Hallo zusammen
Ich bin mit 37 Jahren aufgrund eines DU im Ruhestand und erhalte Unfallbezüge (63,61 % aus A7/09) und Unfallausgleich ( 40 % MdE).
Ein Bekannter möchte mir einen Home Office Job anbieten, bei dem Ich ca. 2 Stunden täglich Kundenanfragen etc beantworte.
Meine Frage:
- Genehmigungspflichtig JA/ NEIN ?!
- Wieviel darf ich dazu verdienen, ohne das mir Streichungen drohen?
- Kann man Pauschal sagen, ohne Probleme 450 Euro, oder gilt das nur für Ruhestandsbeamte die nicht wegen DU im Ruhestand sind ??
Danke für eure Hilfe!!
Unfallruhegehalt und Nebentätigkeit
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Re: Unfallruhegehalt und Nebentätigkeit
Hallo nobody,
deine Frage kann ich nicht kompetent beantworten, habe aber gelesen, dass die Versorgungsstelle dir die Grenze benennen kann (oder sie sogar i.wo abzulesen ist?).
Darf ich fragen, von wann dein Bescheid über den Unfallausgleich (die MdE-Höhe) ist?
Inzwischen müsste statt MdE der GdS festgelegt werden, wann die einzelnen Länder das geändert haben (und ob inzw. alle die Änderung vollzogen haben), weiß ich nicht.
Auch deine Angaben zum Unfallruhegehalt wundern mich. Ich habe gelesen, dass bei der Berechnung von U.ruhegehalt immer die letzte Stufe zugrundegelegt werden muss. Ist 9 die letzte Stufe, die du hättest erreichen können?
Bei 63,61% bin ich mir unsicher: einige Bundesländer scheinen zu rechnen "erdienter Ruhegehaltssatz plus 20%", aber meines Wissens heißt es auch "mindestens 66,7 (?) %".
Eventl. ist es sinnvoll, die Zahlen noch einmal prüfen zu lassen.
Dies ist kein juristischer Rat, ich bin Laie, aber wegen eines eigenen Dienstunfalls gerade selber "im Thema".
Sorry fürs off topic.
LG, L.
deine Frage kann ich nicht kompetent beantworten, habe aber gelesen, dass die Versorgungsstelle dir die Grenze benennen kann (oder sie sogar i.wo abzulesen ist?).
Darf ich fragen, von wann dein Bescheid über den Unfallausgleich (die MdE-Höhe) ist?
Inzwischen müsste statt MdE der GdS festgelegt werden, wann die einzelnen Länder das geändert haben (und ob inzw. alle die Änderung vollzogen haben), weiß ich nicht.
Auch deine Angaben zum Unfallruhegehalt wundern mich. Ich habe gelesen, dass bei der Berechnung von U.ruhegehalt immer die letzte Stufe zugrundegelegt werden muss. Ist 9 die letzte Stufe, die du hättest erreichen können?
Bei 63,61% bin ich mir unsicher: einige Bundesländer scheinen zu rechnen "erdienter Ruhegehaltssatz plus 20%", aber meines Wissens heißt es auch "mindestens 66,7 (?) %".
Eventl. ist es sinnvoll, die Zahlen noch einmal prüfen zu lassen.
Dies ist kein juristischer Rat, ich bin Laie, aber wegen eines eigenen Dienstunfalls gerade selber "im Thema".
Sorry fürs off topic.
LG, L.
Re: Unfallruhegehalt und Nebentätigkeit
Hallo L
Mein Bescheid ist aus 2013 und in Bayern ticken die Uhren anders. Hier gibt es die MdE noch.
Zudem ist 9 die Endstufe bei A7
Was die 66 2/3 Regelung angeht, so habe ich das damals auch über einen Anwalt prüfen lassen. De facto ist das im Gesetzestext immer noch so zu lesen, aber laut Art. 107 Abs. 2 BEAMTVG wird ein Anpassungsfaktor von 0,95667 angewandt. Dieser Anpassungsfaktor beruht auf der Versorgungsgesetzänderung vom 29.12.2001 (BGBL I S. 3926) und ist rechtens.
In einem früheren Thread wurde bezüglich Nebeneinkünfte folgende Aussage getroffen.
Die Differenz ( laut Bezügemitteilung ) der rgf. Bezüge und dem Ruhegehalt ist der Betrag der abzugsfrei dazu verdient werden kann ( in meinem Fall ca. 1000 Euro )
oder
man nehme das Grundgehalt und errechne die Differenz zu dem 1,5 fachen Betrag der der Endstufe aus A3 ( wären dann bei mir ca. 800 Euro )
Ich weiss jetzt nur nicht welche Regelung dann Anwendung findet ??
Mein Bescheid ist aus 2013 und in Bayern ticken die Uhren anders. Hier gibt es die MdE noch.
Zudem ist 9 die Endstufe bei A7
Was die 66 2/3 Regelung angeht, so habe ich das damals auch über einen Anwalt prüfen lassen. De facto ist das im Gesetzestext immer noch so zu lesen, aber laut Art. 107 Abs. 2 BEAMTVG wird ein Anpassungsfaktor von 0,95667 angewandt. Dieser Anpassungsfaktor beruht auf der Versorgungsgesetzänderung vom 29.12.2001 (BGBL I S. 3926) und ist rechtens.
In einem früheren Thread wurde bezüglich Nebeneinkünfte folgende Aussage getroffen.
Die Differenz ( laut Bezügemitteilung ) der rgf. Bezüge und dem Ruhegehalt ist der Betrag der abzugsfrei dazu verdient werden kann ( in meinem Fall ca. 1000 Euro )
oder
man nehme das Grundgehalt und errechne die Differenz zu dem 1,5 fachen Betrag der der Endstufe aus A3 ( wären dann bei mir ca. 800 Euro )
Ich weiss jetzt nur nicht welche Regelung dann Anwendung findet ??
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- Moderator
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Re: Unfallruhegehalt und Nebentätigkeit
Schreibe doch deine Zahlstelle konkret an und bitte um Mittelung der Grenzen.
Ich bin jetzt auch in Ruhestand und werde das genauso machen. Ohne dass ich konkret einen Job in Aussicht habe.
Ich bin jetzt auch in Ruhestand und werde das genauso machen. Ohne dass ich konkret einen Job in Aussicht habe.
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- Registriert: 7. Mär 2015, 11:05
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Re: Unfallruhegehalt und Nebentätigkeit
Hallo nobody,
du hast geschrieben:
"... laut Art. 107 Abs. 2 BEAMTVG wird ein Anpassungsfaktor von 0,95667 angewandt. Dieser Anpassungsfaktor beruht auf der Versorgungsgesetzänderung vom 29.12.2001 (BGBL I S. 3926) und ist rechtens. ..."
Ich bin heute bei der Suche nach etwas anderem über diesen "Anpassungsfaktor" gestolpert, dass der als Abzug ansteht, war in meinem ( rein hypothetischen) Fall gar nicht berücksichtigt.
Nach dem, was ich heute gelesen habe, kommt der Anpassungsfaktor bei einer Unfallruhegehaltberechnung nicht zum Tragen. Ich bin nicht fit in Jura und kann dir nur raten, das noch einmal zu recherchieren.
Bei Interesse kann ich berichten, ob er bei mir angewandt wird, dieser knapp-1%-Anpassungsfaktor.
Ich will dir dein Thema nicht schreddern, du hast ja Fragen zum Zuverdienst ....
LG, L.
du hast geschrieben:
"... laut Art. 107 Abs. 2 BEAMTVG wird ein Anpassungsfaktor von 0,95667 angewandt. Dieser Anpassungsfaktor beruht auf der Versorgungsgesetzänderung vom 29.12.2001 (BGBL I S. 3926) und ist rechtens. ..."
Ich bin heute bei der Suche nach etwas anderem über diesen "Anpassungsfaktor" gestolpert, dass der als Abzug ansteht, war in meinem ( rein hypothetischen) Fall gar nicht berücksichtigt.
Nach dem, was ich heute gelesen habe, kommt der Anpassungsfaktor bei einer Unfallruhegehaltberechnung nicht zum Tragen. Ich bin nicht fit in Jura und kann dir nur raten, das noch einmal zu recherchieren.
Bei Interesse kann ich berichten, ob er bei mir angewandt wird, dieser knapp-1%-Anpassungsfaktor.
Ich will dir dein Thema nicht schreddern, du hast ja Fragen zum Zuverdienst ....
LG, L.