Zurruhesetzungsverfahren

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Dienstunfall_L
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Zurruhesetzungsverfahren

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

ich habe Fragen für den - natürlich hypothetischen Fall :-) - dass bei einem Landesbeamten auf Lebenszeit die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand gem. § 26 Beamtenstatusgesetz beabsichtigt ist.

1. Muss der Beamte auf das Vorhandensein eines bestimmten Wortlauts achten, wenn die "gesundheitlichen Gründe" für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand unfallbedingt sind, also anerkannt ist, dass ein Dienstunfall die Gesundheitsschädigung verursacht hat, die nun zum Verfahren führt?

2. Erst kommt eine Ankündigung, dass die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand beabsichtigt ist und der Beamte hat 2 Wochen Zeit, um Einwendungen vorzubringen (Verwaltungsverfahrensgesetz).
Welche Einwendungen sind hier möglich, um das Verfahren zu verzögern, wenn Fachärzte und Amtsarzt nichts Widersprüchliches befunden?

3. Nach der Ankündigung (also 2.) wird die Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand dann durchgeführt und man hat 1 Monat Widerspruchsfrist.
Wie lässt sich hier das Verfahren verzögern, falls das überhaupt möglich ist, wenn unterstellt ist, dass Fachärzte und Amtsarzt nichts Widersprüchliches befunden?
Muss hier darauf geachtet werden, dass etwas vom Dienstunfall als Ursache im Bescheid steht?

Falls jemand Ideen hat oder eigene Erfahrungen oder Links zu hilfreichen Seiten zu diesem Thema, dann wäre das großartig und ich danke im Voraus!
LG, L.
indiana
Beiträge: 5
Registriert: 9. Mär 2015, 12:14
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Re: Zurruhesetzungsverfahren

Beitrag von indiana »

Dienstunfall_L hat geschrieben:Hallo,

...1. Muss der Beamte auf das Vorhandensein eines bestimmten Wortlauts achten, wenn die "gesundheitlichen Gründe" für die vorzeitige Versetzung in den Ruhestand unfallbedingt sind, also anerkannt ist, dass ein Dienstunfall die Gesundheitsschädigung verursacht hat, die nun zum Verfahren führt?...
LG, L.
Hallo L.,

in diesem Fall wurde ich sofort einen Antrag auf Festellung der Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) stellen, ab einer festgestellten MdE von 30% steht dir ein monatlich zu zahlender Unfallausgleich zu. Bei einer festgestellten MdE kannst du davon ausgehen, dass sich bei einer dienstunfallbedingten Zurruhesetzung auch das Ruhegehalt um die gesetzlich vorgesehenen 20% auf max. 75% (statt der normalen 71,75%) erhöht, kein Abschlag (3,6%/p.a., begrenzt auf max. 10,8%) vorgenommen wird, und die Hinzuverdienstgrenzen höher als die üblichen 5400€ p.a. liegen.

Bei einem ablehnenden Bescheid der MdE kannst du davon ausgehen, dass auch eine Zurruhesetzung nicht dienstunfallbedingt sein wird.
Bereits gegen den ablehnenden "MdE-Bescheid" steht dir der Rechtsweg offen (Widerspruch und ggflls. Klage).

Kommt während dieser anhängigen Klage (d)ein nicht dienstunfallbedingter Zurruhesetzungsbescheid, wird dieser regelmäßig aufgrund § 80 (2) Nr. 4 VwGO wg. öffentliches Interesse ohne aufschiebende Wirkung erlassen werden. Hiergegen kannst du versuchen gerichtlich gem. § 80 (5) VwGO unter Hinweis auf die anhängige "MdE-Klage" den sofortigen Vollzug aussetzen und wieder die aufschiebende Wirkung bis zum Abschluss der MdE-Klage herstellen zu lassen. Damit hast du die gewünschte Zeit gewonnen, musst aber das Kostenrisiko (Gerichts- und Anwaltskosten) beachten, wäre IMHO ein Rechenexempel i.S. einer Kosten-/Nutzenrechnung. Wobei vor dem VG keine Anwaltszwang besteht, könnte man also selber machen.

Ob es klappt, weiß ich leider nicht. Bin diesbezüglich für jeden Hinweis offen.

Weitere Zeit liesse sich eventuell mit einer festgestellten Schwerbehinderteneigenschaft (ab 50% Grad der Behinderung) bzw. einer Gleichstellung (bei 30+40% GdB) gewinnen, da hier neben dem Personalrat noch die Schwerbehindertenvertretung und im Fall der Gleichstellung das Integrationsamt mitzureden haben. Die erforderlichen Beteiligungen und Abstimmungen dauern halt.
Dienstunfall_L
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Re: Zurruhesetzungsverfahren

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo indiana,
ein GdS mit entsprechendem Unfallausgleich wurde inzw. bewilligt (es heißt nicht mehr MdE in den meisten Bundesländern), den Antrag hatte ich schon vor längerer Zeit gestellt. Ich lege gg den Bescheid Widerspruch ein, insoweit er bestimmte Feststellungen bzw. Höhe des GdS betrifft.
Auch einen Antrag auf Feststellung einer SchwB hatte ich gestellt und habe unbefristet GdB 50 bewilligt bekommen.
Deine Ratschläge sind wirklich wichtig für (Dienstunfall)Betroffene, danke dir ( auch wenn ich sie schon befolgt habe).

Noch ist es nicht soweit, dass eine Klage erforderlich wäre (wäre auch noch nicht möglich).

Danke für deine hilfreichen Gedanken und Hinweise für ein evtl. Klageverfahren!
LG, L.

P.S. Unfallruhegehalt: Die "max. 75%" gibt es nicht (mehr) in allen Bundesländern, ... muss jeder im eigenen Landes(beamtenversorgungs)gesetz prüfen.
indiana
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Re: Zurruhesetzungsverfahren

Beitrag von indiana »

Hi,

prima gelaufen, dann kannst du das doch ganz entspannt abwarten.

LG Indi

PS: Beim Bund MdE und gem. § 36 (3) BeamtVG max. 75% oder übersehe ich da was?
Dienstunfall_L
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Re: Zurruhesetzungsverfahren

Beitrag von Dienstunfall_L »

Hallo,

entspannt ist anders ...

Zum P.S. / Unfallruhegehalt:
Bund weiß ich nicht, hab unter Landesbeamten gepostet. Bei meiner Recherche hab ich gesehen, dass die Länderregelungen verschieden sind, also wirklich selber und unbedingt die letzte Fassung prüfen.
In einem anderen Post hier im Forum schrieb auch jmd. über eine Abgabe von 0,9...%, Ausgleich...? Von den mindestens 66 2/3 % waren diese 0,9..% abgezogen, der TN hatte das bereits prüfen lassen, war wohl korrekt.

LG, L.
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