ich denke, viele werden davon gehört haben und sicher auch bei ihrem Dienstherrn Entschädigungsansprüche geltend gemacht haben.
Nachdem ja nun das Bundesverwaltungsgericht am 30.10.2014 in Diskriminierungsfällen aus anderen Bundesländern den klagenden Beamten Entschädigungen zugesprochen hat, habe ich bei meinem Dienstherren (Kommune in Hessen) an der Tür geklopft, wie es denn nun mit den Zahlungen hinsichtlich der von mir geltend gemachten Entschädigungen aussieht.
Dazu erhielt ich Ende Mai die schriftliche Auskunft, das Land Hessen habe einen Erlass angekündigt, in dem die weitere Verfahrensweise für Hessen einheiltich festgelegt werden soll.
Nun frage ich mich, was hat der Erlass mit meinen individualrechtlichen Ansprüchen zu tun und was wird wohl das Land Hessen für eine Regelung erlassen?

Habt Ihr konkretere Erkenntnisse, seid Ihr evtl. schon weiter gekommen oder habt am Ende sogar eine Klage am laufen? ich weiß von mehreren Klagen vor dem VG Frankfurt, leider findet man im Netz zum Fortgang nichts.
Von einer Kollegin weiß ich z.B., dass das Land Hessen seinen ANGESTELLTEN, die seinerzeit Ansprüche wegen der Altersdiskriminierung geltend gemacht hatten, längst ihre Entschädigung erhalten haben. Warum also dann diese Hinhalterei bei den Beamten?
Würde mich über hilfreiche Beiträge freuen, andere vielleicht auch...