbar und ob man mir da alle meine Fragen beantworten kann ?
Kennst sich jemand mit der VAP Rente aus ? Habe leider vergebens google in Anspruch genommen, ich finde leider nichts.
Wäre für eine Auskunft sehr dankbar.
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Dasselbe Schreiben habe ich auch bekommen und soll auch für denselben Zeitraum abgefunden werden. Die Höchstgrenze für die Auszahlung unterschreite ich auf einmal um ein paar Cent. Vermutlich soll gespart werden und versuchen kann man es ja mal..... Ich werde einen unabhängigen Rentenberater einschalten und berichte dann, was dabei rausgekommen ist. Einspruch werde ich in jedem Fall einlegen.
Grüße vom MOBB
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Ich glaube mich zu erinnern, dass so ein Verfahren bei laufenden Renten nicht möglich ist. Ähnliche Fälle wurden gerichtlich zur VBL entschieden.
Bekomme es aber jetzt nicht zusammen und schaue nach, wenn ich wieder vom verlängerten Wochenende aus Italien zurück bin.
Bekomme es aber jetzt nicht zusammen und schaue nach, wenn ich wieder vom verlängerten Wochenende aus Italien zurück bin.
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
ich habe mir die VAP Rente 1998 bei Eintritt in die Dienstunfähigkeit direkt auszahlen lassen,
waren etwa 8000 DM, dafür werden mir seit dem mtl. ca. 35 EUR abgezogen,
meine Meinung ist, was man hat, das hat man, wer weiß was später kommt,
wer das auch möchte, einfach einen Antrag auf Abfindung stellen.
waren etwa 8000 DM, dafür werden mir seit dem mtl. ca. 35 EUR abgezogen,
meine Meinung ist, was man hat, das hat man, wer weiß was später kommt,
wer das auch möchte, einfach einen Antrag auf Abfindung stellen.
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Ich bin seit Sept.2013 im Ruhestand und bekomme monatlich 40.-Euro VAP....
könnte ich auch noch einen Antrag auf Auszahlung stellen?
Gruss
Posttussi
könnte ich auch noch einen Antrag auf Auszahlung stellen?
Gruss
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
wenn du die Abfindung möchtest, kannst du einen Antrag dafür stellen, warum nicht ?
allerdings wird der VAP -Anteil auch nach der Abfindung als Einkommen gewertet,
z.B. wie es bei mir war beim Antrag auf Erhöhung des Beihilfesatztes
allerdings wird der VAP -Anteil auch nach der Abfindung als Einkommen gewertet,
z.B. wie es bei mir war beim Antrag auf Erhöhung des Beihilfesatztes
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
ex-basis-t hat geschrieben:wenn du die Abfindung möchtest, kannst du einen Antrag dafür stellen, warum nicht ?
allerdings wird der VAP -Anteil auch nach der Abfindung als Einkommen gewertet,
z.B. wie es bei mir war beim Antrag auf Erhöhung des Beihilfesatztes
Danke....
was hat der Beihilfesatz mit der Abfindung zu tun?
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Die 40.-Euro VAP,die ich monatlich bekomme,werden auch von meiner Versorgung abgezogen.
Abeer was hat das mit der Beihilfe zu tun?
das ist mir unklar....
Abeer was hat das mit der Beihilfe zu tun?
das ist mir unklar....
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
es geht nicht um die Beihilfe, sondern daß der abgezogene VAP- Anteil weiterhin als Einkommen anzugeben ist, wenn das Gesammteinkommen aufgezählt werden muß beim Staat.
in meiner Bezügemitteilung steht " ORR Ruhensbetrag § 55 " ca. -30 EUR
wahrscheinlich dieses Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html
bei mir ist der Abzug jetzt seit 15 Jahren, von einer zeitlichen Begrenzung noch nichts gelesen
aber vielleicht kann hier jemand eien Brief an die Versorgungsstelle schreiben und wegen der zeitlichen Begrenzung fragen
in meiner Bezügemitteilung steht " ORR Ruhensbetrag § 55 " ca. -30 EUR
wahrscheinlich dieses Gesetz
http://www.gesetze-im-internet.de/beamtvg/__55.html
bei mir ist der Abzug jetzt seit 15 Jahren, von einer zeitlichen Begrenzung noch nichts gelesen
aber vielleicht kann hier jemand eien Brief an die Versorgungsstelle schreiben und wegen der zeitlichen Begrenzung fragen
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Lohnt es sich denn diese Einmalauszahlung überhaupt zu beantragen?
ich habe 13 Jahre eingezahlt und bekomme seit 09.2013 40.-Euro monatlich.
Wird die Einmalauszahlung versteuert?
ich habe 13 Jahre eingezahlt und bekomme seit 09.2013 40.-Euro monatlich.
Wird die Einmalauszahlung versteuert?
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
ich glaube eher, der Kapitalisierungsfaktor dient zur Berechnung der VAP Rente anhand der eingezahlten Beiträge
weil es die VAP Rente ein Leben lang gibt, wird nach der Abfindung auch die Kürzung immer erfolgen, solange es die Pension gibt.
da ich 8500 DM bekam, wird eine Abfindung heute vermutlich auch 3000 bis 5000 EURO sein
weil es die VAP Rente ein Leben lang gibt, wird nach der Abfindung auch die Kürzung immer erfolgen, solange es die Pension gibt.
da ich 8500 DM bekam, wird eine Abfindung heute vermutlich auch 3000 bis 5000 EURO sein
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Ich werde morgen mal in Stuttgart anrufen und nachfragen....
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Posttussi hat geschrieben:Ich werde morgen mal in Stuttgart anrufen und nachfragen....
So,habe angerufen....
eine Auszahlung der gesamten VAP ist schon seit Jahren nicht mehr möglich....
Grüssle
Posttussi
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
das meinte ich damit wasmanhat hatman
ich würde aber den Callcentern Auskunft nicht alles glauben und trotzdem den Antrag stellen,
wenn es wirklich gewünscht wird,
macht zwar etwas Aufwand, aber wer weiß
denn: wer schreibt die bleibt
ich würde aber den Callcentern Auskunft nicht alles glauben und trotzdem den Antrag stellen,
wenn es wirklich gewünscht wird,
macht zwar etwas Aufwand, aber wer weiß
denn: wer schreibt die bleibt
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Re: Mitteilung Abfindung VAP Rente
Dann wäre Deine Monatsrente unter 40,36 gewesen?Drahtesel hat geschrieben:Posttussi hat geschrieben:Posttussi hat geschrieben:Ich werde morgen mal in Stuttgart anrufen und nachfragen....
So,habe angerufen....
eine Auszahlung der gesamten VAP ist schon seit Jahren nicht mehr möglich....
Grüssle
Posttussi
Es sei denn......
bei mir beruhte die Auszahlung nicht auf eigenen Wunsch - sondern erfolgte zwangsweise von der VAP - weil die zu erwartende monatliche Rente unter einem von der VAP festgelegten Grenzbetrag lag.
ich bekomme genau diese Summe und bei mir gibt´s keine Einmalzahlung....