Psychosomatische Klinik

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fritzi125
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Psychosomatische Klinik

Beitrag von fritzi125 »

Hallo,
um es kurz zu machen: Bin weiblich (61 Jahre). Seit über dreißig Jahren im Schuldienst. Hatte perönliche Schicksals-
schläge, Schwierigkeiten im Beruf, gesundheitliche Probleme (organisch), weshalb ich derzeit schon sein Monaten
krankgeschrieben bin. Einberufung zum Amtsarzt, der mir einen psychosomatischen Fachklinikaufenthalt "anordnet"!
Da möchte ich aber nicht hin, da ich denke wieder stark genug zu sein, um den Rest (1,5 Jahre) bis zum Antrag
auf freiwillige Penionierung mit 63 "abzuleisten", dh. wieder den Dienst aufnehmen. Jetzt ist vom Amtsarzt
aber bereits eine entsprechende Empfehlung(!? drücke ich mich richtig aus?) an die Bezirksregierung gerichtet worden.
Mir wurde nicht gesagt wie es nun weitergeht!
Zusammenfassung: Ich möchte nicht in die Klinik( Zerstörung des Selbstvertrauens), kann ich Einspruch erheben?,
muss ich mit Post von der BR rechnen und wie sieht diese inhaltlich aus? Mochte den Dienst wieder aufnehmen oder dienstunfähig geschrieben werden.

Vielen Dank an alle Kompetenten, die sich melden, Danke!
egyptwoman
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von egyptwoman »

Der Amtsarzt empfiehlt lediglich eine Fachklinik, der Dienstherr kann, muss sich aber nicht dran halten.
Wenn du den Dienst wieder aufnehmen willst, schreib deinen Dienstherrn an, lass dir ein entsprechendes Gutachten deines behandelnden Arztes geben das du wieder arbeiten kannst und eine erneute Untersuchung beim Amtsarzt.
Andererseits schreibst du das du dienstunfähig geschrieben werden möchtest, in dem Fall kann dir dein Dienstherr die Auflage machen in eine psychosomatische Klinik zu gehen. Wenn ich dein Alter anschaue und das du eh nur noch 1,5 Jahre hast, da du dann einen Antrag auf vorzeitige Pensionierung stellen willst, wird dein DH dir unter Umständen diese Auflage nicht machen, denn nachdem Klinikaufenthalt (den du ja auch nicht von heut auf morgen bekommst, sondern auf den du unter Umständen bis zu einem halben Jahr warten musst), würde ja erstmal eine erneute Begutachtung durch den Amtsarzt stattfinden bzgl. deiner Dienstfähigkeit, in der Regel wird die Nachuntersuchung alle 2 - 3 Jahre durchgeführt und zu der Zeit wärest du ja schon in der freiwilligen Pensionierung.
Zu deiner Frage: Du kannst sicher Einspruch erheben, gegen das Gutachten. - Zur Zeit steht ja erstmal die Empfehlung des Amtsarztes, ich würde jetzt erstmal abwarten was der Dienstherr schreibt, denn der wird dir mit Sicherheit schreiben und dagegen kannst du dann unter Umständen immer noch Einspruch einlegen.

egyptwoman
Torquemada
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von Torquemada »

Lass dir jetzt von deinen behandelnden Ärzten ein Attest ausstellen, dass eine Behandlung in einer psychosomatischen Klinik in deinem Fall nicht zielführend ist. Dieses Attest legst du dem Fienstherrn vor. Die alternative Behandlungsmethode sollte attestiert werden.
Gerda
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von Gerda »

Also ganz ehrlich mal, ich würde nichts machen, bzw. nur das, was du selbst möchtest. Zumindest solange du nicht aufgefordert wirst....

Was will der DH machen, wenn du da steht und dich als dienstfähig meldest? Wegen der Klinik würde ich auf eine ggf. zu erwartene Aufforderung warten.... es sei denn du überlegst es dir doch und du möchtest Etwaiges, weil du merkst, dass es dir gut tun würde. Und in der Tat, es ist nicht schlecht. Es gibt sogenannte psychosomatische Akutkliniken, die ein Flair verleihen, keine Klinik in diesen Sinne zu sein, sondern eher an eine Reha erinnern und das kann durchaus erholsam und sinnvoll sein... ich spreche aus Erfahrung.

Der Weg des DH müsste grundsätzlich sein, dich mit evtl. Auflagen zu kontaktieren, magst du die Ruhestandssetzung dann doch vorziehen, bleib im Krankenstand...irgendwann wird man reagieren.

Gerda
fritzi125
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von fritzi125 »

Vielen Dank an Euch,
angenommen in würde mich auf einen Klinikaufenthalt einlassen, muss ich dann die vom Amtsarzt
empfohlene Klink akzeptieren, auch wenn ich eine Klinik der eigenen Wahl bevorzöge?

fritzi
Gerda
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von Gerda »

Nein, eine Klinik der eigenen Wahl ist möglich. Da es sich um eine psychosomatische Akutklinik handel(t)n kann, ists auch als Krankenhausaufenthalt zu werten.

Der Amtsarzt kann ohnehin nur Empfehlungen aussprechen.

Grüssle
egyptwoman
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von egyptwoman »

In Deutschland gilt die freie Wahl des Arztes und auch der Kliniken, insofern kann dir keiner vorschreiben in welche Klinik du gehst. Musst nur vorher PKV und Beihilfe wegen Kostenübernahme nachfragen.
Gerda
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von Gerda »

dibedupp hat geschrieben:Aber nur für Privatversicherte.
Naja, das ist etwas arg übertrieben. Das trifft auch für Pflichtversicherte zu, ebenso ein Klinikaufenthalt, solange die Klinik auch Pflichtversicherte aufnimmt. Die unterschiedlichen Wartezeiten ggf. stehen auf einem ganz anderen Blatt.

Die Vielfalt der Leistungen spielt teils dann eine Rolle, viele Privatversicherte haben noch extra Leistungspakete abeschlossen.

Bei Reha`s oder Kuren, da richtet es sich nach dem RV-Träger, was er vorschlägt, mit welchen Einrichtungen dieser zusammenarbeitet, bzw. welche Einrichtungen zum Jeweiligen gehören. Aber das ist ja hier gerade kein Thema.

Ich würde jedenfalls mit 61 Jahren (ist die TE) keinen Akt mehr machen, ganz ehrlich, und mir nix mehr gefallen lassen. Ich glaubs ja wohl nicht.... Nur ewig streiten würd ich auch nicht mehr. Ich würde, so frei nach dem Motto, den leisen Rückzug antreten und machen lassen. Die Zeit im aktiven Berufsleben ist eh fast durch und ich würde Wichtigeres in Angriff nehmen, den ersehnten Ruhestand :D



Gerda
Torquemada
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von Torquemada »

dibedupp hat geschrieben:Also meines Wissens kann ich als Pflichtversicherter ohne eine Überweisung meines Hausarztes z.B. nicht zu einem Spezialisten gehen, oder hat sich da was geändert?
Das ist seit 2013 nicht mehr so. Ausnahme: es wurde der spezielle Hausarzttarif mit der gesetzlichen Krankenkasse vereinbart.
Ansonsten kann mit Fachärzten direkt einen Termin ausgemacht werden. Ausnahme hier sind aber Radiologen, Nuklearmediziner, Pathologen, Laborärzte und andere, die (logischerweise) von einem anderen Mediziner erst einen Auftrag erhalten müssen, was sie denn überhaupt zu suchen haben.
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tiefenseer
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von tiefenseer »

Was sind das denn für Gruselgeschichten??????? :evil: :twisted:
dibedupp hat geschrieben:
egyptwoman hat geschrieben:In Deutschland gilt die freie Wahl des Arztes ....
Aber nur für Privatversicherte.
Einfach mal hier reinschauen:
Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477)

und

Torquemada hat darauf richtiger Weise hingewiesen. Seit 2013 hat jeder EU-Bürger das Recht auf freie Klinikwahl (diese kann u.a. auch für einen Deutschen im Ausland sein).

Der AA ist lediglich "Empfehler" für eine Behandlungsart.
Die letztliche Entscheidung obliegt dem Auftraggeber des AA. also dem DH.
Und - dieser hat keine Entscheidungsbefungnis darüber, dass der Betroffene zum Beispiel in die Klinik -x- zu gehen hat. (warum - siehe oben)

Jeoch sich einer solchen Weisung einer stationären Behandlung zu "wiedersetzen" kann zur Entfernung aus dem Dienst führen.
Siehe hierzu : VG Trier 3 L 1148/12.TR
Ein Beamter, der einer Weisung, sich einer stationären Heilmaßnahme zu unterziehen trotz Fristsetzungen verspätet nachkommt, diese sodann eigenmächtig abbricht, Aufforderungen zu Personalgesprächen wiederholt nicht nachkommt und auch eine Aufforderung zum Dienstantritt ignoriert, ist im Disziplinarverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aus dem Dienst zu entfernen.

Bei alle dem sollte man letztlich beachten, dass über den tatsächlichen Klinikaufenhalt nicht der AA oder DH entscheidet sondern die Ärzte der Klinik. Halten sie eine stat. Behandlung nicht für erforderlich, haben sie das recht eine stat. Aufnahme abzulehnen.
Solch eine (brisante) Feststellung sollte man sich dan natürlich schriftlich geben lassen.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
fritzi125
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von fritzi125 »

Hallo tiefenseer,

Zitat:
Jeoch sich einer solchen Weisung einer stationären Behandlung zu "wiedersetzen" kann zur Entfernung aus dem Dienst führen.
Siehe hierzu : VG Trier 3 L 1148/12.TR
Ein Beamter, der einer Weisung, sich einer stationären Heilmaßnahme zu unterziehen trotz Fristsetzungen verspätet nachkommt, diese sodann eigenmächtig abbricht, Aufforderungen zu Personalgesprächen wiederholt nicht nachkommt und auch eine Aufforderung zum Dienstantritt ignoriert, ist im Disziplinarverfahren mit überwiegender Wahrscheinlichkeit aus dem Dienst zu entfernen.

Bei alle dem sollte man letztlich beachten, dass über den tatsächlichen Klinikaufenhalt nicht der AA oder DH entscheidet sondern die Ärzte der Klinik. Halten sie eine stat. Behandlung nicht für erforderlich, haben sie das recht eine stat. Aufnahme abzulehnen.
Solch eine (brisante) Feststellung sollte man sich dan natürlich schriftlich geben lassen.



Wer trägt die Kosten für einen solchen Aufenthalt, der vom DH angeordnet ist?
Danke, fritzei
fritzi125
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von fritzi125 »

Und wie ist es, wenn der Dienstherr einen "psychosomatischen Sanatoriumsaufenthalt" anordnet,
der behandelnde Internist/Psychologe aber eine "stationäre Psychotherapie mit Mitbehandlung
somatischer Begleiterkrankungen"? Wer übernimmt wann die Kosten?
Wenn der DH einen psychosomatische Sanatoriumausenthalt vorschlägt, dann bliebe ich doch auf
den Kosten sitzen, wenn ich privat nicht dagegen versichert bin?! Jedenfalls müsste ich doch
dann die Dienstanweisung auch noch zum Teil selber bezahlen. Selbst dann, wenn meine Ärzte
einen Klinikaufenthalt befürworten?!
Gerda
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von Gerda »

WEnn der DH einen solchen Sanatoriumsaufenthalt anordnet, dann ists auch richtig, wenn man eine psychosomatische (Akut)klinik nutzt, eben wegen der Versicherungssache.... Denn das ist ein Klinikaufenthalt, der von Beihilfe sowieso und von PKV übernommen wird.

Auf den Kosten bleibst du keinesfalls hocken, musst es nur mit Klinikaufenthalt und diesbezüglichen Einrichtungen (z. B. siehe meine PN) angehen.

Hab dir dazu auf deine PN geantwortet. Schreib mir einfach, ob du Bedarf hast, ich schau nachher nochmal nach :wink:

Gruss Gerda
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tiefenseer
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von tiefenseer »

fritzi125 hat geschrieben:Hallo tiefenseer,
Wer trägt die Kosten für einen solchen Aufenthalt, der vom DH angeordnet ist?
Vom Grundsatz trägt der die Kosten, der solch einen Aufrag erteilt.

Aus eigenem Erleben kann ich dir zur folgender Verfahrenweise raten:

1. DH anschreiben und schriftlich um 100%ige Kostenzusage bitten!!!!
2. Ich würde die Klinik, in welche ich lt. DH gehen soll anschreiben und mir mitteilen lassen, welche Kosten auf mich zukommen würden bei dem vom DH angeordneten Zeitraum. Als Grund würde ich angeben: Selbstzahler.
3. Von der PKV ein Schreiben erwirken, dass diese eine Kostenübernahme verweigern!
Die werden sicherlich den Teufel tun, wenn du ihnen erklärst, dass das alles auf Inititative diens DH hin erfolgt.
3. Vom DH eine detaillierte Stellungnahme ab fordern aus welchen Gründen hier eine solche stat. medizinische Behandlung erforderlich ist.Das beinhaltet auch die amtsärztliche Stellungnahme.

Letzteres würde ich mit meinen behandelnden Ärzten besprechen.
Kommen die zu einem grundsätzlich anderen Ergebnis bleibt dir letztlich nur der Weg dem zu wiedersprechen und mit den Aussagen Deiner Ärzte zu begründen.

Zwischenzeitlich haben die Gerichte mehrheitlich dazu entschieden, dass eine solche Weisung eienr ärztlichen Untersuchung/Behandlung kein Verwaltungsakt darstellt. Ordnet der Dienstherr dennoch die sofortige Vollziehung ausdrücklich an oder ist er nicht bereit, die Entscheidung aufzuschieben, so kann ein verwaltungsgerichtliches Eilverfahren betrieben werden.

Um letztlich noch einmal auf deine Frage ein zu gehen.
Liegt mir schriftlich die Absage der Kostenübernahme durch die PKV vor und vielleicht auch die grobe Kostenaufstellung der Klinik, dann würde ich dem DH mititelen, dass ich auf Grund der anfallenden Kosten (die können fünfstellig sein) eine solche Beahndlung ablehne, da eine Selbstbeteiligung nicht nur unverhältnismäßig sei sondern auch gegen die Alimentationspflicht des Dh verstößt.

Sollte sich mein Gesundheitszustand durch den hierdurch entstandenen Stress merklich verschlechtert haben ( den mir meine Ärzte sicherlich bestätigen können) würde ich sogar in Erwägung ziehen, ob ich nicht ein Strafverfahren wegen einer fahrlässigen KV gg. meinen DH bzw. den tätigen Beamten iin die Wege leiten würde.
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
tommek
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Re: Psychosomatische Klinik

Beitrag von tommek »

Ich kann nur empfehlen, in die Versicherungsbedingungen der PKV zu schauen, bevor man sich einen Termin in einer Psychosomatischen Klinil oder Klinik Psychotherapie holt.
Dort stehen mitunter Dinge drin, die man eigentlich nicht vermutet wie : Kostenübernahme für eine stationäre psychotherapeutische BEhandlung maximal 30 Tage im Kalenderjahr.
Die Aufenthalte in solchen Kliniken sind aber in der Regel für einen längeren Zeitraum ausgelegt, so dass dem Beamten zwar eine "freie Wahl" suggeriert wird, er letztendlich aber nur
eine viel zu kurze Behandlung erfahren kann.

Bei REHA wäre ich ganz vorsichtig, auch hier erlebt man böse Überraschungen, denn zum einen gibt es Seitens der meisten Kliniken nur unzureichende Informationen über die Kosten und vor
allem fehlen oft die für die Beihilfe wichtigen Informationen und zum anderen sind REHA Maßnahmen und Kuren in den PKV Tarifen entweder gar nicht oder nur in einem Maße vorhanden, der
eine hohe Zuzahlung nach sich zieht.
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