Guten Tag,
ich mache mir gerade etwas Gedanken bzgl. einer Situation, vielleicht kann mir ja einer einen Tipp geben. Folgende Situation ist eingetreten:
Es geht um einen kommunalen nds. Beamten einer kreisfreien Stadt. Mit A9 begonnen, passend eine A10 Stelle inkl. Beförderung erhalten und dank interner Bewerbung seit Juni 2015 (also seit 1,5 Monaten) im Besitz einer A11 - Planstelle. Die Beförderung hierfür noch nicht erhalten, da die letzte Beförderung erst im Januar 2015 erhalten, daher auf die Beförderung zu Januar 2016 eingestellt.
Nun hat am heutigen Tage der Oberbürgermeister eine Haushaltssperre verhängt, in dieser werden sämtliche (externen) Nachbesetzungen gestoppt und alle allgemeinen Beförderungen für Beamte gesperrt. Diese gilt auf unbestimmte Zeit.
Nun meine Frage: So wie ich das verstehe besetzt man dann eine Planstelle, bekommt ggf. sehr gute Bewertungen und wird dennoch nicht befördert? Oder verhält es sich in diesem Fall anders, da die Planstelle bereits vor der Haushaltssperre besetzt wurde und lediglich die Zeit noch nicht erfüllt wurde?
Wäre für ein paar Ratschläge dankbar. Denn sollte die Beförderung tatsächlich nicht kommen wäre ja ggf. ein Wechsel des Dienstherren zur eigentlichen Zeit der Beförderung anstrebsam...
Gruß,
Tobias
Beförderung Haushaltssperre
Moderator: Moderatoren
Re: Beförderung Haushaltssperre
In meiner kreisfreien Stadt / NRW verhängt die Haushaltssperre nicht der OB, als Chef der Verwaltung verkündet er sie. Der wäre auch leicht umzustimmen.
Haushaltssperre erläßt i.d.R. die Bezirksregierung (z.B. Arnsberg). Das heißt es besteht Einstellungs - und Beförderungsstopp. Jedes Jahr muss der Haushaltsplan (darunter auch Beförderungen) zur Prüfung vorgelegt und genehmigt werden.
D.h. auch bei laufender Haushaltssperre gibt es wieder Beförderungen, sobald es der Finanzplan erlaubt. Da können Beförderungen natürlich länger dauern, werden ggflls. auch rückwirkend ernannt. So war es bei mir der Fall.
In anderen Städten sieht es auch nicht besser aus. Daher würde ich nicht zu schwarz sehen.
Haushaltssperre erläßt i.d.R. die Bezirksregierung (z.B. Arnsberg). Das heißt es besteht Einstellungs - und Beförderungsstopp. Jedes Jahr muss der Haushaltsplan (darunter auch Beförderungen) zur Prüfung vorgelegt und genehmigt werden.
D.h. auch bei laufender Haushaltssperre gibt es wieder Beförderungen, sobald es der Finanzplan erlaubt. Da können Beförderungen natürlich länger dauern, werden ggflls. auch rückwirkend ernannt. So war es bei mir der Fall.
In anderen Städten sieht es auch nicht besser aus. Daher würde ich nicht zu schwarz sehen.
Re: Beförderung Haushaltssperre
Innerhalb eines Jahres von A10 auf A11? Respekt!