
16 wochen krank in 2015
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16 wochen krank in 2015
Dieses Jahr war gesundheitlich ein Desaster für mich. Mit meinen Krankentagen ( alle mit Attest!), einer Kur Anfang des Jahres und einer OP die im Dezember noch ansteht, werden es dann 14-16 Wochen gewesen sein.
Ich bin Beamtin auf Lebenszeit und bald 50. Außer den Gesprächen, die mein Chef bisher mit mir bzgl.Wiedereingliederung geführt hat, gab es bisher keine Konsequenzen. Mit was muss ich jetzt rechnen? Kann mir da jemand etwas zu sagen?

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Re: 16 wochen krank in 2015
Selbst wenn ein Verfahren zur Zurruhesetzung wegen Dienstunfähigkeit angeleiert wird, geht es dann immer um die Prognose für die Zukunft. Und in der Zukunft scheinst du nach deinen Äußerungen ja normal dienstfähig zu sein.
Re: 16 wochen krank in 2015
Danke für das Feeyback, Torquemada!
Ich bin sicher nicht dienstunfähig, aber in den letzten 3 Jahren häufen sich die Wehwehchen, frau wird ja auch nicht jünger...und da ich Polyarthrose habe, werde ich vermutlich nicht das letzte Mal unters Messer kommen dieses Jahr. Gut, dann warte ich ab! Mein Chef ist zwar nicht glücklich über meine Krankenzeiten, aber er verhält sich korrekt und tlws. sogar verständnisvoll. Schauen wir mal....
Ich bin sicher nicht dienstunfähig, aber in den letzten 3 Jahren häufen sich die Wehwehchen, frau wird ja auch nicht jünger...und da ich Polyarthrose habe, werde ich vermutlich nicht das letzte Mal unters Messer kommen dieses Jahr. Gut, dann warte ich ab! Mein Chef ist zwar nicht glücklich über meine Krankenzeiten, aber er verhält sich korrekt und tlws. sogar verständnisvoll. Schauen wir mal....
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Re: 16 wochen krank in 2015
Am besten mal den entsprechenden § 44 Abs. 1, S. 2 BBG durchlesen...
Auch wenn Du keinen Krankentag hast, aber die Prognose für die nächsten 6 Monate eine Dienstunfähigkeit vermuten lassen,
kann der Dienstherr ein DDU-Verfahren einleiten.
Das aber wird nur geschehen, wenn ein Dienstherr das will !
Auch wenn Du keinen Krankentag hast, aber die Prognose für die nächsten 6 Monate eine Dienstunfähigkeit vermuten lassen,
kann der Dienstherr ein DDU-Verfahren einleiten.
Das aber wird nur geschehen, wenn ein Dienstherr das will !