Hallo und guten Tag !
Ich bin Kommunalbeamter in BW. Zum 01.07.2014 wurde ich als dauerhaft dienstunfähig frühpensioniert; nach veränderter Diagnose nun jedoch m. E. voll arbeitsfähig. Auf meinen Antrag und nach amtsärztlicher Untersuchung trete ich jetzt meinen Dienst wieder an. Während der sechsmonatigen Wiedereingliederung gelte ich jedoch amtlicherseits weiter als "dienstunfähig".
Frage 1: Wann benachrichtige ich Krankenversicherung und Versorgungsverband ?
Frage 2: Ich werde erneut hoheitliche Aufgaben erfüllen, doch wer ist während der Wiedereingliederung der Dienstherr ?
Schon jetzt vielen Dank !
Reaktivierung
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Re: Reaktivierung
Hallo scarface,
dir hatte hier niemand geantwortet, zu deiner Frage gab es in diesem Thread http://www.beamtentalk.de/viewtopic.php ... 7&start=30 eine rege Diskussion, die dort aber nicht weitergeführt werden soll.
Mich interessiert, wie / ob du die Ratschläge umgesetzt hast, die Reaktion des Diensthern und der Stand.
LG
dir hatte hier niemand geantwortet, zu deiner Frage gab es in diesem Thread http://www.beamtentalk.de/viewtopic.php ... 7&start=30 eine rege Diskussion, die dort aber nicht weitergeführt werden soll.
Mich interessiert, wie / ob du die Ratschläge umgesetzt hast, die Reaktion des Diensthern und der Stand.
LG
Re: Reaktivierung
Hallo !
Es ist ein Kampf gegen Windmühlen: Ich trat diesen sechsmonatigen Arbeitsversuch an und übe originär hoheitliche Aufgaben (konkret: Einbürgerungen) aus. Allerdings stellt sich mein Dienstherr stur: So lange ich als "nicht dienstfähig" gälte - also bis zu einer abschließenden amtsärztlichen Untersuchung Mitte nächsten Monats - betrachte man das Ganze als bloße "Wiedereingliederung" ohne Anspruch auf Besoldung oder Urlaub.
Inzwischen schaltete ich das Regierungspräsidium ein, dem wohl auch schon eine Stellungnahme meiner Stadtverwaltung vorliegt. Auf die endgültige Antwort warte ich allerdings noch.
Es ist ein Kampf gegen Windmühlen: Ich trat diesen sechsmonatigen Arbeitsversuch an und übe originär hoheitliche Aufgaben (konkret: Einbürgerungen) aus. Allerdings stellt sich mein Dienstherr stur: So lange ich als "nicht dienstfähig" gälte - also bis zu einer abschließenden amtsärztlichen Untersuchung Mitte nächsten Monats - betrachte man das Ganze als bloße "Wiedereingliederung" ohne Anspruch auf Besoldung oder Urlaub.
Inzwischen schaltete ich das Regierungspräsidium ein, dem wohl auch schon eine Stellungnahme meiner Stadtverwaltung vorliegt. Auf die endgültige Antwort warte ich allerdings noch.
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Re: Reaktivierung
Klar, dein Dienstherr darf dich nicht reaktivieren, solange du nicht als dienstfähig giltst.
Aber er darf dir auch keine Dienstaufgaben übertragen, solange du im Ruhestand bist.
Eine Wiedereingliederung im Ruhestand gibt es nicht.
Wenn nächsten Monat erneut amtsärztlich begutachtet wird, ob Dienstfähigkeit vorliegt, dann muss der Dienstherr so lange abwarten, bis diese Überprüfung abgeschlossen ist, um über deine Reaktivierung zu entscheiden.
Wenn dir an einer Beschleunigung des Reaktivierungsverfahrens gelegen ist (so verstehe ich dich), kannst du evtl. durch Antrag erreichen, dass die Begutachtung schon vorher erfolgt.
(Was ist eigentlich, wenn der AA kein "grünes Licht" gibt, nach Ablauf der 6 Monate feststellen sollte, dass keine DFähigkeit vorliegt?)
Hast du keinen Anwalt eingeschaltet?
Schon alleine wegen des Risikos eines Unfalls (Weg von/zur Dienststelle, Unfall in Dienststelle) kann ich dir nur dringend raten, deine Tätigkeit sofort einzustellen. Wie wärst du in einem solchen Fall abgesichert?!
Die Personalvertretung interessiert sich vielleicht dafür, von deinem Fall zu erfahren. Hast du sie schon informiert?
(Ja, ich weiß, nicht in allen Bereichen und BLändern kann man von deren Engagement und Interesse ausgehen.)
Es ist für mich nicht verständlich, warum du nach allen Hinweisen (im anderen Thema) die Aufgaben weiterhin erfüllst und so tust als sei eine Wiedereingliederung rechtens.
LG
Aber er darf dir auch keine Dienstaufgaben übertragen, solange du im Ruhestand bist.
Eine Wiedereingliederung im Ruhestand gibt es nicht.
Wenn nächsten Monat erneut amtsärztlich begutachtet wird, ob Dienstfähigkeit vorliegt, dann muss der Dienstherr so lange abwarten, bis diese Überprüfung abgeschlossen ist, um über deine Reaktivierung zu entscheiden.
Wenn dir an einer Beschleunigung des Reaktivierungsverfahrens gelegen ist (so verstehe ich dich), kannst du evtl. durch Antrag erreichen, dass die Begutachtung schon vorher erfolgt.
(Was ist eigentlich, wenn der AA kein "grünes Licht" gibt, nach Ablauf der 6 Monate feststellen sollte, dass keine DFähigkeit vorliegt?)
Hast du keinen Anwalt eingeschaltet?
Schon alleine wegen des Risikos eines Unfalls (Weg von/zur Dienststelle, Unfall in Dienststelle) kann ich dir nur dringend raten, deine Tätigkeit sofort einzustellen. Wie wärst du in einem solchen Fall abgesichert?!
Die Personalvertretung interessiert sich vielleicht dafür, von deinem Fall zu erfahren. Hast du sie schon informiert?
(Ja, ich weiß, nicht in allen Bereichen und BLändern kann man von deren Engagement und Interesse ausgehen.)
Es ist für mich nicht verständlich, warum du nach allen Hinweisen (im anderen Thema) die Aufgaben weiterhin erfüllst und so tust als sei eine Wiedereingliederung rechtens.
LG