
ich bin neu hier und habe mich aufgrund folgender Frage hier angemeldet:
ich habe am 01.09.2011 den Vorbereitungsdienst im mD angefangen und diesen am 25.06.2013 beendet.
Aufgrund eines gesundheitlichen Problems, das vor der 'Verbeamtung auf Probe' abgeklärt werden sollte, verlor ich meinen Beamtenstatus und wurde nach der Ausbildung zunächst tariflich beschäftigt.
Am 01.10.2013 erhielt ich dann auch endlich meine Urkunde als Beamter auf Probe.
Nun sind 2 Jahre um seit Beendigung der Ausbildung und alle meine Kollegen, die mit mir damals die Ausbildung gemacht haben, erhalten bereits das Gehalt A6 Stufe 2, wohingegen ich leider immer noch nach Stufe 1 bezahlt werde.
Wird die Zeit als tarifl. Beschäftigte nicht angerechnet (habe die selbe Tätigkeit ausgeübt wie jetzt als Beamte) ? Und wenn nicht, wann komme ich in Stufe 2.. erst am 01.10.2015, wenn meine zwei Jahre als Beamte auf Probe um sind ?
Habe z.B. im März einen Brief erhalten, dass meine "Vordienstzeiten" als tarifl. Besch. als "ruhegehaltfähige Dienstzeiten" angerechnet werden.
Gilt das nur später für die Pension, nicht aber für die Anrechnung zum Stufenaufstieg?
Finde das schon ein wenig gemein, da es damals bereits so blöd für mich gelaufen ist, als ich die Ausbildung beendet habe (das gesundheitl. Problem hätte man schließlich auch schon viel früher abklären lassen können und mir das nicht erst zur Prüfungsphase kurz vor Ende der Ausbildung mitteilen müssen). Nun habe ich nach 2 Jahren weitere finanzielle Einbußen aufgrund dieser Sache im Gegensatz zu meinen Ausbildungskollegen und das ärgert mich.
