Lehre plus Arbeitsverhältnis plus Studium = $$$ Rente?

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hwalther
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Lehre plus Arbeitsverhältnis plus Studium = $$$ Rente?

Beitrag von hwalther »

Hallo,

mir wurde vor einigen Jahren bekannt gemacht, dass man 60 Monatsbeiträge für die Versicherung in der Deutschen Rentenkasse gezahlt haben muss, um von dort eine Rente zu erhalten. Drei Jahre Postlehrzeit sind 36 Monate. Dann die 12. Klasse Fachoberschule (ein Jahr; jedoch mit einem Monat Überlappung). Anschließend arbeitete ich neun Monate als Schaltwart (FA1 in FFM). Dann schloss ich ein Studium an: Nachrichtentechnik in Dieburg (plus erst mal drei Mathematik-Semester) bei mir 60 Monate (keine gezahlten Beiträge).
Ohne das Studium komme ich auf 45 Arbeitsmonate. Mit der Fachoberschule wären es 56 Monate. Zusammen mit dem Studium (selbst nur die Regelzeit des NT-Studiums in Dieburg mit sechs Semestern) käme ich dann auf mindestens 92 Monate. Real (mit der Mahematik) sind es 110 Monate. Wie funktioniert das System? Wird das Studium rentenrechtlich mitgezählt?

Die Haupt-Schulzeit (scheint länderabhängig zwischen acht und zehn Jahren zu dauern) zählt meines Wissens nach nie zur Rente, da das Grundausbildungszeiten sind.

Auf Grund der früheren Information hat man mir die Rentenbeiträge der Lehr- und Arbeitszeit ausgezahlt (ca DM 8000.-) Wenn die Studienzeiten mitzählen, wäre diese Information falsch und ich müßte (ggf. nach Wiedereinzahlung der DM 8000.-) später eine Rente aus der Dt. Rentenversicherung erhalten können.

Wer kennt sich da aus?

Gruß und noch ein Frohes Neues Jahr!
H. Walther
Torquemada
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Re: Lehre plus Arbeitsverhältnis plus Studium = $$$ Rente?

Beitrag von Torquemada »

Wende dich mit deinem Anliegen an ein Beratungszentrum der Deutschen Rentenversicherung. Mache dort einen Termin aus. Vorlaufzeit meistens 5 bis 6 Wochen.
Die Spezialisten sind kompetent.

Vielfach geistern wirre Meinungen durch die Lande:

http://www.beamtentalk.de/auflosung-der ... t2667.html

DU bist offensichtlich der Meinung, dass du damals falsch beraten worden wärest und eigentlich die 60 Monate Wartezeit zusammen gehabt hättest, die du für einen Rentenanspruch brauchst.

Wäre dem so gewesen, hätte die Rentenversicherung dir KEIN Geld auszahlen dürfen. Hat sie aber.

Zur Anrechnung von schulischen Zeiten siehe:

http://www.deutsche-rentenversicherung. ... _node.html

Wichtig:
Anrechnungszeiten (wie eben das Studium) zählen normalerweise nicht bei den Wartezeitmonaten mit.

Beginnt eine Rente erst ab 2009, können sich nur der Besuch einer Fachschule und berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen rentensteigernd auswirken. Andere Schul- oder Studienzeiten zählen allein bei der Wartezeit von 35 Jahren mit.
Diese Wartezeit wird für Anträge auf Altersrente für schwerbehinderte Menschen gebraucht bzw. für die Rente für langjährig versicherte.
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