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Hessen - Entschädigung wegen Diskriminierung bei Besoldung

Verfasst: 18. Jul 2015, 14:26
von bienchen12
Hallo,

ich denke, viele werden davon gehört haben und sicher auch bei ihrem Dienstherrn Entschädigungsansprüche geltend gemacht haben.
Nachdem ja nun das Bundesverwaltungsgericht am 30.10.2014 in Diskriminierungsfällen aus anderen Bundesländern den klagenden Beamten Entschädigungen zugesprochen hat, habe ich bei meinem Dienstherren (Kommune in Hessen) an der Tür geklopft, wie es denn nun mit den Zahlungen hinsichtlich der von mir geltend gemachten Entschädigungen aussieht.
Dazu erhielt ich Ende Mai die schriftliche Auskunft, das Land Hessen habe einen Erlass angekündigt, in dem die weitere Verfahrensweise für Hessen einheiltich festgelegt werden soll.

Nun frage ich mich, was hat der Erlass mit meinen individualrechtlichen Ansprüchen zu tun und was wird wohl das Land Hessen für eine Regelung erlassen? :?:

Habt Ihr konkretere Erkenntnisse, seid Ihr evtl. schon weiter gekommen oder habt am Ende sogar eine Klage am laufen? ich weiß von mehreren Klagen vor dem VG Frankfurt, leider findet man im Netz zum Fortgang nichts.
Von einer Kollegin weiß ich z.B., dass das Land Hessen seinen ANGESTELLTEN, die seinerzeit Ansprüche wegen der Altersdiskriminierung geltend gemacht hatten, längst ihre Entschädigung erhalten haben. Warum also dann diese Hinhalterei bei den Beamten?

Würde mich über hilfreiche Beiträge freuen, andere vielleicht auch...

Re: Hessen - Entschädigung wegen Diskriminierung bei Besoldu

Verfasst: 19. Jul 2015, 20:46
von Baumschubser
Da passiert vorläufig gar nichts, weil die Sache beim Bundesverfassungsgericht anhängig ist.

Steht übrigens alles hier bereits drin:

http://www.beamtentalk.de/altersdiskrim ... t4843.html

Re: Hessen - Entschädigung wegen Diskriminierung bei Besoldu

Verfasst: 25. Jul 2015, 13:31
von arme Sau
bienchen12 hat geschrieben: ...
Warum also dann diese Hinhalterei bei den Beamten?

Würde mich über hilfreiche Beiträge freuen, andere vielleicht auch...
Das ist keine Hinhalterei, sondern es gibt einfach NICHTS !
Altersdiskriminierung: BVerfG weist Verfassungsbeschwerden zurück

http://www.sdrb.de.dd25630.kasserver.co ... bescheide/

Re: Hessen - Entschädigung wegen Diskriminierung bei Besoldu

Verfasst: 7. Aug 2015, 18:11
von bienchen12
So ganz glaube ich das noch nicht, denn in Hessen wurde ein neues Besoldungsrecht erst zum 01.03.2014 eingeführt.
Seit der Verkündung des BAG_Urteils in 2011 wurden die Beamten also weiterhin Monat für Monat diskriminiert. Also kann ich auch Monat für Monat dies nach dem AGG geltend machen.
Wenn ich also z.B. zum 01.12.2012 die Diskriminierung bei meinem Dienstherren angezeigt und Ansprüche geltend gemacht habe, müsste ich also bis 2 Monate rückwirkend Ansprüche sehr wohl haben, eben bis zur Besoldung 02/2014.
Es kann ja nicht sein, nur weil ich schon 2011 diskriminiert wurde und nicht gleich was gesagt habe, ich später kein Recht mehr habe, bei fortdauernder Diskriminierung (Dauertatbestand) Ansprüche geltend zu machen. Es ist nur eine Grenze gesetzt, wie weit zurückreichend ich Ansprüche geltend machen darf.
Nur zum Vergleich: bei Mobbing kann ich ja auch jederzeit, solange ich gemobbt werde bzw. bis 2 Monate danach, Ansprüche geltend machen. Es kommt nicht darauf an, wann das angefangen hat und dass ich keine Rechte mehr hätte, wenn ich mehr als 2 Monate verstreichen lasse, ehe ich zu Rechtsmitteln greife und mich auf das AGG berufe.

Also liebe Hessen - dafür dass wir so lange diskriminiert wurden, sollten wir doch einen Anspruch schon haben, oder?

Re: Hessen - Entschädigung wegen Diskriminierung bei Besoldu

Verfasst: 7. Aug 2015, 19:12
von Bananen-Willi
Was Sie glauben oder nicht, ist hier völlig unerheblich. Ebenso die hier im Forum geäußerten Meinungen. Wenn Sie der Meinung sind, einen Rechtsanspruch aufgrund von Diskriminierung zu haben, Ihr oberster Dienstherr dies aber verneint, müssen Sie diesen eben unter Zuhilfenahme eines Fachanwalts einklagen. Das BVerwG hatte die Tür dafür ziemlich weit aufgestoßen, das BVerfG ganz schnell wieder zugemacht. Die Chancen für einen Erfolg einer solchen Klage dürften gegen Null tendieren.