Wechsel anderes Bundesland/Rückforderung von AnwBezügen???
Verfasst: 25. Mär 2008, 12:49
Hi!
Als Finanzanwärter hat man sich ja für 5 Jahre verpflichtet. Diese Zeit läuft zum 30.09.08 bei mir aus.
Falls mein Wechsel in ein anderes Bundesland noch vorher klappt, muss ich dann mit der Rückforderung meiner Anwärterbezüge für ein Jahr rechnen?
Hat damit jemand Erfahrungen oder kennt sich aus?
Danke!
Christina
Als Finanzanwärter hat man sich ja für 5 Jahre verpflichtet. Diese Zeit läuft zum 30.09.08 bei mir aus.
Falls mein Wechsel in ein anderes Bundesland noch vorher klappt, muss ich dann mit der Rückforderung meiner Anwärterbezüge für ein Jahr rechnen?
Hat damit jemand Erfahrungen oder kennt sich aus?
Danke!
Christina