Beschäftigungsprojekte
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Re: Beschäftigungsprojekte
Du befindest dich in derselben Situation wie die "Altinsassen" der ehemaligen Vivento bei der Telekom.
Seit Juni 2006 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) ist klar, dass der Entzug der amtsangemessenen Beschäftigung und Projektarbeit ohne Zustimmung nicht legal sind.
Informiere dich bitte hier in der Gerichtsdatenbank:
http://www.prot-in.de/
Seit Juni 2006 (Urteil des Bundesverwaltungsgerichts) ist klar, dass der Entzug der amtsangemessenen Beschäftigung und Projektarbeit ohne Zustimmung nicht legal sind.
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Re: Beschäftigungsprojekte
zuerst einmal würde ich auf mündliche Ansagen gar nicht mehr reagieren. wenn sie dich irgendwo hin versetzen wollen dann nur noch schriftlich.so hat man etwas wogegen man auch rechtlich vorgehen kann.
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Re: Beschäftigungsprojekte
Hallo,
Dort gibt es intererssante und hilfreiche Antworten auf Deine Fragen!!!
http://www.prot-in.de/viewtopic.php?f=2 ... 4eb8abd924
einfach mal dem Link von Torquemada folgen.ich1970 hat geschrieben:gibt es gründe, die eine versetzung verhindern können? gesundheit, haus, kind, psychotherapie o.ä.???
Dort gibt es intererssante und hilfreiche Antworten auf Deine Fragen!!!
http://www.prot-in.de/viewtopic.php?f=2 ... 4eb8abd924
Ärgere Dich nicht über Deine Fehler und Schwächen, ohne sie bist Du zwar vollkommen, aber kein Mensch mehr.
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Re: Beschäftigungsprojekte
Ja das ist die Bahn mit ihren über motivierten Möchtegernchefs.
Lass alles deinen Anwalt regeln.Damit gewinnst du Abstand zu den Leuten und der Sache.
An deiner Stelle würde ich jetzt jede Projektarbeit verweigern, die man mündlich anordnet.
Lass alles deinen Anwalt regeln.Damit gewinnst du Abstand zu den Leuten und der Sache.
An deiner Stelle würde ich jetzt jede Projektarbeit verweigern, die man mündlich anordnet.
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Re: Beschäftigungsprojekte
@bahnbiajotta
100 % Zustimmung
> <Gib einem die Macht und du erkennst wer in ihm steckt ><
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Re: Beschäftigungsprojekte
Bitte für solche Fragen den Anwalt konsultieren. Dafür ist er da.ich1970 hat geschrieben:Noch eine Frage. Wenn ich in ein Projekt gesetzt werde, kann ich das ablehnen oder kann ich für nur ein Projekt untauglich geschrieben werden, also das Projekt überfordert mich geistig und deshalb kann ich es nicht machen??
Sorry, für die vielen Fragen.
Warum könnt ihr euch 90 Tage im Halbjahr krank melden?
Wenn man krank ist, ist man krank. Auch wenn es 100 Arbeitstage sind. Üblicherweise sind Sonnabend/Samstag und Sonntag plus Feiertag keine Krankentage.
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Re: Beschäftigungsprojekte
@ich1970
Frage 1) JA, du kannst Projekte ablehnen. Kurze Mitteilung mit Grund reicht.
Frage 2) 90 Tage, keine Ahnung.
Es sind 42 Tage die ohne Meldung an den Bahn-Arzt gehen.
Ab Tag 43 sollte/wird eine Meldung des P-Büro an den Bahn-Arzt geschrieben.
Aber, diese 42 Tage ziehen über das ganze Jahr.
D.h. 3 Wochen im Januar (mit Grippe), 3 Wochen im Sommer mit Rücken und 3 Wochen mit Grippe im Winter, langen.
Allerdings sind das kurze Ausfälle die meistens vergessen werden.
Aber, wenn die Ausfallzeiten zu hoch werden wird der Arbeitgeber aktiv.
In deinem Fall,denke ich, wird es dazu kommen.
Wünsche dir eine gute Zeit und starke NERVEN. Das was jetzt kommen kann, wird nicht schön.
PS Hoffe dein Anwalt hat Ahnung vom Beamtenrecht. Insbesondere von Beamte von Bahn und Post
Frage 1) JA, du kannst Projekte ablehnen. Kurze Mitteilung mit Grund reicht.
Frage 2) 90 Tage, keine Ahnung.
Es sind 42 Tage die ohne Meldung an den Bahn-Arzt gehen.
Ab Tag 43 sollte/wird eine Meldung des P-Büro an den Bahn-Arzt geschrieben.
Aber, diese 42 Tage ziehen über das ganze Jahr.
D.h. 3 Wochen im Januar (mit Grippe), 3 Wochen im Sommer mit Rücken und 3 Wochen mit Grippe im Winter, langen.
Allerdings sind das kurze Ausfälle die meistens vergessen werden.
Aber, wenn die Ausfallzeiten zu hoch werden wird der Arbeitgeber aktiv.
In deinem Fall,denke ich, wird es dazu kommen.
Wünsche dir eine gute Zeit und starke NERVEN. Das was jetzt kommen kann, wird nicht schön.
PS Hoffe dein Anwalt hat Ahnung vom Beamtenrecht. Insbesondere von Beamte von Bahn und Post
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Re: Beschäftigungsprojekte
Einen Link zu einer Infoseite mit auf Telekom und Post spezialisierten Anwälten hatte ich schon gepostet. Der Anwalt muss auf jeden Fall Ahnung von den Strategien und der Rechtsprechung der Postnachfolgeunternehmen und der Bahn haben. Sonst bringt das gar nichts.jaschatz hat geschrieben:
PS Hoffe dein Anwalt hat Ahnung vom Beamtenrecht. Insbesondere von Beamte von Bahn und Post
Im Zweifel einfach PN an mich.
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Re: Beschäftigungsprojekte
du gehst nicht in Teilzeit.
Wenn du jetzt schon ein Attest vorlegen mußt, um aus einem Projekt rauszukommen bis du bald
mehr als teilzeitbeschäftigt.
Pass auf.
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Re: Beschäftigungsprojekte
Die Situation ist eigentlich einfach.
Du bist ,ohne feste Posten , in einem Projekt beschäftigt das deiner Gesundheit schadet.
Die Bahn muss ihrer Fürsorgepflicht-die sie gerne vergisst- erfüllen und dich sofort da rausnehmen.
Erinnere sie ruhig daran.
Jede weitere Beschäftigungsmassnahme nur noch schriftlich zukommen lassen.
Dann hat man vor Gericht was in der Hand.
Meine Situation ist deiner ähnlich.
Ich darf laut Fach- und Amtsarzt an Ort A und B nicht arbeiten.Man versucht mich einfach unter Druck zu setzen und kommt mit moralischen Argumenten.
Aber solange nichts schriftlich erfolgt lehne ich mich entspannt zurück.
Du bist ,ohne feste Posten , in einem Projekt beschäftigt das deiner Gesundheit schadet.
Die Bahn muss ihrer Fürsorgepflicht-die sie gerne vergisst- erfüllen und dich sofort da rausnehmen.
Erinnere sie ruhig daran.
Jede weitere Beschäftigungsmassnahme nur noch schriftlich zukommen lassen.
Dann hat man vor Gericht was in der Hand.
Meine Situation ist deiner ähnlich.
Ich darf laut Fach- und Amtsarzt an Ort A und B nicht arbeiten.Man versucht mich einfach unter Druck zu setzen und kommt mit moralischen Argumenten.
Aber solange nichts schriftlich erfolgt lehne ich mich entspannt zurück.
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Re: Beschäftigungsprojekte
Hallo,
zu Beschäftigungsprojekten fallen mir spontan noch Fragen zu Reisekosten ein.
Das hat mit dem aktuell hier diskutierten wenig zu tun, ich glaube jedoch das sie hier, zum Thema Beschäftigungsprojekte, auch angesprochen werden sollte.
Ist es nicht so, dass es bei Beschäftigungsprojekten, wenn sie außerhalb der Betreuungsstelle stattfinden, Reisekosten gibt?
Wie verällt sich das mit der "ersten Tätigkeitsstätte"?
Hat ein Beamter ohne Dienstposten eine "erste Tätigkeitsstätte"?
Die Aussagen der Referenten sind da immer sehr eindeutig, allerdings glaube ich schon lange nicht mehr alles was ich von denen gesagt bekomme.
Auch Gespräche mit der Reisekostenstelle waren bisher wenig aufschlußreich. Meiner Ansicht nach wird die Thematik zu den Beamten bei JS nicht von denen berücksichtigt.
Leider habe ich zu meinen Fragen im Internet nichts gefunden.
Wenn hier jemand einen Hinweis für mich hat würde ich mich freuen.
Herzliche Grüße
Max
zu Beschäftigungsprojekten fallen mir spontan noch Fragen zu Reisekosten ein.
Das hat mit dem aktuell hier diskutierten wenig zu tun, ich glaube jedoch das sie hier, zum Thema Beschäftigungsprojekte, auch angesprochen werden sollte.
Ist es nicht so, dass es bei Beschäftigungsprojekten, wenn sie außerhalb der Betreuungsstelle stattfinden, Reisekosten gibt?
Wie verällt sich das mit der "ersten Tätigkeitsstätte"?
Hat ein Beamter ohne Dienstposten eine "erste Tätigkeitsstätte"?
Die Aussagen der Referenten sind da immer sehr eindeutig, allerdings glaube ich schon lange nicht mehr alles was ich von denen gesagt bekomme.
Auch Gespräche mit der Reisekostenstelle waren bisher wenig aufschlußreich. Meiner Ansicht nach wird die Thematik zu den Beamten bei JS nicht von denen berücksichtigt.
Leider habe ich zu meinen Fragen im Internet nichts gefunden.
Wenn hier jemand einen Hinweis für mich hat würde ich mich freuen.
Herzliche Grüße
Max
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Re: Beschäftigungsprojekte
Dein "Dienstort" ist dir ja schriftlich mitgeteilt worden. Ich denke ferner, dass ein Beamter bei DB Jobservice auch die Reisekostenvorschrift zu beachten und zu nutzen hat, wie alle anderen auch. Wenn also eine Dienstlich angeordnete Reise anfällt, entstehen Reisekosten (stundenweise oder über Tage). Ich würde mir die Reisekostenvorschrift besorgen bzw. aushändigen lassen, durchlesen und danach einen Rk-Antrag ausfüllen und vorlegen! Oder du spendest das Geld dem Konzern, dass geht natürlich auch. Wie alles eine "persönliche" Abwägungssache. PS: Über den letzten Punkt müssen wir wohl nicht diskutieren, ist ja nur optional gedacht.
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Re: Beschäftigungsprojekte
Hallo Rhein-Bahner,
vielen Dank für Deine Antwort. Die Reisekostenvorschrift und das für Bundesbeamte zuständige Reisekostengesetz habe ich mir schon besorgt und gründlich studiert.
Daher kommt ja auch die Frage ob eine Beamter ohne Dienstposten eine "erste Tätigkeitsstätte" hat.
Diese Frage konnte mir bisher nirgens beantwortet werden.
Wenn keine "erste Tätigkeitsstätte" vorliegt würde immer der Wohnort als Ausgangspunkt zählen.
Ich will sicher nichts verschenken oder dem Konzern spenden.
Bisher wurde alles, was den Erklärungen der entsprechenden Stellen entspricht auch erstattet. Manchmal mit etwas mühen und Durchsetzungsvermögen (knapp 4 Monate Auseinandersetzungen), aber es wurde erstattet.
Deshalb habe ich auch um Quellen (nicht direkte Antworten), wo ich eine entsprechende Erklärung zur "ersten Tätigkeitsstätte" finde und noch wichtiger, ob ein Beamter ohne Dienstposten überhaupt über eine solche verfügt, gefragt.
Würde meine Suche nach der Antwort von positivem Erfolg gekrönt sein müßte noch mehr erstattet werden.
Genau diese Beträge würde ich nicht verschenken wollen.
Grüße
Max
vielen Dank für Deine Antwort. Die Reisekostenvorschrift und das für Bundesbeamte zuständige Reisekostengesetz habe ich mir schon besorgt und gründlich studiert.
Daher kommt ja auch die Frage ob eine Beamter ohne Dienstposten eine "erste Tätigkeitsstätte" hat.
Diese Frage konnte mir bisher nirgens beantwortet werden.
Wenn keine "erste Tätigkeitsstätte" vorliegt würde immer der Wohnort als Ausgangspunkt zählen.
Ich will sicher nichts verschenken oder dem Konzern spenden.
Bisher wurde alles, was den Erklärungen der entsprechenden Stellen entspricht auch erstattet. Manchmal mit etwas mühen und Durchsetzungsvermögen (knapp 4 Monate Auseinandersetzungen), aber es wurde erstattet.
Deshalb habe ich auch um Quellen (nicht direkte Antworten), wo ich eine entsprechende Erklärung zur "ersten Tätigkeitsstätte" finde und noch wichtiger, ob ein Beamter ohne Dienstposten überhaupt über eine solche verfügt, gefragt.
Würde meine Suche nach der Antwort von positivem Erfolg gekrönt sein müßte noch mehr erstattet werden.
Genau diese Beträge würde ich nicht verschenken wollen.
Grüße
Max
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Re: Beschäftigungsprojekte
Denke daran, dass bei deiner Situation das Verwaltungsgericht zuständig ist, in dessen Bezirk zu wohnst. Es gibt rechtlich gesehen keinen Dienstsitz.
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Re: Beschäftigungsprojekte
Als Beamter (auch ohne DP) erhält man doch bei Versetzung oder Abordnung oder sonstwas ein Schreiben und darin ist der "Dienstort" genannt. Ggf. ist das letzte Schreiben noch gültig. Irgendwer ist doch zuständig und zu irgendwem gehörst du. So kenne ich es.
Auszug Wikipedia (Dienstort/Dienststelle):
Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben.
PS (in eigener Sache): Am Ende des Jahres eine kleine Spende an Wikipedia nicht vergessen.
Auszug Wikipedia (Dienstort/Dienststelle):
Die Zuweisung einer bestimmten Dienststelle durch den Dienstgeber kann daher je nach Dienstvertrag einen Einfluss auf Gehalt, (Reise-)Kostenersatz und Spesen, aber auch eventuell auf die davon abhängige private Wohnsitzwahl haben.
PS (in eigener Sache): Am Ende des Jahres eine kleine Spende an Wikipedia nicht vergessen.